Schwanger in Karenz

bearbeitet 4. 04. 2013, 13:19 in Karenz & Rechtliches
Vl kennt sich jemand aus von euch mit diesem Thema. :)
Wie ist es eigentlich wenn man in der Karenz schwanger wird? Läuft die Karenz des 1. Kindes bis zur Schutzfrist des 2. Kindes??
Und nach der Schutzfrist des 2. Kindes beginnt ganz normal die Karenz des zweiten Kindes!?
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Kommentare

  • Darf man gratulieren?? :-)
    Ich würd schon sagen das es so läuft. Meinst eh Karenz (arbeitsmäßig) oder Kinderbetreuungsgeld?
  • kommt drauf an, also grundsätzlich "verdrängt" der neue Mutterschutz die Karenz des ersten Kindes, aber halt eben nur wenn dieser noch laufen würde ...
    wenn die Karenz aus ist (die von dir ursprünglich beantragte) bevor die Schutzfrist für das 2. Kind beginnt müsstest du in dieser Zeit arbeiten gehen, bzw dich arbeitslos melden (je nach dem was zutrifft)
  • die arbeitsrechtliche Karenz endet 1 Tag vor dem 2. Geburtstag; ab dem 2. Geburtstag ist die Arbeit wieder anzutreten bis zur Schutzfrist des 2. Kindes; kündigungsgeschützt ist man seit Beginn der 2. Schwangerschaft
    Ela85
  • dein Satz passt, wenn du zb zum 1. Geburtstag des 1. Kindes schwanger wirst - dann geht sofort eine arbeitsrechtliche Karenz in die andere rüber (vorausgesetzt, dass ingesamt 2 Jahre arbeitsrechtliche Karenz beim 1. Kind gewählt worden waren.)
  • Neee @Gina :D Ist nur rein Interesse ;)
    Also, ich meinte eh wenn ich 2 jahre in karenz bin und die schutzfrist des 2. Kindes noch vot ende des 2. Geburtstages beginnt!
  • Ja, wenn das in den 2 Jahren ist dann beginnt 8 Wochen vor geburtstermin der mutterschutz mit wochengeld, egal ob da noch karenzanspruch wäre und nach dem mutterschutz beginnt die karenz fürs 2. Kind :-)
    Also gut timen dass du keine ansprüche verlierst
  • Weist du zufällig wie das auch ist wenn man die Karenz mit dem DG auf 2,5 Jahren verlängert hat? Kann ich da trotz erneuter Ss trotzdem 2,5 Jahre in Karenz bleiben (obwohl das halbe Jahre nur "freiwillig" vom DG ist?!
  • Ja das schon, aber dann bekommst du kein Wochengeld außer du hast das ganz lange kbg Modell gewählt ... Denn wenn sowohl Geld als auch 2jahre Karenzzeit vorbei ist verlierst du den Anspruch auf wochengeld
  • Ich habe die 30 Monate KBG.
    Und versichert bin ich ja sowieso 30 Monate, da kann mich der DG eh nicht abmelden das halbe Jahr oder?? Denn das halbe Jahr ist ja quasi freiwillig vom DG her, sozusagen eine Freistellung..?!
  • Hat er der Verlängerung auf 2,5 Jahre zugestimmt? Dann passt es ... Musst ihm die neue Schwangerschaft dann nur melden weil das Dienstverhältnis ja nach wie vor aufrecht is
  • Ist das nur ab 2 Jahren? Wenn man 1 Jahr oder 15 Monate geht bekommt man kein Geld bei einer 2.Schwangerschaft oder wie funktioniert das?
  • Ja, aber wie ist das bei einer freiwillig verlängerten Karenz bzw. Freistellung? Darf er mich da überhaupt abmelden oder is das bei mir sowieso hinfällig da ich 30 Mon. KBG bekomme und da sowieso versichert bin??
  • @daphne du bekommst Wochengeld wenn du vor Ablauf der 2 Jahre in Mutterschutz gehst, egal welches kbg Modell du gewählt hast
  • Abmelden würde er dich bei Zustimmung erst mit ende der karenz, also nach 2,5 jahren
    Versichert bist du aber mit dem kbg Geld auf jeden Fall!
  • claudsch1980 schrieb:
    @daphne du bekommst Wochengeld wenn du vor Ablauf der 2 Jahre in Mutterschutz gehst, egal welches kbg Modell du gewählt hast
    außer beim 30 Monate KBG Modell, da bekomm ich auch wochengeld nach den 2 Jahren??? !! ;)

