Frage zum Wochengeld

sternchen83sternchen83

8,454

bearbeitet 7. 10. 2013, 13:35 in Schwangerschaft
wenn der mutterschutz beginnt,bekommt man ja wochengeld...läuft das automatisch über,von gehalt ins wochengeld,oder muss man das wo beantragen gehen ?bei gkk?

Kommentare

  • Musst du bei der GKk beantragen!
    Da bekommst du einen Bescheid vom Arbeitgeber (Arbeits und Entgeld Bestätigung)
    Mit dem und der Bestätigung vom Arzt , wo der Geburtstermin notiert ist gehst du hin.
  • und wann bekomm ich das vom arbeitgeber?
    und die bestätigung bekomm ich jetzt dann beim arzt bei der nächsten untersuchung od?
  • Normal so um die 30 ssw herum spätestens .
    Wie weit bist du denn?
  • 26 woche

    bekomm ich das in der arbeit od zugeschickt
  • @sternchen83 kann sein, dass auch nix vom Arbeitgeber bekommst, geht meist alles elektronisch von AG zur GKK - dann einfach Antrag so bei GKK stellen
  • und das muss ich genau zu beginn der schutzfrist machen od auuch früher
  • am besten bei der Geschäftsstelle der GKK anrufen - wie lange vorher man schon den Antrag stellen kann
    sternchen83 schrieb: »
    und das muss ich genau zu beginn der schutzfrist machen od auuch früher

  • Früher!!!
    Am besten schon jetzt die brauchen nämlich ewigzum bearbeiten der ganzen Dinge. .
  • miKkiimiKkii

    6,857

    bearbeitet 7. 10. 2013, 14:16
    Du kriegst was von FA und dan erst kannst zur GKK gehn.. mein arbeitgeber hat die entgeltbestätigung selber geschickt.. musst nachfragen

    die kriegst auch erst wenn dein mutterschutz beginnt also du fertig mit arbeit bist..
  • beantragen solltest dus 2 wochen vor beginn des mutterschutz.
  • Also die gkk in wien22 hat meinen Antrag innerhalb einer Woche bearbeitet und den bescheid zugeschickt, das wochengeld bekommst du alle 28 Tage im nachhinein
  • Ich hab die Bestätigung vom fa am ersten Tag des muschu gefaxt. Alles andere hat mein ag elektronisch übermittelt. Hab mich um sonst nix kümmern müssen. Geld kam ohne Probleme. War nur eine Woche später auf dem Konto als ich mit gerechnet hab . Mir konnte nämlich keiner sagen ob es 28 Werktagen oder Wochentage sind. Eine sagte mir sogar 28 Tage aber den Sonntag nicht mit rechnen :confused: also die kennen sich da auch net immer alle aus. Aber Hauptsache das Geld fließt ;)
  • wann bekommt ihr das geld eigentlich immer? immer zum stichtag wo der mutterschutz angefangen hat ? als zb 13.9 beginn mutterschutz , kommt dann immer um den 13ten das geld?
  • naja immer bissi unterschiedlich weil mans ja alle 28 tage bekommt. bei mir hats begonnen 28 tage nachm letzten arbeitstag und seitdem alle 2-3 tage früher (eben wegen 28 tagen) ;)
  • Ich musste nur mit dem Muki zur GKK und hab meine SS bestätigt... den rest hat mein Arbeitgeber und die GKK erledigt :)
    Jetzt warte ich auch meine Wochengeldbestätigung die in den nächsten Tage reinflattern müsst :D
  • Also bei mir war's immer paar Tage nach dem 28.tag, also ich hatte am Dienstag die 28 Tage voll und am Freitag war dann das Geld am Konto ... Auf jeden fall nach der Geburt nicht vergessen die Geburtsurkunde zu schicken da sonst kein weiteres wochengeld gibt!
  • ok danke euch für die vielen antworten

    die geb.urkunde muss ich auch an die kassa schicke?

    was muss man danach noch alles machen...hab irgewie angst,dass ich etwas nicht verstehe od nicht mache,da ichs nicht weiss :(
  • Geburtsurkunde an die gkk schicken, so schnell wie möglich kbg beantragen und dem ag so ein schreiben schicken wie lange du in karenz bleibst. Da gibts so vordrucke auf der Homepage der AK. Das ist mal das wichtigste glaub ich, oder hab ich was vergessen ?
  • Hallo an alle :)
    Ich bin was das Thema betrifft leider auch ein bisschen verwirrt, ich hab zwar noch ein Zeitl hin bis zum Mutterschutz aber irgendwie sagt jeder was anderes :/
    Ich habe bei der Salzburger GKK angerufen und die Call Center Dame hat mir gesagt das wird ALLES vom Arbeitgeber gemacht und ich muss mich um nichts kümmern jetzt hoff ich nur die Tante hat mir nichts falsches gesagt und ich hab dann lauter Probleme :O

