Eink. abh. KBG - Fragen und möglicher weiterer Wochengeldbezug und Versicherung

Lila79Lila79

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bearbeitet 4. 01. 2017, 22:28 in Karenz & Rechtliches
Hallo.
Ich habe eine Frage, die mir schon länger durch den Kopf geistert.
Zwar bin ich erst seit 11.08.15 Mami einer süßen Tochter, aber trotzdem. Bin nicht mehr die Jüngste ;-) mit 36 Jahren und so ein kleines Geschwisterchen für sie wäre bestimmt nicht schlecht.
Meine Frage nun:
Ich habe das einkommensabh. KBG genommen und habe vorher auch #Wochengeld bezogen.
Karenz habe ich voraussichtlich bis 14.02.17 beantragt.
Wann müsste ich schwanger sein, um wieder Wochengeld bekommen zu können? Weiß das zufällig irgendjemand?
Innerhalb der Karenzzeit oder in dem Zeitraum wo ich KBG erhalte?

Schon mal danke danke im Voraus.

Eure Lila
getaggt:
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Kommentare

  • Wenn du schwanger wirst innerhalb der Zeit in der du KBG beziehst, dann bekommst du Wochengeld und könntest wieder das einkommensabhängige nehmen und bekommst genauso viel wie du jetzt bekommst. Hat bei mir funktioniert.
  • @lila79 das hängt tatsächlich davon ab wann du wieder schwanger wirst :-)

    du bekommst dein ea-kbg bis 10.8.16 wenn du bis dahin schwanger bist und der neue Mutterschutz beginnt spätestens am 10.8.16, dann wird das eakbg um 25% erhöht für das neue Wochengeld.
    wirst du vor dem 11.8.16 schwanger (also noch während des bezugs von eakbg) aber dein mutterschutz beginnt später in der karenz, dann bekommst du wie bei den pauschalmodellen als tagsatz 26,15 für das neue Wochengeld.
    und wirst du nach dem 11.8.16 schwanger dann bekommst du kein wochengeld mehr, sofern du dazwischen dann nicht arbeiten gehst.
  • @ glaudsch:
    danke mal für deine ausführliche Antwort! :-)
    was wäre wenn ich die karenz verlängern würde anstatt arbeiten zu gehen?
    im prinzip "muss" ich vor dem 11.8.16 schwanger werden um WOchengeld zu bekommen?
    WIe wäre es dann mit dem eaKBG? Wovon wird dies dann berechnet?


  • @claudsch1980
    das würde mich auch interessieren :)
    Mein Bub ist am 21.1.2015 auf die Welt gekommen.
    Ich habe auch das einkommensabhängige KBG gewählt, bin aber 2 Jahre in Karenz.
    Was wäre nun am "günstigsten"?- Mutterschutz bis 20.1.2016 geht sich nimma aus :)
  • @Calamarina wenn du Wochengeld haben willst dann musst du noch schwanger werden solang du kbg beziehst . Wenn du erst danach schwanger wirst gibt's nix mehr (außer du gehst dann wieder arbeiten)