  • claudsch1980 schrieb:
    Abmelden würde er dich bei Zustimmung erst mit ende der karenz, also nach 2,5 jahren
    Versichert bist du aber mit dem kbg Geld auf jeden Fall!
    ich hoffe es hab nämlich angst das er mich abmelden könnte in dem halbe jahr, dass ich sozusagen keine offizielle Mitarbeiterin mehr wäre... Aber wenn ich eh mit der 30 Mon. Variante versichert bin, kann nichts schiefgehen ;)
  • Hast du seine Zustimmung schriftlich? Dann kann er dich nicht vorher abmelden, er muss dich dann nur nicht mehr zurück nehmen :-)
    Und ja, versichert bist mit dem Modell auf jeden fall, auch nach den 2 jahren

  • Genau!!
    claudsch1980 schrieb:
    @daphne du bekommst Wochengeld wenn du vor Ablauf der 2 Jahre in Mutterschutz gehst, egal welches kbg Modell du gewählt hast
    außer beim 30 Monate KBG Modell, da bekomm ich auch wochengeld nach den 2 Jahren??? !! ;)

  • Ja schriftlich. Du meinst nach den 2,5 Jahren müsste er mich nicht mehr nehmen??
  • Also wenn er dem schriftlich zugestimmt hat kann er mich das halbe jahr sowieso nicht abmelden?? Versteh ich das eh richtig ;)
  • Rein vom Gesetz her muss er dich nach einer Verlängerung über 2 Jahre hinaus nicht zurücknehmen ... Er kann dich aber frühestens mit Ablauf der 2,5 Jahre abmelden
  • ok aber wenn eh eine zweite Ss besteht ists eh hinfällig ;)
    Danke dir :) Kennst dich ja echt gut aus! Hast öfters damit zu tun?

  • Ja ich habe ein diplom in Arbeitsrecht :-) weiß nicht alles, aber so einiges ;-)
  • Super! :)
    Also brauch ich mir keine sorgen machn ;)
  • Hallo ihr Lieben, ich bräuchte einen Rat von Euch!
    Ich habe ein Tochter mit 19. Monate und habe bei der Geburt das Modell 30. Monate gewählt! Mein Freund und Ich haben den Wunsch im Herbst nochmals schwanger zu werden... jetzt wollte ich fragen wie das ist wenn ich angenommen im Dezember schwanger werde sollte und aber im Mai 2014 die Karenzzeit abläuft, bekomme ich dann noch KBD oder muss ich arbeiten gehen oder wie ist das??? Um eine Antwort wär ich euch sehr Dankbar! :)
  • @noemi11 kbg bekommst du wie bei deinem gewählten Modell, außer die neuerliche Schutzfrist würde schon vorher beginnen und du hättest somit Anspruch auf WochenGeld.
    was hast du denn mit deinem Arbeitgeber vereinbart?
    Wenn die karenz vorbei ist und die neue Schutzfrist noch nicht begonnen hat dannn musst du arbeiten gehn oder arbeitslos melden oder Urlaub verbrauchen, je nachdem was bei dir zutrifft.
  • hey, nur zur info. ich bin ja jetzt in meiner laufenden karenz wieder schwanger geworden. meine karenz endet am 28.12.2013. im oktober bekomm ich aber das zweite kind. laut auskunft der wgkk bekomme ich aber kein wochengeld, da ich bei sophia das einkommensabhängige kbg für nur 12 monate gewählt hatte!! ich wusste das zb nicht... :-<
  • xJuliaxJulia

    3,143

    bearbeitet 1. 07. 2013, 14:44
    Ist das echt so @claudsch1980 was die
    gkk als Auskunft gegeben hat?
    Macht es eventuell einen Unterschied ob man KBG bezieht oder ob man nur in Karenz ist?
    @kathistar beziehst du beim Mutterschutz noch KBG vom ersten?
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 1. 07. 2013, 14:40
    kann schon sein, dass du kein Wochengeld bekommst (wenn du 12 Monate einkommensabhängige KBG bezogen hast, aber 24 Monate arbeitsrechtliche Karenz genommen hast)

    dann bekommst du aber ab Geburt das Kinderbetreuungsgeld für das zweite Baby..

