Bekomme ich eine bedarfsorientierte Mindestsicherung?

bearbeitet 8. 06. 2015, 01:38 in Karenz & Rechtliches
Bin 23 jahre alt und arbeitslos +schwanger ...da ich letztes Jahr meine Ausbildung fertig gemacht hab (Matura), habe ich noch nicht genug gearbeitet um Arbeitslosengeld zu bekommen ( 4 Monate ) Jetzt bin ich in der 10. Woche schwanger und auf der Suche nach einer geeigneten Arbeit (in der Schwangerschaft)...
Ich plane nun ein befristetes Arbeitsverhältnis zu finden.... so muss ich niemanden belügen und niemanden weißmachen das ich länger bleibe.

Natürluch sage ich niemanden beim Bewerbungsgespräch das ich schwanger bin .... weil ich bevor irgendwer was mitbekommt eh schon nicht mehr dabei bin.
Leider muss ich das so machen sonst würde ich höchstwarscheinlich keine Arbeit finden...
Das Ams hat mir diesbezüglich versichert das sie mich nicht vermitteln können...
Laut Ak muss ich niemanden sagen das ich schwanger bin...

Kann ich bei der Arbeitssuche auch Teilzeitjobs nehmen? Oder funktioniert es nur mit Vollzeitjobs, dass einem die versicherte Zeit vollständig angerechnet wird ? (für das Recht auf Arbeitslosengeld)

Wenn alle Stricke reißen :

Habe ich einen Anspruch auf eine bedarfsorientierte Mindestsicherung ?
Ich wohne noch bei meiner Mutter (selbstständige Friseurin), zahle aber bis jetzt im Haushalt und bei der Miete (inoffiziell) mit...
Gibt es für mich einen Anspruch auf Kostenersatz für die Untersuchungskosten, bzw. werden diese Kosten von der Krankenkasse für mich übernommen ? Oder ist meine Lage Aussichtslos in dieser Beziehung?
Ich habe schon einen Vollzeit Job (40h) in Aussicht...dieser wäre aber körperlich eher grenzwertig einzuschätzen (in der Schwangerschaft)... Ich hoffe ich finde etwas besseres...

Ich habe so viele Fragen an euch weil ich mir Sorgen mache und ich alle Möglichkeiten in Betracht ziehe...
sozusagen als Plan B oder C....

Danke schon im Vorraus :)
LG Martina

Kommentare

  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 8. 06. 2015, 03:37
    Blöde Situation.

    Vermutlich ist das Einkommen/Ersparnisse Deiner Mutter zu hoch, dass Du Mindestsicherung kriegst. Gerechnet wird bei Partnerschaften und Familie nämlich das Gesamthaushaltseinkommen - und dann würdest Du, selbst wenn Anspruch bestünde, auch nicht den Höchstbetrag kriegen, sondern eben nur den Restbetrag auf "Mindestsicherung für 2 Personen".

    Die Richtsätze ab wann es wieviel gibt, sind von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

    Allerdings bin ich mir nicht tausendprozentig sicher, ob das Einkommen Deiner Mutter für Deine Ansprüche auf alle Fälle herangezogen wird. Kann eventuell davon abhängen, ob sie rein rechtlich noch unterhaltspflichtig für Dich wäre und ob noch Familienbeihilfe bezogen wird.

    Also trotzdem nochmal bei den geeigneten Stellen nachfragen. Vielleicht gibt`s doch eine Chance. Etwas detaillierte Info kriegst Du z.B. über das "Sozialtelefon" des Sozialministeriums. 0800 / 20 16 11

    Wichtig wäre da auch, nachzufragen, welche Möglichkeiten zur Krankenversicherung Du im Moment hast und ob Du Dich als Angehörige kostenfrei bei Deiner Mutter mitversichern lassen kannst (Am Besten bei der Krankenkasse der Mutter erkundigen), wenn das mit dem Job nicht klappt.

    Ab Geburt des Kindes hast Du (bzw. das Kind) zumindest Anspruch auf Familenbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Unterhalt/Alimente des Vaters. Wenigstens das steht Dir in jedem Fall zu und übers Kinderbetreuungsgeld wär auch ein Versicherungsschutz da.


    Was die Arbeitssuche betrifft: Klar kannst Du auch Teilzeit oder Ferialjobs annehmen. Wichtig ist nur, dass Du auch wirklich angemeldet bist (in der Gastro sparen sich Arbeitgeber das z.B. gerne oder melden weniger Stunden an, als tatsächlich gearbeitet werden).