    @lila79 genau wie Grad für calamarina erklärt :-)
    Zwecks neuerlichen eakbg - normalerweise vom Wochengeld bzw nachdem das in dem Fall niedrig ausfällt oder gar wegfällt gibt es die günstigkeitsrechnung bis maximal 3 Jahre zurück. Es sollte also annähernd so hoch sein wie beim ersten Kind. Außer du hattest einen großen gehaltssprung kurz vor der ersten karenz (was aber eher ungewöhnlich wäre)
  • @claudsch1980 darf ich dich da auch mal was fragen: reicht es wenn man schwanger wird bis das eKBG ausläuft (zb bei meiner schwester im april 2016-ist aber auch 2 jahre daheim-also dann noch ein jahr dazu*) also zb sie ist dann grad 5ssw oder sowas?oder muss sie da schon 32ssw (also 8wochn vor geburt sein)? damit sie wochngeld kriegt? und wenn sie in der karenz (aber nach auslaufen des kbg) schwanger wird, bekommt sie kein wochngeld-aber schon noch das eKBG oder?
  • @bika ja es ändert sich dann nur die Höhe des Wochengeldes (siehe Stück weiter oben)
    Ekbg ist dann möglich sofern das ursprüngliche Dienstverhältnis noch aufrecht ist.
  • @clausch1980 ah ok. na dann hab ichs ja halbwegs verstanden .danke dir
  • @clausch1980 ich grätsch da auch mal rein, scheinst hier ein profi zu sein :)
    ich glaube, ich habs immer noch nicht verstanden :)
    ich habe auch eKBG im sinn, würde aber nach einem jahr wieder arbeiten wollen aber nur teilzeit. würde sich dann für eine zweite ss der bezug aus dem teilzeitgehalt errechnen oder wäre dann immer noch der "vollzeitlohn" die basis?
    und noch eine frage zur karenz: wenn ich nun doch das erste jahr verlängern würde und erst nach zwei jahren wieder arbeiten gehe, dann hätte ich noch anspruch auf meinen job, würde aber in meinem 2. jahr kein geld mehr brkommen, korrekt? über wen ist man dann aber versichert, etc.?

    DANKE!!!!!!
  • @lama ... das hängt vom Zeitpunkt der 2. Schwangerschaft ab.
    Also angenommen die geburt von Baby1 ist am 1.1.16 und du bekommst somit ekbg Bis 31.12.16
    Ab 1.1.17 gehst du wieder Teilzeit arbeiten und bist dann frisch schwanger und das 2. Baby kommt am 29.10.17

    Im Normalfall wird Ekbg vom Wochengeld berechnet (80% davon) also von deinem Teilzeit Einkommen.
    Die gkk macht aber eine günstigkeitsrechnung und schaut sich maximal die letzten 3 Jahre an ob es hier ein Jahr ohne kbg Bezug gibt. In deinem Fall wäre das 2015er Jahr somit relevant und da du da vermutlich mehr verdient hast als mit Teilzeit wird das herangezogen.

    Es hängt also eben alles davon ab wann das 2. Kind kommt weil maximal 3 Jahre zurück geschaut wird.

    Und ja wenn du karenz verlängerst bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag bist du trotzdem Kündigungsgeschützt und hast kein Einkommen im 2. Jahr und musst dich entweder selbst versichern oder beim mann/partner mitversichern.
  • Bei der Günstigkeitsrechnung muss man aber aufpassen, ich wusste das nämlich auch nicht. Man kann sich nicht ein Jahr von den 3 aussuchen, es wird das letzte ohne KBG-Bezug genommen.

    Wenn du dann nämlich von 01.01.2016-31.12.2016 KBG bekommst und ab 2017 wieder arbeiten gehst aber erst 2018 schwanger wirst, kannst du auf die 3 Jahre also auf das Jahr 2015 nicht mehr zurückgreifen, sondern es wird automatisch das Jahr 2017 genommen, weil da kein KBG Bezug war.
  • Wie wird eigentlich das Wochengeld berechnet? Ich habe gestern den Bescheid bekommen und das ist nun doch weniger als erwartet und davon dann "nur" 80% für das eakbg ist ja wieder nochmal weit weniger. :D Ich dachte irgendwie, dass ich da besser aussteige, aber anscheinend hab ichs auch noch immer nicht kapiert! :D
  • Wochengeld:

    Nettolohn der letzten 3 vollen monate (zB aug-okt) dividiert durch die Anzahl der tage dieser monate - in dem Fall 92
    Und dann mal 1,17 (wenn du normalerweise 2x sonderzahlungen bekommst - weihnachts/urlaubsgeld) bzw 1,21 wenn du mehere sonderzahlungen bekommst.

    ZB netto 1000 im monat

    3000/92 x 1,17. Dann gibt's 38 euro pro tag!

    minzescorpion89
  • @sunshine2013 deswegen hab ich ja gemeint es hängt vom Zeitpunkt der geburt des 2. Kindes ab ... bei mir geht sichs auch nicht aus. Lässt sich halt nicht immer alles so gut planen :-)
  • @claudsch1980 @sunshine2013 vielen dank euch beiden. dann heisst es wohl: schnell nachlegen :)
  • @claudsch1980 ja bei mir geht sichs leider auch nicht aus, aber ja gibt schlimmeres.....

