Wochengeld und eKBG
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Kommentare
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kann gut sein dass die gkk das sehen will, hängt davon ab wann dein neuer Mutterschutz beginn ist und ob du da eben direkt von Karenz in Mutterschutz gehst, die wollen sich absichern :-)
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@claudsch1980 oder @rdb2011 ihr seits ja da expertinnen
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das hat mit dem Kinderabsetzbetrag nix zu tun :-)
den Kinderabsetzbetrag machst du gleichzeitig mit der Beantragung der Familienbeihilfe, geht also fast automatisch
der kinderfreibetrag steht nur zu, wenn du bereits mehr als 6 monate ein kind hast für das du den kinderabsetzbetrag hast.
der kinderfreibetrag mindert die lohnsteuer-bemessungsgrundlage, das heißt der macht dann nur sinn wenn man wieder arbeiten geht und Lohnsteuer zahlt (oder der Mann setzt ihn dann ab, oder ihr teilt)
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das heißt diesen absetzbetrag bekomm ich dann sowieso die 2 jahre, die ich zu hause bin ? da steht nämlich noch was vom steuerausgleich, muss ich den dann machen, damit mir das zu steht ? sorry finanzen sind garnicht meins
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den Freibetrag musst du (und/oder dein Partner) über den Lohnsteuerausgleich beantragen, der verringert ja eben nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, dafür gibt es nur den fixen wert von: eine Person 220 Euro und wenn beide diesen Freibetrag beantragen dann 132 pro Person ... aber wie gesagt vorsicht - um diesen Betrag verringert sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage - also angenommen du verdienst im Jahr 30.000,- Euro dann wird davon ein gewisser Prozentsatz an Lohnsteuer berechnet, mit diesem Freibetrag (und einigen weiteren zb Kirchensteuer und ähnliches) verringert sich die Summe zb auf 29.780,- von der die Steuer berechnet wird (jetzt ganz vereinfacht erklärt)
der Absetzbetrag ist eine fixe Summe, die zeitgleich mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, solang du also Familienbeihilfe für dein Kind bekommst, bekommst du auch den Absetzbetrag
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darf ich dich auch kurz fragen wie hoch der absetzbetrag ist? bzw die familienbeihilfe, wird das zusammen ausbezahlt? frag mich grad ob ich das auch bekomme?!
wenn ich das richtig verstanden hab, hat der ja nichts mitn lohnsteuerausgleich zu tun!
danke schon mal;)
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http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienbeihilfe0/familienbeihilfenbetraege.html
muss man sich nur das alter seines Kindes raussuchen :-)
Der Absetzbetrag ist immer gleich, in der Höhe von € 58,40 pro Kind
das wird gemeinsam ausbezahlt, bekommt jeder!
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wenn es ein vordruck ist - was steht da genau drauf?
wenn du selbst was schreiben sollst würd ich lieber auf der arbeiterkammer anrufen und nachfragen.
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die wollen scheinbar eine bestätigung dafür dass du aktuell nicht arbeiten gehst und auch keine sonstige beschäftigung hast wofür du geld bekommst. das Karenzschreiben hast du ja abgegeben oder?
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ansonsten geht dann nur die selbstversicherung, aber die ist beitragspflichtig.
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nach der Geburt musst du dann die Geburtsurkunde abgeben, sonst gibts kein weiteres Wochengeld.
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Den Wochengeldbescheid bekomm ich auch erst nach der Geburt, lt Kfl, obwohl ich ja jetzt schon Wochengeld beziehe.
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So weit ich mich erinnern kann, muss ich die Geburtsurkunde abgeben. Sonst noch was? Und in welcher Form? Als Kopie oder geht Scan auch per Email?
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Hallo bitte um deine Hilfe,ich habe ja einen Zettel von der gkk bekommen das mein wochengeld 26,15 ausmacht und erstmalig am 21 Mai aufs Konto kommt,ich habe aber nix oben ?
