Frage zum Wochengeld
sternchen83
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wenn der mutterschutz beginnt,bekommt man ja wochengeld...läuft das automatisch über,von gehalt ins wochengeld,oder muss man das wo beantragen gehen ?bei gkk?
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Kommentare
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Da bekommst du einen Bescheid vom Arbeitgeber (Arbeits und Entgeld Bestätigung)
Mit dem und der Bestätigung vom Arzt , wo der Geburtstermin notiert ist gehst du hin.
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und die bestätigung bekomm ich jetzt dann beim arzt bei der nächsten untersuchung od?
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Wie weit bist du denn?
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bekomm ich das in der arbeit od zugeschickt
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Am besten schon jetzt die brauchen nämlich ewigzum bearbeiten der ganzen Dinge. .
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die kriegst auch erst wenn dein mutterschutz beginnt also du fertig mit arbeit bist..
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Jetzt warte ich auch meine Wochengeldbestätigung die in den nächsten Tage reinflattern müsst
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die geb.urkunde muss ich auch an die kassa schicke?
was muss man danach noch alles machen...hab irgewie angst,dass ich etwas nicht verstehe od nicht mache,da ichs nicht weiss
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Ich bin was das Thema betrifft leider auch ein bisschen verwirrt, ich hab zwar noch ein Zeitl hin bis zum Mutterschutz aber irgendwie sagt jeder was anderes
Ich habe bei der Salzburger GKK angerufen und die Call Center Dame hat mir gesagt das wird ALLES vom Arbeitgeber gemacht und ich muss mich um nichts kümmern jetzt hoff ich nur die Tante hat mir nichts falsches gesagt und ich hab dann lauter Probleme :O
Hat bei irgendwem von euch alles der AG gemacht?
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meistens scheiterts aber an der bestätigung über den Geburtstermin vom Frauenarzt!
zb wir machen die Meldung elektronisch per elda - da kann ich nix extra mitschicken, deshalb sagen wir unseren mitarbeitern - alles gemacht, aber bitte die Bestätigung über den Geburtstermin extra abgeben.
auf den händischen Formularen die man per Fax schickt kann man die Bestätigung natürlich gleich mitfaxen, dann geht tatsächlich alles vom Arbeitgeber aus.
Also am besten nachfragen wie es euer Arbeitgeber macht @libella
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oder was meinst du? bei der Berechnung?
sag ein bisschen genauer wo der Schuh drückt dann kann ich dir gern helfen bzw aufklären
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@Zoky24 abgerechnet wird alle 28 tage. Dh du bekommst vom zb. 1.1-28.1 das erste mal gezahlt, das nächste mal vom 29.1.-25.2., dann vom 26.2. bis.25.3., immer den gleichen betrag, und zwar tagsatz x28. Und das eben 8 wochen vor und danach.
Du brauchst nur deine Auszüge ansehen, da steht auch das datum von - bis drauf.
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Danke für die Info!
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Da bestätigt der Amtsarzt und wie geht es dann weiter? Und da bekommt man das wochengeld dann ab diesem frühzeitigen Schutz?
Bei mir steht das fix ins Haus (darüber muss man also nicht diskutieren bitte
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Bei weiteren Fragen dazu nur her damit :-)
War bzw bin ja bereits das 2. mal in individuellen mutterschutz.
Trotz deiner probleme schöne Schwangerschaft! @Delali
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Hab ihnen mal ET vom Muki Pass per Mail geschicht.
Fürs Geld gibts da extra a Formular? Danke u Lg
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Fürs wochengeld muss mindestens der ärztlich bestätigte Geburtstermin an die kasse gemeldet werden und dann so schnell wie möglich die tatsächliche Geburtsurkunde nachgereicht werden.
das kinderbetreuungsgeld gibts nur auf Antrag.
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Beim wochengeld gibts mehrere Faktoren, wanns einem (wieder) zusteht - aber es gilt an sich das gleiche wie davor. Sprich selbstversichert bzw geringfügig, oder arbeitslosengeldbezug... was interessant ist wird die Höhe die von 8,80 weg sein kann... an sich gilt die durchschnittlichen letzten 3 monatsgehälter.
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Meine Situation:
Ich bin Beamtin und habe beim ersten Kind eine "Gehaltsfortzahlung" statt Wochengeld bekommen. Jetzt bin ich wieder Schwanger. Ich hatte da EaKBG bis 10. Dezember und bin im Jänner schwanger geworden. Habe ich jetzt Anspruch auf eine "Gehaltsfortzahlung" oder eine andere Wochengeldähnliche Leistung?
Vielen lieben Dank :-*
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Beamtinnen erhalten ihre Bezüge weiter.
Für die Zeit des Beschäftigungsverbotes Monatsbezüge
in Höhe des Durchschnitts der in den letzten 3 Monaten vor
Eintritt des Beschäftigungsverbotes gebührenden Monatsbezüge
zustehen. Tritt das Beschäftigungsverbot während einer Karenz
nach dem MSchG ein, sind die 3 Monate vor der Karenz heranzuziehen.
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auf Seite 9
nach dieser Aussage nach hättest du wieder Anspruch auf diese Fortzahlung
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