    kathistar schrieb: »
    hey, nur zur info. ich bin ja jetzt in meiner laufenden karenz wieder schwanger geworden. meine karenz endet am 28.12.2013. im oktober bekomm ich aber das zweite kind. laut auskunft der wgkk bekomme ich aber kein wochengeld, da ich bei sophia das einkommensabhängige kbg für nur 12 monate gewählt hatte!! ich wusste das zb nicht... :-<</div>

  • Mein KBG hätte ich noch bis Oktober bekommen, hab dann aber meinen 2ten Sohn im Juli zur Welt gebracht. 8 Wochen vor Geburt hab ich Wochengeld bekommen, das aus dem KBG herausgerechnet wurde. 8 Wochen Danach auch noch Wochengeld und dann hat die 2te Karenz bekonnen. Musste zwar auf 3 Beiträge von meinem ersten Sohn verzichten, aber dafür hab ich jetzt zwei Goldschätze zuhause =)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 1. 07. 2013, 14:44
    wurde dir das Wochengeld für das zweite Baby (also vor der Geburt) und das Kinderbetreuungsgeld für das erste Baby parallel, also gleichzeitig ausbezahlt ? - Es geht um die 8 Wochen vor der Geburt des 2.Babys..
    Tanja1987 schrieb: »
    Mein KBG hätte ich noch bis Oktober bekommen, hab dann aber meinen 2ten Sohn im Juli zur Welt gebracht. 8 Wochen vor Geburt hab ich Wochengeld bekommen, das aus dem KBG herausgerechnet wurde. 8 Wochen Danach auch noch Wochengeld und dann hat die 2te Karenz bekonnen. Musste zwar auf 3 Beiträge von meinem ersten Sohn verzichten, aber dafür hab ich jetzt zwei Goldschätze zuhause =)

  • Nein, für meinen ersten Sohn hab ich kein KBG mehr bekommen, das hat sich dann aufgehoben!!!!!!!!!!!
  • daphnedaphne

    1,693

    bearbeitet 2. 01. 2014, 23:31
    @Tanja1987 Hast du Wochengeld weniger bekommen als bei deinem 1.Sohn KBG?
  • @kathistar dürfte aber nur dann sein wenn du länger als 2 Jahre daheim warst, kenn es nicht aus der Praxis sondern nur aus meinem arbeitsrechtskurs - auch bei dem einjährigen Modell bekommt man WochenGeld fürs zweite vorausgesetzt die neue Schutzfrist fängt innerhalb der 2 Jahre an, bitte frag damal bei der ak nach!
  • xJuliaxJulia

    3,143

    bearbeitet 1. 07. 2013, 15:35
    Dachte ich ja.... @claudsch1980 kennt sich aus der gkk trau ich einfach nicht. AK hat mich auch immer gut beraten. \m/
  • ich hatte die 20+4 Variante und die wurde dann eben gekürzt, da ich in dieser Zeit wieder Wochegeld beansprucht habe!!!!
    und ich habe bei meinem ersten Sohn um einiges mehr an Wochengeld erhalten, da dieses von meinem Lohn und beim zweitenmal vom KBG berechnet wurde!!!!
  • ich hab bis jetzt halt nur die Theorie Kenntnisse aus dem Arbeitsrecht :-)
    Praxis dauert noch paar Wochen ;-)
  • Echt meinst?! Na dann werde ich mich noch bei der AK schlau machen. Vielen Dank für deine Hilfe!! Die bei der WGKK hat das halt irgendwie überzeugend rübergebracht, deshalb hab ichs nicht angezweifelt. Sie hat gemeint, ich hätte 2 Wochen früher wieder schwanger werden müssen, weil dann hätte ich noch das KBG vom 1.Kind bekommen und somit Anspruch auf Wochengeld beim 2.