    @lama wenn dein Kind im April 2016 zur Welt kommt, bekommst du bis April 2017 KBG. Wenn du dann 2018 erst schwanger wirst, geht es sich bei dir eigentlich noch immer aus, dass das Jahr 2015 für die Berechnung genommen wird, weil du ja 2016 und 2017 KBG bezogen hast. Wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe.
  • @sunshine2013 :) rein interessehalber: woher sieht man das denn, wann das kind kommt? oder hast du nur (perfekt) geraten? huch, www weiss alles :)
    und stimmt, das hatt ich nicht am schirm, dass sich das eh locker ausgehen müsste. am ende kommts eh immer anders als man plant, aber mit 36 muss man da schon ein bisschen vorausschauen ...
  • @lama hihi, nein so gut kann ich nicht raten.

    Wenn du den Usernamen anklickst, siehst du die Kommentare derjenigen und da du im April 2016-Thread mitschreibst, hab ich mal angenommen, dass dein Baby im April 2016 zur Welt kommt.

    Ich würd auch sagen, jetzt weißt du ja, dass es sich ausgeht, wenn die Geburt des 2. Kindes im Jahr 2018 liegt, dann kann man ja versuchen zu planen. Wie es dann kommt, kannst eh nicht entscheiden.
    lama
  • Hallo an alle! Ich habe auch das eakbg. Ich habe mit der Firma 1 Jahr Karenz vereinbart. Jetzt überlege ich aber, noch ein halbes Jahr länger zu hause zu bleiben. Bekommt man irgendeine Unterstützung in der Zeit, in der man kein Einkommen hat??
    Danke schon mal für die Antworten!
  • Leider nein! Deshalb war ja das KBG höher aber eben nur für ein Jahr. Du kannst die Karenz verlängern bis zum 2. Geburtstag und musst dich beim Mann mitversichern. Ich wüsst aber nicht dass einem da wer was zahlen würd in der zeit.
  • Weiss wer wie das wäre im Falle der Kündigung während der Karenz? Dh ich habe eakbg gewählt aber 2 Jahre karenz. Nun ist es so das ich umgezogen bin und da der alte karenz-dienstgeber 600 km entfernt ist, der job dann nach Karenz eh hinfällig ist. Im Falle das ich kündige... kann ich dann Arbeitslosengeld erhalten? Weil ich mich ansich selbstständig machen will, das allerdings noch anlaufen wird müssen... zumindest was die monatliche Kostendeckung anbelangt...
  • @firiel du musst dem ams nachweisen dass du Arbeitsbereit bist sonst gibt's da nix vom ams. Also brauchst du wen (privatperson oder kiga) der sich um dein Kind kümmert damit das ams dich vermitteln kann.
  • Danke dir!
  • @claudsch1980 darf ich auch noch was fragen :3
    Meine Tochter ist am 03.07.15 geboren, ich hab auch das eKBG und bleib aber bis 02.07.17 daheim.
    Wenn ich jetzt in der Karenzzeit wieder ss werde zB Ende 2016 bekomme ich kein Wochengeld weil ich ja nicht arbeiten gehe. Stimmt das?
    Aber KBG bekomme ich dann schon wieder? Ist das dann ab 8 bzw.12 Wochen nach der Geburt?
    Und wenn ich nach ihrem 1. Geburtstag geringfügig arbeiten gehe würde ich dann ein Wochengeld bekommen?
  • @happy89 also grundsätzlich - durch eine geringfügige Beschäftigung erwirbst du kein anrecht auf wochengeld, weil du damit nicht versichert bist. du müsstest dich selbst versichert um Anspruch drauf zu haben oder über der geringfügigkeitsgrenze arbeiten gehen.

