Elternteilzeit
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Kommentare
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Du musst zum antritt länger als 3 Jahre im betrieb sein und deine Firma muss mehr als 20 Mitarbeiter haben.
sind beide Bedingungen erfüllt so hast du Anspruch auf Elternteilzeit!
Sobald nur eine davon nicht erfüllt ist kannst du Elternteilzeit nur vereinbaren, hast aber keinen Anspruch drauf.
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Wenn ich das richtig gelesen haben (einige Post weiter oben) dann muss mir meine Chefin die von mir zb geforderten 20Std geben es sei denn sie kann begründen warum sie mich nicht für soviel std zurücl nehmen kann (zb wir sind überbesetzt) seh ich das richtig??
Vielen lieben Danke für die schnelle Antwort
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Sollte keine Einigung zu Stande kommen müsste sie dich vor Gericht klagen. Dort müssen beide Seiten ihre Begründung vortragen und dann entscheidet das Gericht.
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Also ich danke Dir!! Schönen Abend noch!
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blöd:( @claudsch1980
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@kathy90 naja das Problem ist meist dass die Firmen nicht wissen wohin mit den Leuten, Anspruch haben und den auch durchsetzen können ist leider nicht immer einfach ... Denn wer will noch bei einem dienstgeber arbeiten mit dem man vor Gericht gestanden ist ...
Ich wollte auch eigentlich nur von mo-do arbeiten, mein Chef sagte dann müsse er mich in eine andere Abteilung geben denn er braucht wen für alle Tage ... Also kannst du dann abwiegen was das kleinere übel ist :-)
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und jetzt haett ich auch noch eine Frage... (sorry :-) ) bzgl der Mitarbeiteranzahl... kann man die eigentlich wo ofiziell erfragn (wko oder so)? In meiner Firma wechselt die Anzahl dauernd, dann gibts manche die nur Praktikavertraege haben, andere nur Diplomarbeit schreiben, andere nur geringfuegig usw... ca. Sind es wuerd ich mal sagen meist zw 18 und 25...
Ahja und zur Voraussetzung "zum Antritt laenger als drei Jahre im Betrieb", dh es zaehlt da auch die Karenzzeit (bis 2Jahre)?
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Uj die mitarbeiteranzahl ... Am ehesten müsste das die gkk wissen, wobei ich nicht weiß ob sie mit der Info rausrücken, müsstest du mal anrufen und fragen.
Und bezüglich Jahre - ja da zählt auch die Karenzzeit dazu da dein Dienstverhältnis aufrecht bleibt.
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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130601_OTS0020/ak-rechtsberatung-firma-will-mutter-in-elternteilzeit-loswerden
Versetzung ist schon erlaubt, es darf nur nicht zu einer drastischen Verschlechterung führen
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1. Frage: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich nach meiner Karenz vollzeit zurückgehen? Stimmt das? Oder is "vollzeit" jetzt 24h?
2. Frage: Nach den 3 Monaten Karenz von meinem Mann würde ich wieder Elternteilzeit gehen. Muss ich da jetzt weniger Stunden (23h) machen als in der 1. Elternteilzeit? Oder kann ich mehr Stunden machen weil ich ja dazwischen 2 Monate vollzeit gearbeitet hab?
3. Frage: mein Kündigungsschutz besteht aber auch während der zwei Monate wo ich vollzeit bin weil 4 Monate vor Beginn der Elternteilzeit ein Kündigungsschutz besteht, ist das richtig? Mir is der Punkt am wichtigsten, meine Firma wurde gerade verkauft und wer weiß was da passiert.
@claudsch1980 du bist der Profi bei so was, darf ich dich nochmal fragen? Danke im Voraus! :-)
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1. Du hast das recht vollzeit zurückzukehren.
2. Wenn du dann vollzeit arbeitest kannst du jede xbeliebige neue std Anzahl für die neue etz wählen.
3. Genau. Du bist ab Abgabe der neuen etz Kündigungsgeschützt. Maximal 4 Monate vor antritt bzw spätestens 3 Monate vor antritt musst du sie abgeben.
Und falls man dich fragt warum du nicht gleich etz gehst hast eine gute "ausrede" da dein partner in Karenz ist darfst du erst nach Ablauf seiner karenz in etz gehen.
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Ich habe einkommensabhängig, ich bin bis zum 1. Geb daheim und dann mein Mann 2 Monate. Die Firma würde mir in den 2 Monaten Teilzeit genehmigen.
1) Hat es irgendwelche Nachteile für mich wenn ich in den 2 Monaten 30 Std machen und danach in ETZ gehe mit 20 Std?
2) Kann ich danach wieder auf Vollzeit zurück?
3) Ich würde gerne nur ein Stundenbudget pro Woche vereinbaren ohne fixe Tage/Arbeitszeiten - war die Idee von meinem Chef. Geht das?
4) Wäre es möglich dass ich für Teilzeit und ETZ 20 h vereinbare, aber in der TZ 30 h arbeite und diese Mehrstunden dann in den Folgewochen der ETZ als Zeitausgleich abbaue?