    Aber entschuldige, wer kann denn bitte so genau planen?! :p:D
  • @kathistar mein Kurs is halt auch schon wieder ein Jahr her, vielleicht haben's da auch was geändert wie bei der bildungskarenz, das is leider immer möglich. abEr nachfragen bei der ak schadet sicher nicht :-)
  • hallo Ich hab da auch mal a sehr "dringende" Frage

    Meine Karrenz endet in einer Woche mit dem ersten Geburtstag meines Sohnes (Gehaltsabhängiges Karrenzmodel)
    damit beginnt mein erster Arbeitstag im Krankenhaus (bin Krankenschwester)

    nun bin ich erneut Schwanger....

    d.h ich müsste nach dem Frauenarztbesuch am DO meiner Chefin bescheid geben

    was bedeutet dass ich keine 12er-Dienste und Nächte am WE arbeiten kann (so war es ausgemacht da ich unter der Woche keine Betreuung für meinen Sohn habe)

    ich müsste wahrscheinlich 8er dienste machen (die kein Geld bringen - was wir aber dringend brauchen da wir ein Haus gebaut haben )

    Was dazu kommt..... in meinem Arbeitsbereich ist es unmöglich als Schwangere zu arbeiten worauf ich dann wahrscheinlich meinen Urlaub verbrauchen oder so......


    MEINE FRAGE:
    GIBT es a Möglichkeit diese noch 10 Wochen bis zum frühzeitigen Mutterschutz (den ich sicher wieder bekomme - aufgrund meiner GYN-Vorgeschichte)
    zu hause zu bleiben und das ohne Finazielle einbußen...... ?????????

    danke euch jetz schon für eure Infos

  • @bettybe ohne finanzielle einbußen wirds nicht gehn ...
    Du kannst entweder karenz verlängern, hättest dann aber für diese Zeit kein einkommen da dein kbg abgelaufen ist
    oder du machst dir mit deinem Arbeitgeber urlaubsverbrauch aus (falls du noch Anspruch hast) oder du redest mit deinem Arzt wegen einer Krankmeldung (in beiden fällen verlierst du aber eventuelle zulagen)
    ... oder du gehst eben arbeiten, mit der Einschränkung dass du keine Nachtdienste machen darfst und nimmst das Geld was du kriegen kannst
  • Ok danke für die Info. Es schaut Jetz so aus das i q
  • Das i mein Urlaub von 2011 u 2012 aufbrauch das sind noch 2 monate. Die würden mir sonst eh verfallen. Und dann grieg i eh schon die Freistellung. Und laut kranken fällt man wenn man in der karrenz schwanger wird in die günstigkeitsrechnung und das wochengeld wird von de letzten 3,Monate berechnet bevor du in karrenz gegangen bist...... Welch Glück. Denn fa war ich noch 100% beschäftigt. :D
  • *schupf*
    @carry oder @claudsch1980 vlt wisst ihr in meinem Fall auch Bescheid und könnt mir helfen! :)

    Ich bin dzt in Karenz, erneut Schwanger und habe die KBG Variante 20+4 gewählt.
    Mein KBG endet mit 01.08.2014, erneuter MuSchu würde mit 04.09.2014 beginnen. Und mit dem DG wurde vereinbart das ich bis zum 2. Geburtstag meiner Tochter zu Hause bleibe. (02.12.2014)

    Nun zu meinen Fragen:
    Habe ich Anspruch auf wochengeld?
    Wie kann ich das eine Monat überbrücken, damit ich versichert bin? Oder reicht es mich mit meinem LG
    mitzuversichern?

    Oder muss ich das eine Monat arbeiten gehen?


  • @laroma also arbeiten musst du nicht da du karenz bis Dezember vereinbart hast!
    Wochengeld Anspruch hast du, da du sowohl während dem Bezug von kbg schwanger wurdest und das Kind ja scheinbar auch innerhalb der Karenzzeit kommt (gratuliere übrigens)
    Also doppelt abgesichert ;-)

    Jedoch solltest du dich sicherheitshalber bei deinem Partner mitversichern lassen da die Zeitspanne ja doch mit über einem Monat recht lang ist
  • @laroma zwecks Höhe vom wochengeld lies hier nach
    http://wiki.babyforum.at/wochengeld
  • @laroma - perfekt geplant :)

    @claudsch1980 hat ja bereits alles beantwortet!
  • Ok danke euch @claudsch1980 und @carry. >
    >:D<<br> Aber die SS Bestätigung muss ich dann eh wieder bei meinem DG einreichen und er leitet das wieder an die GKK weiter? Oder muss ich mich auch bei der GKK melden?


  • @laroma ich bin genau in deiner situation und hab die bestätigung bei dg und gkk abgegeben
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