    Etwas vereinfacht gesagt: Je weniger Stunden Du arbeitest und je weniger Du verdienst, umso geringer halt dann die Arbeitslose.
  • Hallo!
    Befinde mich exakt in der selben Situation (auch das Alter, Matura nachgemacht etc...), deswegen... darf ich fragen was da bei dir rauskam? :)

    lg Alice
  • würd mich auch interessieren, sobald du was weißt...hast du schon bei der AK angerufen?
  • bearbeitet 24. 08. 2015, 14:44
    Hey @mauli2202 und @EstelleMarie, sorry das ich erst so spät antworte aber bin jetzt einige Zeit unterwegs gewesen in Italien und hab meinen Papa besucht. :)

    Ich habe zurzeit nur Arbeitslosengeld beantragt, habe 6 Monate gearbeitet nach der Matura. Bitte arbeitet nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze denn dann wird euch nichts angerechnet von der Zeit beim Ams ...geringfügige Arbeit ist nicht Arbeitslosen versichert. Eine geringfügige Arbeit ist eine Arbeit under der Geringfügigkeitsgrenze und hängt vom monatlichen Einkommen aus der arbeit ab.

    https://help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070006.html]

    Ich hab 3 Monate >32h gearbeitet, dann einvernehmlich gekündigt...(wusste damals noch nichts von der Schwangerschaft und konnte laut AK zwar die einvernehmliche Kündigung anfechten, die AK rieht mir das aber ab, da ich in der 5. Woche theoretisch schon testen hätte können. Hab ich aber nicht da mein Zyklus eher unregelmäßig immerschon war und ich halt erst ein paar tage genauergesagt 2/3 Tage nach der Kündigung getestet hab.

    Als ich dann ein paar Tage danach von der SS erfahren hab, habe ich mich entschieden befristete Jobs zu suchen und hab 1 Monat 40h gearbeitet und 1 Monat 20 h pro Woche bis ich die vorrausgesetzte Zeit erfüllt hab um beim AMS Arbeitslosengeld zu beantragen...

    Das blöde ist das man die SS immer geheim halten muss denn der Arbeitgeber kann dich immer kündigen wenn ein SS vorliegt bei befristeten Arbeitsverträgen in der Probezeit ...
    aber in der Frühschwangerschaft ist das nicht so schwer.

    Man könnte auch eine unbefristete Arbeit annehmen und muss nichts von der SS sagen bei der Bewerbung (laut AK) . In der Probezeit würde ich auch davon abraten wenn man Probleme mit dem Arbeitgeber vermeiden möchte.

    Man muss das aber immer individuell einschätzen, je nach dem wie der Arbeitgeber oder Arbeitgeberin als Person ist, ob und wann man es am besten preisgibt das man schwanger ist.

    Am wichtigten ist das man auf sich selbst schaut und auch darauf achtet, das man nichts macht was die SS gefährdet. Auf alle Fälle sollte man einige Zeit vor dem Mutterschutz bekanntgeben das man schwanger ist, denn der/die ArbeitgeberIN muss sich auch darauf vorbereiten können, damit er oder sie bald einen Ersatz für dich hat.

    Im Endeffekt ist die Zeit bei mir echt schnell vergangen und ich bin froh das ich jetzt übers AMS versichert bin, der vom Ams meinte falls das Arbeitsl. Geld nicht ausreicht kann ich die Mindestsicherung beantragen ... das habe ich nicht gemacht, da ich glaube so auskommen zu können fürs erste.

    Ganz wichtig auch : das Wochengeld (bekommt man ab Mutterschutz: 8Wochen vor errechneten Gebutstermin und bis 8 Wochen nach dem Geburtstermin) kann nur gewährleistet werden wenn man vor Eintritt des Mutterschutzes Arbeitslosengeld bezogen hat oder gearbeitet hat. Wenn das nicht der Fall ist bekommt man garkein Wochengeld...

    Zb wird euch die Arbeitszeit vor der Ausbildung angerechnet wenn ihr lückenlos gearbeitet und wieder in die Schule gegangen seid...da ich eine größere Pause eingelegt hab dazwischen (war auf Reisen) konnte man die Zeit die ich davor schon mal gearbeitet habe nicht dazurechnen. Aber viell war ja bei euch der ein oder andere Ferialjob dabei den ihr euch anrechnen lassen könnt.


    So das ist echt ein langer Post geworden :D:o
    Ich hoffe ich konnte euch ein wenig helfen.
    Am Besten ihr lasst euch aber auch individuell beraten beim AK und Ams und informiert euch. Diese Bürokratie und die ganzen Regelungen können einen ganz schön verwirren ~X( und es kann immer sein das ich auch was falsch verstanden und so weitergegebn habe.

    Würde mich interessieren in welcher Situation ihr euch genau befindet und wies bei euch weitergeht :) Ich wünsche euch viel Glück und das ihr dieses Problem gut bewältigt und eine Lösung für euch findet ! <3<br>
    Liebe Grüße !



  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 24. 08. 2015, 16:42
    martina123 schrieb: »
    Ich hab 3 Monate >32h gearbeitet, dann einvernehmlich gekündigt...(wusste damals noch nichts von der Schwangerschaft und konnte laut AK zwar die einvernehmliche Kündigung anfechten, die AK rieht mir das aber ab, da ich in der 5. Woche theoretisch schon testen hätte können. Hab ich aber nicht da mein Zyklus eher unregelmäßig immerschon war und ich halt erst ein paar tage genauergesagt 2/3 Tage nach der Kündigung getestet hab.