Hat jemand noch gute Tipps? Außer alles schriftlich festhalten...
Vielen lieben Dank schon mal
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1. Nein ist kein Nachteil. Du musst die Vereinbarung für etz ja eh spätestens 3 Monate vorher abgeben und bist dann dadurch Kündigungsgeschützt.
2. Im Normalfall heißt es "nach etz das recht auf Rückkehr in das frühere ausmaß" das könnte dann in deinem Fall auch nur Teilzeit sein. Das würd ich also in der etz Vereinbarung unbedingt schriftlich festhalten wenn du danach wieder vollzeit arbeiten willst.
3. Grundsätzlich heißt es - Die Modalitäten der Elternteilzeit (Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit) sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich zu vereinbaren.
Das heißt das die Lage auf jeden Fall zu vereinbaren wäre. Wenn aber einvernehmlich von beiden Seiten das so ok ist dann wirds auch passen. Wenn du dir da unsicher bist ruf Villeixht sicherheitshalber bei der ak an.
4. Etz heißt Herabsetzung der bisherigen Arbeitsleistung. Du wirst also nicht für beides 20h vereinbaren können. Außer wie schon bei Punkt3 - im einvernehmen kann man fast alles vereinbaren. Und grundsätzlich spricht nichts gegen einen Abbau der gutstunden als zeitausgleich. Aber auch dieser muss vereinbart werden (wie Urlaub).
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Bei mir ist der konkrete Fall jetzt so:
Habe 07.01.14 in der Firma angefangen, meine Tochter kam am 28.12.14 zur Welt. Ich bin volle 2 Jahre in Karenz. Dh erst ca. 10 Tage später wären die 3 Jahre komplett :-P
Hab ich da jetzt einfach Pech gehabt? Oder kann ich erst ab zB Februar in ETZ gehen?
Es wär jetzt bei mir, in meiner Branche.. kein Beinbruch, aber interesannt zu wissen..
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Danke für die Info, muss zugeben mit dieser Antwort habe ich nicht gerechnet Oo.
So dann frag mich gleich nochmal, für meinen konkret etwas ungünstigen Fall:
Ich würde am 27.12.16 wieder anfangen zu arbeiten (ich schätze mal, dass ich dann im Jänner Vollzeit einfach durchdrucken muss?) und dann ab Februar kann ich in ETZ gehen? Ich schätz mal nicht, dass ich dass dann ab zB Mitte Jänner kann? (Stichtag 3J Firma ist der 7.1.17)
Dh ich muss dass mit meinem Chef wie vereinbaren? Ab Sommer/Herbst, erst Vollzeit dann Teilzeit - und das ist mein gutes Recht?
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Oder deine karenz bis Beginn etz verlängern (wenn Chef einverdtanden)
Den Antrag für etz musst du spätestens 3 Monate vor gewünschtem antritt abgeben. Als Beginn ist auch Mitte eines Monats möglich.
Welches Verhältnis hast du zu deinem vorgesetzten? Ein gutes? Dann würd ich das einfach mal mit ihm besprechen welcher Lösungsweg für beide Seiten der beste ist.
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Mich ärgert wirklich dass sich hier die Wirtschaftslobby durchgesetzt hat und ich frag mich warum hier niemand die Interessen der Familien vertritt!
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Aber du hast schon recht - ich finde es jetzt schon schwierig alles "rechtens" zu machen und alle fristen einzuhalten. Denke es wir immer alles so dermassen verkompliziert
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Aber das Problem an der ursprünglichen Regelung war dass manche in etz gingen ohne ihre std zu reduzieren da eine bloße Abänderung der Lage gereicht hatte und die Leute dann "ewig" Kündigungsgeschützt sind.
Mit dem neuen System ist sowas dann nicht mehr möglich.
Und wenn beide Eltern vollzeit arbeiten waren bedeutet eine Reduzierung von zb 38.5 minus 20% auf 30 std. Was ja passen würde als echteTeilzeit Beschäftigung.
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Und: das is genau das Gegenteil von dem was man mit Elternteilzeit erreichen wollte - nämlich dass die Frauen früher aus der Karenz zurück kommen und mehr Stunden arbeiten!
@claudsch1980 nur weil der eine oder andere eine Regelung ausgenutzt hat muss man nicht alle anderen bestrafen! Immerhin musste die Abänderung der Lage sachlich gerechtfertigt sein und konnte nicht einfach so beantragt werden.
Ich finde 20% schon ziemlich gravierend. Man arbeitet mit 38,5h ja meistens nicht 38,5h sondern eher 45h. Da is eine Reduktion auf zB 35h schon eine ziemlich große Hilfe. Oder vielleicht passt es einem ins Konzept dass beide Elternteile 32h arbeiten - das is jetzt alles nicht mehr möglich.
Und wie gesagt - nach der dritten Karenz arbeitet man (frau) dann nur mehr 19h... Ob das politisch gewünscht ist ist sehr zu hinterfragen.
