Hätte eine Frage bezüglich dazu verdienen. Habe das Kinderbetreuungsgeld Variante 30+6 . Würde gerne wieder arbeiten gehen als
Teilzeitkraft im Verkauf. Wieviel Stunden dürfte ich gehen.
@sabrina001 ziemlich weit oben hier im Forum gibt es einen Butten "Karenz.at". Dort findest du wichtige Informationen.
Um die Stunden, die du maximal arbeiten darfst zu errechnen, müsste man dein Bruttogehalt kennen.
Die Berechnung der Zuverdienstgrenze(n) ist nicht ganz einfach. Du musst schaun, dass du mit deinem Einkommen, dass du dann als Teilzeitmitarbeiterin im Verkauf verdienst, nicht über die Zuverdienstgrenze kommst. Wieviel Stunden in der Woche das dann letztendlich sind, hängt von deinem zukünftigen Einkommen ab.
Ich würde mich darüber bei der KK od Arbeiterkammer informieren!
Einen Bescheid über die Zuverdienstgrenze müsstest du auch per Post erhalten haben.
Ich hab auch die 30+6 Variante, könnte dir daheim nachsehen.
@sabrina001 die 16.200 gelten jährlich pro Kalenderjahr knd sind weder brutto noch netto sondern die lohnsteuer bemessungsgrundlage.
Wenn du also jetzt zb im Oktober anfängst musst dir das genau ausrechnen.
Da ist es wirklich am besten du rufst bei der ak an und lasst dir einen beratungstermin geben. Die rechnen das mit dir gemeinsam aus.
Kommentare
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Um die Stunden, die du maximal arbeiten darfst zu errechnen, müsste man dein Bruttogehalt kennen.
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Einen Bescheid über die Zuverdienstgrenze müsstest du auch per Post erhalten haben.
Ich hab auch die 30+6 Variante, könnte dir daheim nachsehen.
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Wenn du also jetzt zb im Oktober anfängst musst dir das genau ausrechnen.
Da ist es wirklich am besten du rufst bei der ak an und lasst dir einen beratungstermin geben. Die rechnen das mit dir gemeinsam aus.
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