bei quarantäne gilt § 8 Absatz 3 des Angestelltengesetzes = § 8(3) AngG
Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird.“
@BibiLeni man kann in diversen gassen dort parken.. wenn dus dir bei google maps anschaust siehst dus eh ganz gut. wir sind immer zu fuß unterwegs dorthin.. ich glaub man kann beim brückenwirt (restaurant) auch parken und das stückchen zu fuß gehen! würd ich dir empfehlen es ist einen spaziergang allemal wert ☺️
@BiKa es heisst auch bei kindern unterhalt ☺️ hab in meiner vereinbarung nachgeschaut ☺️ es ist halt so, dass das geld schon für die kinder ist aber es wird als ein zusätzliches "einkommen“ im haushalt gerechnet