Einkommensabhängiges Karenzmodell
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Ich würde 13.440€ bekommen für das ganze Jahr, gibt es auch eine Möglichkeit das dies aufeinmal ausbezahlt wird und ich teile es mir ein monatlich oder geht das nicht!
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Kommentare
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1602 € davon 80% auf 30 Tage gerechnet: € 1281,60 x 12 = € 15.379,20
das ganze dividiert durch 20 Monate: sind das monatlich € 768,96
anstatt 624€ bei der 20+4 Variante. das sind € 144,96 mehr
ich nehme mir im ersten Jahr 768,96 monatlich und dann weitere 8 Monate 768,96 und somit stimmt alles zusammen.
Sind Gesamt 2.880,00 € mehr
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ab Geburt gibt's das kbg nur dann, wenn man keine wochengeld hat!
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meine schwester will das eKBG nehmen (arbeitet als KIGA pädagogin der gemeinde) sie will 2 jahre daheim bleiben (also das zweite jahr ohne geld dann) aber da hat sie ja kündigungsschutz oder nicht?sie würd gern wissen,wie das aussieht wenn sie während der karenz schwanger wird- wenns während der karenz (2jahre) daheim is, kriegts dann schon wochengeld nochmal?und verlängert sich der kündigungsschutz dann oder ist der dann erlosche sobald die 2jhare rum sind?
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Zwecks Kündigungsschutz - der neue Mutterschutz für kind2 muss spätestens am 2. Geburtstag von kind1 beginnen, dann bleibt der Kündigungsschutz aufrecht und ab Geburt gelten wieder 2 Jahre.
Zwecks wochengeld bei erneuter Schwangerschaft - die Schwangerschaft muss noch während Bezug von kbg beginnen, dann gibt es wieder wochengeld.
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Ich glaub, du bist die richtige Ansprechpartnerin bei dieser Frage:
Kann ich wieder eaKbg nehmen?
Meine Situation:
1. Tochter kam am 9.10.2013 zur Welt - ich nahm die ea-variante, bin aber 2 Jahre in karenz.
Bin jetzt schwanger. Egt ist der 2.12. Somit mutterschutzbeginn am 7.10.2015 ( 2 Tage vor dem 2. Geburtstag meiner Tochter und somit 2 Tage vor meinem ersten Arbeitstag )
Hoffe zumindest dass ich noch mal die einkommensabhängige nehmen kann... Kannst du mich da aufklären ?
Dankeeeee ;-)
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da du allerdings keinen wochengeld anspruch hast, ist die berechnung ziemlich kompliziert ;-) da solltest du dich auf der arbeiterkammer beraten lassen ob diese variante dann tatsächlich noch die bessere ist für dich.
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das eakbg wird dann auf grund vom lohnsteuerausgleich berechnet und wird maximal die letzten 3 vollen jahre angeschaut - und hier wird das beste jahr davon genommen. es wird also nicht gleich hoch sein wie beim ersten kind, deshalb meinte ich ja von der arbeiterkammer am besten ausrechnen lassen
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Die 6.400 sind Lohnsteuer bemessungsgrundlage, das heißt dein brutto um die sozialversicherungsabgaben reduziert, also vor Abzug der Lohnsteuer.
Mit monatlich geringfügig bist du aber beim zuverdienst bei diesem Modell auf der sicheren Seite
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Bzw weiss jemand wie hoch das vorzeitige Wochengeld ist bei einer Frühkarenz?
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das wochengeld sind die letzten 3 vollen Monate (nettoverdienst laufendes gehalt, also ohne sonderzahlungen) vor antritt in den Mutterschutz, +17% zusschlag, geteilt durch die Tage, das ergibt deinen tagsatz für das wochengeld, auch der vorzeitige tagsatz wird so berechnet, nur halt eben mit paar Monaten früher ;-)
Geht also beides problemlos zum selbstausrechnen.
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Vielleicht darf ich dich gleich noch etwas fragen da du dich auf diesem Gebiet gut auskennst
Werden Praemienvorauszahlungen auch mit berechnet oder muss ich die weg lassen ?
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Wenn du was detailiert wissen magst dazu kannst mir auch gern pn schreiben :-)
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Dankeschön
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Es hängt jedoch davon ab ob dir der sachbezug noch weiter gewährt wird oder nicht, genaueres kannst du zb hier nachlesen:
http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.680677
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das Auto wird mir ab Mutterschutz oder bei Freistellung weggenommen und lt ak wird es eingerechnet nur wie genau versteh ich nicht.
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Ich bin auch gerade am tüfteln, was ich nehmen soll. Ist ja alles nicht so einfach!
Ich habe mich prinzipiell für das eine Jahr einkommensabhängig und dann 1 1/2 Jahre weiter ohne KBG entschieden. Was mir nur niemand sagen kann ist, ob ich die Pension selber einzahlen muss oder nicht. Ich habe zahle die 1 1/2 Jahre eigentlich nicht ins Pensionskonto ein... Wird das trotzdem angerechnet? Muss ich freiwillig zahlen? Bei der PVA habe ich von zwei Mitarbeiterinnen zwei verschiedene Antworten bekommen! Die eine hat gemeint, ich muss freiwillig einzahlen, die andere hat gesagt das sein ein Blödsinn von der Kollegin ich muss gar nichts freiwillig einzahlen, da ich ja eh bei meinem Mann mitversichert bin... Schön langsam kenne ich mich gar nicht mehr aus!!!
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grundsätzlich gilt folgendes:
Anrechnungszeiten
Als Zeiten der Kindererziehung im Inland (auch in EU- und EWR-Staaten) werden maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt.
HINWEIS
Als erster Kalendermonat ist der Monat heranzuziehen, welcher der Geburt des Kindes folgt. Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalendermonat, in dem das Kind das vierte Lebensjahr vollendet.
Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.
Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.
Liegt während der Kindererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es zwar keine "doppelte" Anrechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitragsgrundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.
Bewertung der Kindererziehungszeiten:
◦Bewertung mit monatlich 1.614,32 Euro im Jahr 2013
◦Bewertung mit monatlich 1.649,84 Euro im Jahr 2014
◦Bewertung mit monatlich 1.694,39 Euro im Jahr 2015
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@SchmiMa82 wenn du kein KBG beziehst, aber in Karenz bist, also quasi beim Mann mitversichert bist, dann wird nix in deine Pension einbezahlt, auch wird dir diese Zeit nicht zur Pension angerechnet. Du bist quasi "Hausfrau".
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Ab der Geburt eines Kindes erwerben Sie für bis zu 48 Monate Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung. Für jedes dieser Monate werden Ihnen 1,78 % von 1.452,33 Euro (12 x 1.694,39) Euro (Wert für 2015) am Pensionskonto gutgeschrieben. Dadurch erwerben Sie pro Jahr Kindererziehung einen Pensionsanspruch von monatlich ca. 25 Euro.
ist zwar nicht die welt, aber mehr als nix!
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Kann man die Familienbeihilfe trotzdem ab Geburt beantragen oder ist das bei diesem Modell nicht möglich?
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http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/Pensionszeiten/Kindererziehungszeiten.html
da stehts ein bisschen anders erklärt
@schmima82 der link wäre auch für dich interessant
da das direkt vom bmfj kommt, denk ich ist es eine vertrauenswürdige quelle - es hängt somit leider davon ab, wann man das erste mal arbeiten gegangen ist.
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also ja - die familienbeihilfe kriegst ab Geburt :-)