Während Karenz arbeiten?

SteffiellainSteffiellain

2,617

bearbeitet 30. 11. 2014, 23:23 in Karenz & Rechtliches
Also ich werde im Juni erst mein Baby bekommen aber mach mir natürlich über das finanzielle Gedanken. Wähle ich das längste Modell muss ich nebenzu arbeiten gehen dass sich alles finanziell ausgeht, ist es möglich nach ca. 6 Monate einen 15h Job Anzunehmen wo mann ca. 400€ verdient? Darf man das und muss man etwas nachzahlen?

Kommentare

  • schau mal hier: http://www.karenz.at/zuverdienst.html

    da is es gut erklärt :)
  • da musst du echt verdammt gut aufpassen. die berechnung des zuverdienstes ist richtig kompliziert, und eine freundin von mir hat eine böse rückzahlung reinbekommen und streitet sich immer noch vor gericht darüber. und sie ist buchhalterin!
  • Ich hatte in Karenz nebenbei Büro geputzt. War 1x pro Woche für ca. 2-4 Stunden und hab im Monat 150,00 verdient. Da hab ich nichts zusätzlich zahlen müssen, nur wie ich dann normal wieder arbeiten ging und nebenbei noch geputzt hatte, bekam ich am Ende des Folgejahres (!!) ein Forderung der GKK. Dh. für das Jahr 2011 bekam ich erst im Nov. 2012 die Rechnung und für das Jahr 2012 dann im Nov. 2013. Also da muss man schon aufpassen. Du kannst aber auch bei deiner KK anrufen und dich erkundigen mit dem Nebenverdienst. ;-)
  • @Steffiellain
    geringfügig darfst du bei jeder Variante dazu verdienen. Ansonsten ist die Zuverdienstgrenze bei 16.200/Jahr.

    @MamaTamara
    hatte deine Freundin das eaKBG? da wäre die Grenze nämlich die 6400€/Jahr - aber da schauen sich die KK meist nur die Daten vom Finanzamt an; aber meist hat man in der ANV ja doch auch etwas abzusetzen und das muss auch die KK akzeptieren.
    oder war deine Freundin freie DN und hatte außergewöhnlich viele Ausgaben? Weil da werdens auch oft sher nervig.

    @LovelyMum
    wenn man geringfügig arbeitet und ganz normal, dann zahlt der AG idR nur beim normalen Arbeitsverhältnis die SV-Beiträge, der bei dem man geringfügig arbeitet nicht - da müsste man sich selber versichern; die KK sehen sich das erst immer verspätet an, und dann bekommt man das eben vorgeschrieben - ist halt immer blöd, weil es erst sehr viel später kommt und man dann oft nicht mehr dran denkt.
  • @maxi Ja auf das bin ich dann auch erst gekommen, als ich die 1. Forderung bekommen hab und da wars natürlich dann fürs 2. Jahr zuspät um sich bei der Selbstversicherung zu melden. Somit hab ich quasi 1 Jahr warten müssen um die nächste Forderung zu bekommen.
  • @maxi so genau weiß ich es nicht. ich glaube, sie hat teilzeit gearbeitet und irgendwie wurde ihr einkommen aufs jahr hochgerechnet, obwohl sie nicht die ganze zeit gearbeitet hat. mich hat's total verwirrt.
  • @Steffiellain
    Bist du in einem Unternehmen mit Betriebsrat beschäftigt dann kann der über die jeweilige Gewerkschaft am besten Einkünfte einholen. Grundsätzlich gilt nämlich leider, dass man bei ein und der selben kk binnen 1 Stunde und fünf mal fragen fünf verschiedene antworten auf ein und die selbe frage erhält....

    Bzgl. Aufrechnung aufs jahr stimmt das. Der zuverdienst ist ein jährlicher und wird auf das Kalenderjahr gerechnet. Ist man also nur drei Monate eines Jahres in karenz, dann liegt der Richtwert bei einem Viertel.
    Daher ist es immer gut sich von unabhängigen stellen beraten zu lassen. Zb Gewerkschaft bzw
    Arbeiterkammer.
  • stimmt, geringfügig auch bei einem Dritten --> http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Zuverdienst_neben_Karenz_und_Kinderbetreuungsgeld.html..

    zudem mit Zustimmung vom Arbeitgeber max 13W im Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze soweit ich weiß...da ist aber nicht ganz klar, was wirklich passiert, wenn man das überschreitet...aber wenn man nicht mehr als ca. 16.000 EUR verliert man das KBG nicnht..bei der Beihilife ist diese Grenze aber wesentlich geringer.

    :)
  • @estelleMarie wenn du deinem eigentlichen AG nichts sagst bzw über diese 13 Wochen drüber bist, dann kann der ursprüngliche AG (also wo dein Dienstverhältnis karenziert ist) deinen sofortigen Arbeitsantritt verlangen
  • Eine frage, sorry falls das scho mal wer gefragt hat.....

    Also ich bin noch bis 09/2015 in Karenz, danach will ich aber nicht mehr in die alte firma zurück.
    Jetzt habe ich einen Job gesehen der perfekt wäre allerdings ab sofort, wie ist das mit der Karenz und kündigung beim alten Arbeitgeber? Hat man da trotzdem kündigundsfrist während der Karenz?
  • @nicki22 ja natürlich! Das Dienstverhältnis ist ja weiterhin aufrecht!
    wenn du den ändern Job fix hast dann red mit deinen alten dienstgeber, vielleicht könnt ihr einvernehmlich lösen
  • Bei einer einvernehmlichen lösung gibt es dann keine kündigungsfrist?
  • ich dachte man kann kündigen in der karenz. frùhzeitiger mutterschaftsaustritt? da hat man dann trotzdem eine frist?
  • @schnurline_28 mutterschaftsaustritt und normale Kündigung im karenzierten dienstverhaltnis sind 2 paar schuhe ;-)
    @nicki22 einvernehmlich endet mit dem Datum auf das man sich gegenseitig einigt
  • Was ist ein mutterschaftsaustritt?
  • Ich gehe seit 2 Monaten immer Samstags 10h arbeiten im Outlet geringfügig. Bin sehr glücklich dass ich diese Entscheidung getroffen habe.
  • hallo werde im juli zum erstn mal mami und werde auch das längste modell nehmen.
    also es sind 16.200 im jahr dazuverdienen oder? das sind ca 1.100€ brutto im monat? also kann man ja fast 20h arbeiten oder? ^^ ach dieses zahlen dings is gar net meins ;)
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