Wochengeld und eKBG
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Kommentare
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wenn sich nix überschneidet dann geht die arbeitsrechtliche karenz volle 24 monate lang
wie lange man tatsächlich in karenz geht ist immer ausmachungssache mit dem Dienstgeber - bis zu 2 jahre muss er genehmigen, alles darüber hinaus ist rechtlich nicht gedeckt, kann aber trotzdem vereinbart werden.
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kann aber sein dass das im öffentlichen dienst anders ist, das entzieht sich leider meiner kenntnis.
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Wenn ich das eKBG nehme aber 2 Jahre Zuhause bleibe und dann wieder schwanger werde wo ich kein KBG mehr beziehe fällt ja das Wochengeld weg. So weit hab ich das aus deinen Erklärungen verstanden
Was ich mich aber jetzt Frage ist, bekommt man dann das KBG, fürs 2. Baby, schon ab der Geburt oder auch erst 4 Wochen danach?
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Kann ich in von Happy89 geschildertem Fall dann beim zweiten Kind wieder das einkommenabhängige Kinderbetreuungsgeld wählen - auch wenn ich eben zwischen 1. und 2.Kind nicht arbeiten war? @claudsch1980
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Anspruchsvoraussetzungen:
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen sechs Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers stellen keine Unterbrechung dar.
Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
a) die an eine solche mindestens sechs Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
Vereinfacht heißt das:
Sofern du von einer karenz in die nächste kommst, also innerhalb der gesetzlichen 2 Jahre der neue Mutterschutz beginnt dann kannst du wieder das Einkommensabhängige wählen vorausgesetzt du hattest vorher ansrouch drauf und das Dienstverhältnis ist immer noch aufrecht.
Und zur zweiten frage - ja! Wenn du vorher ansrpuch auf wochengeld hattest und schwanger wirst solang du noch ekbg bekommst und dann weiter in karenz daheim bist, gibts erneut wochengeld
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Mir wurd das nämlich damals als ich mich zwecks kbg entschieden hab, anders erklärt und jetzt hab ich den Salat und bekomm grad mal 800€ wochengeld...
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wenn du für Kind1 eine pauschalvariante gewählt hast dann wird bei kind2 14,53 um 80% erhöht, hast du das eakbg dann wird der betrag vom ekbg um 25% erhöht
gilt alles nur bei der gkk - irgendwo hab ich schon mal gelesen, dass andere krankenkassen besser auszahlen
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weil wochengeld nicht gleich wochengeld ist...
ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich während des kbg bezugs (20+) wieder in mutterschutz gehe bekommt ich das wochengeld, dass ich vorher hatte... so wurd es mi auch gesagt... naja nix da...
du bekommst eben diese 14,53 um 80% erhöht....
@claudsch1980 bin bva versichert
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@rdb2011 schade dass du eine falsche auskunft bekommen hast!
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Voraussetzungen fürs Wochengeld wenn KBG bezogen wird/wurde:
Vor KBG bezug muss Wochengeld anspruch bestanden haben.
die schutzfrist während des kbg beginnt
der beginn der schwangerschaft während des kbg bezugs eingetreten ist und die schutzfrist vor dem 2. Geburtstags des 1 kindes eintritt und sich die mutter noch in einem aufrechten arbeitsverhältnis ist
diese 3 sachen wären für dich ausschlaggebend.
wochengeldanspuch hattest du ja,
wenn ich richtig rechnet, so beginnt die schutzfrist vor dem 2. geburtstag des vorigen kindes
jetzt kommts darauf an ob du mit deinem AG 2 jahre karenz vereinbart hast oder nicht.
@claudsch1980 hab gestern mit einer freundin gesprochen, die bekam die gleiche auskunft...
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da selbständige (kommt drauf an welche art selbständiger) ja kein richtiges wochengeld sonder betriebshilfe bekommen wirds schwer... ich würd mich an deiner stelle an die wko wenden
ich weiß leider nicht in wiefern sich das eine mit dem anderen sperrt, oder ob es da eine "überwiegensrechnung" oder ähnliches gibt.
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das einzige was dir passiert ist, dass du aus der karenzierung rausfällst und somit auch keinen anspruch mehr auf die 784 hast...
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bei teilzeit arbeit wäre ich vorsichtig ...
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Aus der karenzierung rausfàllst? Wie meinst das @rdb2011
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dh die voraussetzungen von oben
Voraussetzungen fürs Wochengeld wenn KBG bezogen wird, kommen nicht mehr zum tragen, da du dich wieder in einem aufrechten dienstverhältnis befindest.... da könnt bei einer vollbeschäftigung sein dass du rausrutscht, weil du ja keine bezieherin von kbg mehr bist....
meiner freundin wurde auf der ak davon abgeraten (eltern)teilzeit zwischendrin zu gehen, da diese dann maßgebend für den bezug und die höhe sind... die geringfügigkeitsgrenze berührt hingegen nicht - zumindest was die berechnung der höhe des wochengelds anbelangt...
es ist beim arbeiten zwischendrin 2 sachen einzeln zu betrachten:
das eine ist der verdienst - wirkt er sich aus auf eine wochengeldberechnung
und die arbeitszeit bzw eben der austritt aus der karenz.
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bei mir ists ja ähnlich, der große wird ende juni 2 und gesetzlicher muschu würd im feb oder so beginnen. - hab aber individuellen muschu und beziehe somit schon wochengeld
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wie @rdb2011 richtig gesagt hat :-)
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tut mir leid ...
@rdb2011 ja ich bin nicht umsonst ein jahr am wifi gesessen bezüglich arbeitsrecht :-D
aber so hat jeder sein spezialgebiet
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Aber bei dir @rdb2011 ist sich das ja perfekt ausgegangen wie bestellt.
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und ich beweg mich in avog, asvg, avg, eo, bao, avrag, stgb, auslbg, aüg, sozbeg, gspg, vstg, etc... also das tiefste §§blabla
@schnurline_28 bei mir wärs sich um 4 tage nicht ausgegangen, von ende kbg bezug - gesetzlicher mutterschutz - hab aber seit november/dezember bereits vorzeitigen muschu
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@rdb2011 siehst für mich ist dafür die bao reinstes blabla :-D hab vor Arbeitsrecht auch ein Jahr lang steuerecht gemacht, furchtbar!
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@claudsch1980
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@claudsch1980
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du hast kbg bezug bis februar, bist aber weiterhin in karenz (bis juni) bei deinem arbeitgeber, der neue mutterschutz beginnt im april
wenn sich daran nix geändert hat bist du ganz normal in karenz (deine firma nennts karenzurlaub), halt ohne kbg bezug und bekommst ab april wochengeld
somit bekommst du nichts von deiner firma ausbezahlt
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