    dein eakbg läuft somit bis 2.7.16 - wenn du bis zu diesem Zeitpunkt schwanger wirst hast du Anspruch auf erneutes wochengeld (die Höhe hängt vom Zeitpunkt ab), wenn du erst danach schwanger wirst gibt's kein wochengeld, dafür aber das kbg ab Geburt. erneutes eakbg kannst du nur dann beziehen wenn dein 2. Kind vor dem 2.geburtstag des ersten auf die welt kommt.
  • @claudsch1980 danke für die Info ;)
    Muss man da bei der GKK irgendwie speziell Ansichten dass man das KBG ab Geburt bekommt oder ginge das dann eh automatisch?
  • @happy89 na das brauchst dann nur auf dem Antrag ausfüllen. Da steht bei einem Punkt ab wann das kbg bezogen wird und da muss man dann ab Geburt ankreuzen. Und die prüfen dann sowieso ob du eh kein Wochengeld bekommst.
  • Ah ok. Danke vielmals @claudsch1980 ist schon toll wenn sich da jemand so super auskennt ;)
  • @claudsch1980: Du kennst dich ja sehr gut aus! Verstehe ich das richtig: Wenn ich vor Ablauf des KBG schwanger werde, egal ob ich da SSWoche 5 bin oder SSWoche 32, bekomme ich dann 8 Wochen vor dem ET Wochengeld? Und zb die Zeit bis Woche 32 halt kein Geld, da ja das einkommensabhängige nur bis zum 1. Geburtstag geht? Lg
  • @emma87 genau. Du musst nachweislich zum Bezug des eakbg schwanger geworden sein dann bekommst du Wochengeld. Es hängt dann weiter vom Zeitpunkt ab. Also wenn der neue Mutterschutz noch während dem Bezug von eakbg eintritt bekommst du +25% von deinem ekbg. Wenn sich das nicht ausgeht dann bekommst du als tagsatz 26.15 Euro für den neuerlichen Mutterschutz und bis dahin dann kein Geld mehr.
  • @claudsch1980: Danke für die Info!!! Also Mutterschutz während Bezug geht sich mal sicher nicht aus, bleibt sich aber dann ja fast gleich da ich ja sonst 2 Monate vom ekgb verlieren würde.
    Das mit dem Tagsatz wär schon realistischer. Naja so genau planen ist ja auch blöd ich will ja mein Kind nicht nur wegen dem Geld.
  • @emma87 ja planen ist eine Sache und durchführen eine andere ;-)
    Bei mir ging der (finanzielle) Plan auch nicht auf. Aber das macht ja nix :-)
  • Ich bin verzweifelt!!! Seit STUNDEN suche ich im Internet, ob ich einen Eintrag zu einkommensabhängiges Kindergeld und Karenzverlängerung finde.
    Genauer: Ich bin derzeit noch bis März 2017 in Karenz (2 Jahre). Mit März 2016 endet mein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt bei meinem Arbeitgeber anfrage, ob ich die Karenz auf 2,5 Jahre verlängern kann, verliere ich zwar den Kündigungsschutz, hab aber länger Zeit um erneut schwanger zu werden und das einkommensabhängige KBG erneut zu bekommen oder?
    Habe heute bei der AK nachgefragt und die meinte, dass ich bis März 2017 in keinem Arbeitsverhältnis sein darf - auch nicht Teilzeit - um wieder das einkommensabhängige KBG zu bekommen. Als ich sie fragte, ob nicht die letzten drei Jahre hinzugezogen werden, für das ekakbg, meinte sie:NEIN!
    Bitte um Kommentare :s
  • @eva1212 für erneutes eakbg zählt 2 Jahre arbeitsrechtliche karenz, wenn du mit deinem ag länger ausmachst verlängert das leider nicht die Frist! Und das gilt eben nur wenn du in Karenz ohne Einkommen bist.
  • Oh das geht ja schnell!!! DANKE!!!!
    d.h. ich muss innerhalb der zwei Jahre schwanger werden und darf nicht Teilzeit arbeiten?
    Sorry, bin schon ganz verwirrt!
  • @eva1212 dein neuer mutterschutz muss mit Ablauf der 2 jährigen karenz beginnen.

