Kailani17
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Reaktionen
Kommentare
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Es gibt oft kostenlose Erstgespräche bzw Anwaltssprechstunden im Bezirksgericht bzw. bei Frauenhäusern usw. (Auch wenn du dich vom Jugendamt nicht gut beraten fühlst…!)
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Sprich mit der Person bei der BH/beim Magistrat, die für den Unterhaltsvorschuss verantwortlich war. Es gilt grundsätzlich das Anspannungsprinzip in Sachen Unterhalt. Dh er muss nicht zahlen je nachdem wieviel er verdient, sondern je nachdem wieviel…
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Vielen, vielen lieben Dank euch allen, das hilft mir sehr!