    Da haben sie Dich aber leider sehr schlecht beraten (außer Du hättest auf absolut gar keinen Fall in der letzten Firma bleiben wollen).

    Ich hab z.b. 10 Tage nach Unterzeichnung der Einvernehmlichen erfahren, dass ich schwanger bin - der Weg zu AMS und letztlich dann in die Notstandshilfe (bzw. praktisch kein eigenes Geld mehr, da zu hohes Haushaltseinkommen) hätte mich um viel Geld gebracht.

    Das Argument mit Du hättest in der 5. Woche schon testen können…äh…das ist doch sehr eigenwillig, wenn die AK so argumentiert.

    Bei meinen zig AK-Terminen wegen dieser Thematik, wär nie zur Debatte gestanden, wann genau ich schwanger geworden bin - ich hatte eine ärztliche Bestätigung, anhand derer ersichtlich war, dass nach Unterzeichnung der Einvernehmlichen vom Frauenarzt eine Schwangerschaft festgestellt wurde - also ganz normale Bestätigung für den Dienstgeber - und weil das alles noch im selben Monat war und da auch ein ungefähres Schwangerschaftsalter drauf stand…und ob ich nun am Tag der Unterzeichnung schon schwanger war bzw. einen Tag davor oder danach oder…wäre niemals mit absoluter Sicherheit feststellbar gewesen.

    Bloß die Einvernehmliche gewollt hätt ich nicht, hätt ich es gewusst. Bei mir hat die AK so argumentiert. Dass es nämlich komplett schwachsinnig gewesen wäre, wissentlich schwanger eine Auflösung des Dienstverhältnisses anzustreben und damit zig Ansprüche zu verlieren. (Wie auch den Anspruch aufs Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld).

    Leider ist die Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses im Mutterschutzgesetz nur für den Fall geregelt, dass man bereits von der Schwangerschaft erfahren hat und auch der Arbeitgeber schon Bescheid weiß.

    Die Variante Einvernehmliche, ohne zu wissen, dass man zu dem Zeitpunkt schwanger war, ist gesetzliche Grauzone, dazu gibt es nur ein OGH-Urteil, aber ansich geht das so durch, dass man trotz Einvernehmlicher bis zum Beginn des Mutterschutzes weiter beschäftigt werden muss - und dadurch u.a. den Anspruch auf volles Wochengeld nicht verliert.

    Der Weg zurück ist mühsam und freut den Arbeitgeber wenig - nur, warum absichtlich auf Dinge verzichten, die für jeden anderen Fall einer Schwangerschaft klar geregelt sind - und zwar zugunsten der Schwangeren.
  • danke @martina123 für die ausführliche Antwort! :) das hilft mir tatsächlich ein bisschen weiter..
    alles gute :)
  • Ich bin nach der Matura auch gleich schwanger geworden. Hab keinen Job mehr ergattert weil ich ja im Falle einer Scahwangerschaft das sofort hätte melden müssen...Hab vorher nur geringfügig gearbeitet und deshalb ist es sich auch nicht ausgegangen mit der erforderlichen Anzahl von Tagen um Arbeitslosengeld zu bekommen. Naja. Hab im Endeffekt nichts bekommen obwohl ich verheiratet war und mein Mann keine Arbeit hatte. Wohnten sozusagen "gratis" bei meinen Eltern. Natürlich nur unter gewissen Bedingungen....

    Ich hab mich damals grün und blau geärgert weil wir keine Hilfe bekamen....weder vom Staat, noch von sonst wen. Musste noch dazu bezahlen um irgendwie versichert zu sein. Gott sei Dank hatten wir noch die Ersparnisse von der Hochzeit sonst wären wir wohl nie und nimmer über die Runden gekommen..

    Ich ärgere mich heute noch wieso ich finanziell bis zur Geburt keine Hilfe bekommen hab. Oder ist das eh normal??
  • Leider ist es normal wenn man nicht die erforderlichen tage gearbeitet hat.. Ich hatte glück und hab vor meinem kurs 3 jahre gearbeitet und als ich den beenden musste weil ich schwanger wurde bekam ich bis zum mutterschutz noch arbeitslosengeld und 2 monate notstandshilfe.. Hätte ich da aber schon bei meinem freund gewohnt hätte ich keinen mutterschutz bekommen da er zu viel verdient und mein anspruch auf notstandshilfe wär weg gewesen..
  • bearbeitet 31. 08. 2015, 18:38
    @ChaosDeluxe

    Eigentlich eine frechheit... Die AK sollte einen unterstützen... ich hatte das Gefühl das die eher für meinen Arbeitgeber arbeiten bei dem Ratschlag... aber ich habe mich darauf verlassen und jetzt ist es so wie es ist ... >_< Die haben mir gesagt es gibt keine Option realistisch gesehen für mich zurück zu gehen ...die Dame die mich beraten hat, hat sogar herumtelefoniert...

    @EstelleMarie gern geschehen ;)
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