    Wenn du dazwischen arbeiten gehst wird alles vom neuen Einkommen berechnet.
    eva1212
  • Was hat es dann mit der Berechnung der letzten drei Jahre auf sich?
  • @eva1212 die letzten 3 Jahre werden zur günstigkeitsrechnung herangezogen. In diesen Jahren darf aber kein kbg Bezug sein.
  • Vielen Dank!! =)=)=)
  • @claudsch1980 : darf ich auch noch was fragen bitte?
    Meine Tochter ist am 25.11.2014 geboren. Habe auch das eakbg gewählt. Endete am 24.11.2015. da ich leider davor nicht schwanger geworden bin u es aktuell auch noch nicht bin, bekomm ich kein Wochengeld mehr. Aber die Möglichkeit das eaKbg zu wählen hab ich derzeit noch oder? (Bin noch in Karenz bis zum 24.11.2016. ) wann müsste mein zweites Kimd spätestens geboren werden, damit ich nochmals die eaKbg Variante wählen könnte?
  • @SDL611 laut Gesetz sind Zeiten des Mutterschutzes und der karenz während einem aufrechten Dienstverhältnisses einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt.
    Wenn das Gesetz so bleibt (man weiß ja nie) dann muss dein neuer mutterschutz spätestens am 25.11. Beginnen
  • Dankeschön
  • @claudsch1980 Jetzt bin ich neugierig geworden...weil du schreibst "während einem aufrechten Dienstverhältnis einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt"...wie ist das dann bei Selbständigen (Werkvertrag, freier Dienstvertrag)? Da gibt es ja keine gesetzliche Karenz, aber die Unternehmerin kann selbst entscheiden wie lange sie zum Zwecke der Kinderbetreuung zu Hause bleibt. Zählt das dann nicht auch als einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt?
  • Stimmt das mit kein Wochengeld? Dachte man bekommt den Pauschalbetrag? :o
  • @claudsch1980 ich hätte auch eine Frage: ich beziehe momentan das Eink. Abhg. KBG und gehe zum 1. Geburtstag meines Sohnes wieder arbeiten. Dannach geht mein Mann in Karenz, d.h. er bekommt 2 Monate KBG. Dieses wird ja von den letzten 3 Monatslöhnen berechnet aber ab welchen 3 Monaten wird dieses berechnet? Die 3 Monate vor Antragstellung KBG?? Oder 3 Monate vor Antritt Karenz?? Und wie lange vor Antritt Karenz soll man frühestens den KBG Antrag stellen? Ich hoffe ich habe es verständlich formuliert ;-)
  • @Gitti087 es wird der gleiche Zeitraum wie bei deinem Wochengeld genommen.
  • @claudsch1980 steh grad irgendwie am schlauch .....
    Also stichtag (1.geb) ist der 23. April - heißt das, dass die 3 Monate vor diesem Tag zur Berechnung herangezogen werden??
    Warum ich das so genau wissen will ist folgendes: mein Mann ist Maler und momentan normal angestellt. Für den Fall, dass er im Februar oder März "stempeln" geschickt wird, ist ja dann die Berechnungsgrundlage um einiges niedriger als sonst. Deshalb meine Frage.
  • @Gitti087 Nein genau der gleichen Zeitraum wie bei dir. Also vor der geburt ...
    Für väter: 80 Prozent eines fiktiv berechneten Wochengeldes; statt auf den Beginn der Schutzfrist wird beim Vater auf einen achtwöchigen Zeitraum vor der Geburt des Kindes abgestellt. Zusätzlich führt die Krankenkasse eine Günstigkeitsrechnung durch (also die letzten 3 jahre)
  • @claudsch1980 ach so... jetzt verstehe ich!!! ;)
    Vielen Dank!! Und ab wann bzw bis spätestens wann muss/kann mein Mann den Antrag auf KBG ausfüllen?
  • @Gitti087 empfohlen wird etwa ein Monat vor Wechsel.
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