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Naja ich bin da in spezialfaellen net bewandert und bin froh das ich durch claudsch1980 mittlerweile eine ungefaegre ahnung habe.
Aber ich denke "schlupfloecher" wird man immer finden und auch das neue System wird man so gestalten koennen das man nicht nur noch 10h arbeitet - denke das das die Betriebe ja auch nicht brauchen koennen?
Aber gut, ich red mich hier vielleicht einfach, da es in meiner brache generell einen mangel an kraeften gibt und ich somit keine jobprobleme hab bzw haben werde.
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Wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen kannst du nur auf entgegenkommen des Arbeitgebers hoffen. Denn dann hast du keinen Anspruch drauf.
@kea ich muss gestehen dass ich mich in diese neue Regelung noch nicht eingelesen habe da sie mich noch nicht betrifft. Die Frage ist ob immer von der Teilzeit erneut reduziert werden muss oder ob man immer vom ursprünglichen Dienstverhältnis ausgeht!?
Falls immer von Teilzeit reduziert werden muss will man vielleicht auch erreichen dass Frauen die kinder in kürzeren Abständen bekommen. Also dazwischen nicht arbeiten gehen. ... aber wie gesagt ich hab mich noch nicht eingelesen und werde das dementsprechend tun. :-)
Hast du diesbezüglich Unterlagen?
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Edit: ist in Begutachtung, also noch nicht 100% fix http://www.sozialministerium.at/site/Startseite/News/Vereinbarkeit_von_Beruf_und_Familie_wird_verbessert
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@kea da drin steht 20% Reduktion von der Normalarbeitszeit! Dh du müsstest nicht von der Elternteilzeit nochmals reduzieren...
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War bis vor der Schwangerschaft bzw auch jetzt in der Schwangerschaft 32std arbeiten... wenn ich davon 20% reduzieren müsste, wäre das eine finanzielle Katastrophe.
Also ich bin da mal seeeeehr gespannt wie, ob und wann diese Regelung wirklich umgesetzt wird.
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@doppeljackpot_83 du hast recht, du kannst dazwischen vollzeit arbeiten. Allerdings kann das nicht jeder - da muss der Partner in Karenz gehen oder du findest mal schnell eine vollzeit-Kinderbetreuung.
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@kea wir werden wohl warten müssen bis es offiziell ist. Nicht mal auf der HP der ak findet man diesbezüglich etwas. Was tragisch is wenns tatsächlich mit 1.1. In Kraft treten soll.
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dann vorliegt, wenn neben den schon bisher notwendigen Voraussetzungen
(Beschäftigung in Betrieb mit mehr als 20 AN; Mindestbeschäftigungsdauer von
drei Jahren) das Ausmaß der begehrten Teilzeit mindestens 12 Stunden/Woche und
höchstens die um 20% reduzierte Normalarbeitszeit (somit max. 32 Stunden bei
vorher 40-Stunden-Woche bzw. 30,8 Stunden bei vorher 38,5-Stunden-Woche)
beträgt. Eine außerhalb dieser Grenzen liegende Teilzeitbeschäftigung kann
vereinbart werden; einen durchsetzbaren Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Inkrafttreten: 01.01.2016 und anwendbar auf Geburten ab diesem Zeitpunkt.
Hier ist es nun ganz offiziell
Grad den Steuer news Letter bekommen!
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Abgesehen von dem nicht ganz klaren - was is normalarbeitszeit - ärgert mich der gesellschaftspolitische Hintergrund einfach. Aber das hab ich eh schon oben geschrieben.
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Also ist das Problem mit dauernder Verkürzung ja vom Tisch. Wenigstens was :-)
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(Jetzt is natürlich wieder blöd dass die Leute deren Kinder schon geboren sind sehr wohl noch "verkürzt" werden.)
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Das heißt ich müsste 32std um 20% reduzieren wenn ich in elternteilzeit gehen will? Und wenn ich weiter 32std arbeiten will, dann nur "normal" und ohne Kündigungsschutz und ohne Wahl meiner Arbeitszeit???
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Theoretisch musst du diese ab dem nächsten Jahr um 20% verkürzen.
Es wird aber festgehalten dass im einvernehmen jede andere std Regelung zulässig ist. Also wenn dein Chef kein problem damit hat kannst du weiterhin die 32std arbeiten (schriftlich festhalten)
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Und wo ist da jetzt die Verbesserung?!
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Und da ich ja auch Nachtdienste habe und an Wochenenden arbeite und mein Mann ebenso, wäre das ein Spaß da eine Betreuung fürs Kind zu finden. Gibt wohl nicht viele Kindergarten, wo man das Kind um 4 Uhr früh bringen kann^^" Ich habe über 10 verschiedene Dienste mit unterschiedlichen Beginn-/Endzeiten
@claudsch1980
Na mal abwarten wie das alles dann wirklich läuft und ob es bis dahin nicht wieder Änderungen gibt.
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