Wochengeld
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Hallo!
Wie viele wahrscheinlich, möchte ich wissen ob es stimmt das das Wochengeld für je nur 28 Tage berechnet wird....
Wie viele wahrscheinlich, möchte ich wissen ob es stimmt das das Wochengeld für je nur 28 Tage berechnet wird....
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Kommentare
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berechnet wird somit der Tagsatz mal 28 und das kommt 4 mal zur Auszahlung, weil ein normaler Mutterschutz genau diese Länge hat ... sollte man länger im Mutterschutz sein (weil Baby über Geburtstermin geht oder Kaiserschnitt sein) dann kommen dementsprechend die Tagsätze dazu.
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die Höhe des Wochengelds hängt ja bei Beschäftigen von den letzten 3 Nettogehältern ab.
Was ist nun genau unter Nettogehalt zu verstehen. Die vorgesehenen Sonderzahlungen ("Urlaubs- & Weihnachtsgeld") ja nicht, die müssen extra angegeben werden.
Aber wie sieht es zusätzlich zum normalen Gehalt mit
- regelmäßigen Prämien (Überzahlung),
- Überstunden (auch unregelmäßigen)
- und auch Einmalprämien (die genau in die 3 Monate fällt) aus?
Fällt das dann auch einfach in die Summe der 3 Monatsgehälter, die vom Argeitgeber auf den Atrag geschrieben werden?
@claudsch1980 (ich hoffe, es ist OK, dich zu verlinken), ich habe gemerkt, du kennst dich da sehr gut aus...weißt du da genaueres?
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die sonderzahlungen werden mit dem üblichen 17% Zuschlag berücksichtigt.
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Ich hab letzten mit der WGKK telefoniert und die Dame meinte, wenn mein Kind 2015 auf die Welt kommt, wird zur Berechnung das Jahrsgehalt von 2014 herangezogen.
Das passt jetzt wieder nicht zusammen
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Also normalerweise wird das ekbg vom Wochengeld berechnet.
Die gkk macht aber eine günstigkeitsrechnung via jahreslohnzettel und wenn du im Jahr davor mehr verdient hast dann wird das zur Berechnung genommen. Es kann sich also nur verbessern. Nicht verschlechtern.
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Danke - mal wieder
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Also ich find das ganze echt kompliziert :-/
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Deshalb wird zb eventuell offener Urlaub nicht ausbezahlt.
Du solltest aber ein aliquotes urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten (vom 1.1. Bis 6.8.) Und eventuelle Überstunden falls noch welche stehen ebenfalls.
Nur wenn das Dienstverhältnis tatsächlich beendet wird erhältst du eine tatsächliche Abmeldung und Abrechnung.
Ansonsten wirst du nur von der Sozialversicherung abgemeldet da du über kbg dann versichert bist.
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lg nadine
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Wochengeld müssen immer die letzten 3 vollen Arbeitsmonate sein, oder falls man Grad in Karenz ist dann das kbg - Modell wenn davor Anspruch auf Wochengeld bestanden hat.
Man hat sonst keinen Anspruch auf Wochengeld.
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