    Hat bei irgendwem von euch alles der AG gemacht?
  • @Libella bin auch aus Sbg und bei mir wars auch so dass der AG alles erledigt hat. Ich musste ihm allerdings paar mal "nachrennen" weil er bissl vergesslich war, aber kurz vorm MuSchu hab ich bei der SGKK nachgefragt und da war alles schon eingereicht, musste mich somit um nichts mehr kümmern
  • @Libella Bei mir hat wirklich alles der Arbeitgeber gemacht. Musste nur in meinem Personalbüro in der Arbeit die Bestätigung der Schwangerschaft abgeben und ab wann der Mutterschutz beginnt und den Antrag fürs Wochengeld hat dann mein Arbeitgeber gemacht. Ich muss aber dazu sagen, dass ich bei der BVA und nicht bei der GKK versichert bin.
  • im normalfall mach auch tatsächlich alles der Arbeitgeber!
    meistens scheiterts aber an der bestätigung über den Geburtstermin vom Frauenarzt!
    zb wir machen die Meldung elektronisch per elda - da kann ich nix extra mitschicken, deshalb sagen wir unseren mitarbeitern - alles gemacht, aber bitte die Bestätigung über den Geburtstermin extra abgeben.
    auf den händischen Formularen die man per Fax schickt kann man die Bestätigung natürlich gleich mitfaxen, dann geht tatsächlich alles vom Arbeitgeber aus.
    Also am besten nachfragen wie es euer Arbeitgeber macht @libella
  • Danke für eure Antworten :-bd
  • Hallo! Vielleicht kann mir wer helfen. Dh wenn der monat 31 tage hat, ist das egal, weil man immer den gleichen betrag an wochengeld bekommt? Das ist doch unfair.
  • @zoky24 du erhältst den betrag ja alle 28 Tage beim Wochengeld - was ist also daran unfair!?
    oder was meinst du? bei der Berechnung?
    sag ein bisschen genauer wo der Schuh drückt dann kann ich dir gern helfen bzw aufklären
  • @claudsch1980 ich meinte, wenn ich den tagsatz mal 30 oder 31 rechne, bekomme ich doch mehr, als mit 28 tagen. Ich sollte es immer am 11 bekommen, aber ich bekomme das geld am 16 ungefähr.
  • @zoky24 das wochengeld kriegst du ja nur für den Mutterschutz und der ist 8 Wochen vor und nach der Geburt (im Normalfall) und dafür erhältst du eben alle 28 Tage (4 Wochen) den tagsatz des Woche Geldes mal 28 ... Aufgrund von Wochenenden und bankwegen verschiebt sich das bissl und es entsteht ein längerer Zeitraum, aber das ist nicht ungerecht sondern du verlierst ja nix dabei
  • @claudsch1980 ich versuch es auch mal...

    @Zoky24 abgerechnet wird alle 28 tage. Dh du bekommst vom zb. 1.1-28.1 das erste mal gezahlt, das nächste mal vom 29.1.-25.2., dann vom 26.2. bis.25.3., immer den gleichen betrag, und zwar tagsatz x28. Und das eben 8 wochen vor und danach.
    Du brauchst nur deine Auszüge ansehen, da steht auch das datum von - bis drauf.
  • Den Wochengeldbescheid bekomme ich von meiner Versicherung (Gkk, Kfl usw) oder?
  • @specialk genau, nachdem dein Arbeitgeber die entgeltsbestätigung geschickt hat und die kk alles hat kommt irgendwann per Post der wochengeld bescheid mit dem tagsatz
  • Ok, dann werd ich am Montag dort mal anrufen, hab zwar 2x das Wochengeld bekommen, Bescheid hab ich aber bis heute nicht. Und es wäre ja ganz gut zu wissen, damit ich weiß wieviel 80% davon sind bzgl. Eakbg.
    Danke für die Info!
  • @claudsch1980 danke dir für die antworten
  • Weiß vl jemand wie das beim frühzeitigen Mutterschutz abläuft?
    Da bestätigt der Amtsarzt und wie geht es dann weiter? Und da bekommt man das wochengeld dann ab diesem frühzeitigen Schutz?
    Bei mir steht das fix ins Haus (darüber muss man also nicht diskutieren bitte ;) )
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 6. 03. 2015, 23:48
    Mit Facharztbefund zum amtsarzt, da bekommst für den AG und die KK eine Bestätigung, die musst dann dort hinschicken/abgeben und ab dem freistellungstag bekommst dann wochengeld. Es wird 28 tage im Nachhinein ausbezahlt. Du musst dich aber trotzdem um dinge wie zb entgeldbestätigung kümmern und die zur KK schicken außer dein AG macht das verlässlich für dich.
    Bei weiteren Fragen dazu nur her damit :-)
    War bzw bin ja bereits das 2. mal in individuellen mutterschutz.
    Trotz deiner probleme schöne Schwangerschaft! @Delali
  • Bin jz Ssw 25 und beim Ams gemeldet mir wurde auch gesagt das geht alles automatisch aber was ich weiss Wochengeld gehört beantragt ....
    Hab ihnen mal ET vom Muki Pass per Mail geschicht.
    Fürs Geld gibts da extra a Formular? Danke u Lg
  • @Marlene2015
    Fürs wochengeld muss mindestens der ärztlich bestätigte Geburtstermin an die kasse gemeldet werden und dann so schnell wie möglich die tatsächliche Geburtsurkunde nachgereicht werden.

