Wochengeldanspruch 2. Kind?
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Kommentare
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@rdb2011 nein dort arbeite ich nicht, kannst mich aber gern fragen. vielleicht kann ich ja trotzdem helfen :-)
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also ich hab noch laufenden KBG bezug bis 28.2.2015 (20mo), karenz gesetzlich bis 28.6.2015. Wochengeldbezug fürn bauchzwergal beginnt am 12.12.14 also alles soweit gut.
Das mir wochengeld zusteht weiß ich, das der kbg bezug mit wochengeldbeginn endet auch, das der versicherungsschutz aufrecht bleibt auch.
was ich nicht weiß ist, wie hoch das wochengeld ist und ob ich danach das eaKBG nehmen kann.
(Die falschberartung lag darin, dass mir damals als wir uns für 20+4 entschieden haben gesagt wurde, dass ich das gleiche wochengeld wie vorher bekomme, wenn es sich ausgeht von karenz in karenz zu gehen. Das hat sich als falsch rausgestellt, da ich angeblich nur wochengeld vom kbg bekomm (irgendwas bei 26€/tag). Was sie mir noch gesagt haben ist dass ich da ichs ja beim 1. Kind nicht genommen hab es dann beim 2. tun kann, aber wenn das eakbg von wochengeld genommen wird, dass ich ja in der behaupteten Höhe nicht bekomm, wird sichs eakbg nicht auszahlen oder? - also auch das wieder eine falschberartung oder?
ich hoff das war jetzt einigermaßen verständlich.
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ja, das Wochengeld wird vom kbg berechnet, Tagsatz 26,15 Euro.
das eakbg kannst du schon nehmen, es wird im Normalfall vom Wochengeld berechnet, aber die GKK/ bzw das FA macht eine Günstigkeitsrechnung und schaut die letzten 3 Jahre an. es muss ein volles Jahr ohne kbg bezug sein, dann wird dieses herangenommen und das eakbg davon errechnet.
du kannst dir das hier mit dem Vergleichsrechner ganz gut anschauen bzw ausrechnen. http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj-design/rechner/KBG.swf
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hab ich das jetzt richtig verstanden?
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bei dem link den ich dir kopiert hab stehts ein bissl detailierter erklärt dabei
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