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1) Weiß jemand, ob ich mich bei meinem Partner mitversichern lassen kann, auch während der zB 2 Monate in Karenz geht? Oder kann ich mich in der Zeit nur selbstversichern?
2) Und bekommen Männer beim eKBG auch 80% von einem fiktiven Wochengeld?
3) Wenn mein Mutterschutz Mitte des Monats beginnt, bekomm ich das Wochengeld dann Ende des selben Monats oder Mitte des nächsten?
4) Stimmt das, dass zur Beantragung des Wochengeldes, wenn mein Dienstgeber die Bestätigung Online schickt, ich sonst nur den MKP zur GKK mitbringen muss zwecks voraussichtlichem ET?
5) Und das Wochengeld bekomme ich dann bis 8 Wochen nach der Geburt, auch wenn ich nachher in Karenz bin, d. h. das eKBG bekomme ich dann im 3. Monat nach der Geburt zum ersten Mal?
6) Muss ich das Wochengeld nach der Geburt noch einmal beantragen für die zweiten 8 Wochen?
Danke!!!
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frage1 - kann ich dir nicht beantworten, hängt von deiner bzw seiner gkk ab, da fragst am besten dort nach
frage2 - ja auch männer bekommen das eakbg vom fiktiven wochengeld, aber halt eben von seinem gehalt, das heißt die letzten 3 monate vor der 8 wochenfrist der geburt
frage3 - wenn dein mutterschutz zb am 10. des monats beginnt, bekommst du das wochengeld 28 tage später (plus paar tage für den bankweg) also am 8. des folgemonats (bzw vielleicht 1-2 tage später wegen bankweg)
frage4 - wenn dein dienstgeber die entgeltsbestätigung schickt, musst du bei der gkk die bestätigung über den errechneten geburtstermin abgeben (geht meist auch per mail)
frage5 - für das wochengeld nach der geburt braucht die gkk eine bestätigung über die geburt, damit der anspruch für nach der geburt geklärt ist, in manchen fällen bekommt man ja 12 wochen statt 8 wochen (bei mehrlingsgeburten aber auch kaiserschnitt). während dem wochengeld bezug nach der geburt kannst du dann das kbg-modell beantragen, das bekommst du dann nach ablauf vom wochengeld, jeweils am monatsanfang überwiesen
frage6 - nein nicht nochmal beantragen, nur die geburtsurkunde bzw zusätzlich einen nachweis über kaiserschnitt mitschicken
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Danke für eure Antworten
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es müssen ja die letzten 3 vollen monate abgegeben werden zur wochengeld-berechnung, wenn du nun also zb am 10.6. deinen letzten tag hast wird märz, april und mai berechnet, deine endabrechnung erfolgt aber wohl erst am 10.6. dann hätte es keine auswirkung auf das wochengeld
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Wenn es sich um eine absolut einmalige Prämie handeln sollte, dann neigen viele Krankenkassen dazu, diese aus der Bemessungsgrundlage für das Wochengeld zu streichen, da sie eine einmalige Leistung darstellt. Sie sollten aber diesen Umstand zur Sicherheit auch mit der zuständigen Leistungsabteilung der GKK klären.
Wenn es sich allerdings um eine einmal jährlich wiederkehrende Leistung handeln sollte, dann ist dies eine zusätzliche Sonderzahlung, die man auch entsprechend auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung vermerken muss (nicht in der Bemessungsgrundlage, allerdings bei der Angabe „mehr als 2 Sonderzahlungen“, insoweit erfolgt eine pauschale Berücksichtigung durch die GKK).
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Ich werd den Urlaub nehmen, weil beim ausbezahlen hat der Staat mehr davon wie ich.
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Hab den brief bekommen, da steht das tägl. Wochengeld ... wenn ich das mit 28 (tage) multiplizier kommt dann das monatl. Wochengeld raus .. oder??
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bei deinem laufenden gehalt - ja da bekommst beim wochengeld mehr, weil ja der zuschlag für sonderzahlungen dabei ist (was du sonst nur 2 mal im jahr bekommst wird beim wochengeld täglich mitreingerechnet)