Es geht um den geldbezug. Wenn du vor Ende des eakbg wieder in muschu gehst, kriegst quasi 1:1 das alte eakbg weiter. wenn du weiter unbezahlt in Karenz bist, gälte es zwar da du aber kein Geld bekommen hast, ist die Berechnungsgrundlage 0. Du hast zwar Anspruch, aber keine Grundlage. Man muss also 3 volle Monate arbeiten, um ein normales Wochengeld zu bekommen aus dem das kbg berechnet wird. Die 182 tage sind mit der Karenz erfüllt.
Andernfalls gibt’s das sonderwochengeld und das pauschale kbg, wurde mir so von der ak erklärt.
Geh lasern!
Mach das nach dem abstillen und eh im Herbst/Winter weil die Stellen nicht an die Sonne sollen, bzw so wenig wie möglich und nur mit 50er lsf
Ist teuer, aber lohnt sich und es ist lange lange Ruhe.
Habe selbst Achseln und Bikini gelasert, für die Beine war ich mir noch zu geizig und würde es nie mehr anders machen.
Hab einmal 10 und einmal 14 Monate gestillt. Beide Male war’s dann so dass die Kinder gut gegessen haben und eigentlich eh nimmer so wollten, Milch ist dann zurück gegangen und war dann ganz aus. Also recht Stressfrei.
Du kannst mwn nach nachdem du in bk warst und Leistungen vom ams bezogen hast, kein eakbg nehmen, bekommst stattdessen eine Ersatz Leistung ihv vom Maximum vom pauschalen kbg (~33€/tag)
Bedenke das für deine Kalkulation