    das kinderbetreuungsgeld gibts nur auf Antrag.
  • Wie lange muss man zwischen zwei Karenzzeiten gearbeitet haben um wieder vollen Anspruch auf Wochengeld zu haben? KBG bekommt man ja sowieso immer oder? Oder muss man da nach einer Karenz auch eine bestimmte Zeit gearbeitet haben?
  • Kbg bekommt man eigentlich immer.
    Beim wochengeld gibts mehrere Faktoren, wanns einem (wieder) zusteht - aber es gilt an sich das gleiche wie davor. Sprich selbstversichert bzw geringfügig, oder arbeitslosengeldbezug... was interessant ist wird die Höhe die von 8,80 weg sein kann... an sich gilt die durchschnittlichen letzten 3 monatsgehälter.
  • @claudsch1980 du kennst dich ja gut aus, darf ich dich per PN was fragen??
  • Die letzten 3 Monate werden zur Berechnung des Wochengeldes genommen... ok.. d.h. es zählt dann das was ich quasi im Krankenstand bekommen habe, richtig? Oder rechnen die das vom normalen Gehalt weg?? Wird dann das von der kk berechnet oder das Geld das ich vom ag bekommen hab??
  • @kate_87 kommt drauf an ob du im Krankenstand noch das voll Gehalt vom AG bekommst, dann spielts keine rolle ... Solltest du schon in der entgeltfortzahlung durch die gkk sein dann muss das auf der Entgelt Bestätigung extra angeführt werden
  • So wie es aussieht war ich schon in der entgeltfortzahlung der kk weil mir insgesamt rund 500 Euro fehlen!! Muss ich das Wochengeld dann selbst beantragen bei der kk oder wie funktioniert das dann?? (Ich War vom jänner bis ende März im Krankenstand und bin jetzt auf Urlaub!)
  • @Kate_87 Nein das macht alles dein Arbeitgeber, kannst dir aber von dem sicher einen Auszug der meldebestätigung geben lassen damit du siehst ob es passt
  • @claudsch1980 Darf ich dich bitte auch kurz belästigen bzgl. "Wochengeld". Ich find einfach nichts hilfreiches im Netz und du kennst dich da so super aus.
    Meine Situation:
    Ich bin Beamtin und habe beim ersten Kind eine "Gehaltsfortzahlung" statt Wochengeld bekommen. Jetzt bin ich wieder Schwanger. Ich hatte da EaKBG bis 10. Dezember und bin im Jänner schwanger geworden. Habe ich jetzt Anspruch auf eine "Gehaltsfortzahlung" oder eine andere Wochengeldähnliche Leistung?
    Vielen lieben Dank :-*
  • @funny beamtinnen haben da ja immer sonderregelungen, das einzige was ich jetzt finden konnte war:
    Beamtinnen erhalten ihre Bezüge weiter.
    Für die Zeit des Beschäftigungsverbotes Monatsbezüge
    in Höhe des Durchschnitts der in den letzten 3 Monaten vor
    Eintritt des Beschäftigungsverbotes gebührenden Monatsbezüge
    zustehen. Tritt das Beschäftigungsverbot während einer Karenz
    nach dem MSchG ein, sind die 3 Monate vor der Karenz heranzuziehen.

    :
  • @claudsch1980 Aha. Also habe ich wieder Anspruch, oder versteh ich das jetzt falsch? Finde ich das direkt im MuSchG?
  • @funny gefunden hab ichs hier https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/elternkarenz_wiedereinstieg/Elternbroschuere_2013.pdf?4ppzw2
    auf Seite 9
    nach dieser Aussage nach hättest du wieder Anspruch auf diese Fortzahlung
  • @claudsch1980 Vielen lieben dank. :-*
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