Kinderbetreuungsgeld - Der finanzielle Vergleich (KBG)
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Kommentare
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2mon wochengeld + 28kbg sind halt die 30mon
@Tanja1987
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das kbg wird immer ab geburt gerechnet und wenn man da aber Wochengeld bezieht dann wird das kgb ausgesetzt, aber nicht hinten dran gehängt.
diese varianten des kbg bezeichnen immer das Lebensmonat des Kindes und nicht die Bezugsdauer.
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und noch eine Frage: es steht überall das keine Beihilfe gewährt wird beim einkabhg. KBG: heißt das, man bekommt das keine Familienbeihilfe??? Sorry, für die vl blöden Fragen, aber ich bin auf dem Gebiet noch völliger Neuling.
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"alleinerziehende Mütter oder Väter, die ledig, geschieden oder verwitwet sind, keinen gemeinsamen Wohnsitz mit dem anderen Elternteil haben und ab 1.1.2014 nicht mehr als 6.400 Euro an maßgeblichen Einkünften dazuverdienen, und zwar bezogen auf das Kalenderjahr. Dies entspricht einem monatlichen Verdienst von 395,31 Euro 14 x Mal im Jahr. Zwischen 1.1.2012 und 31.12.2013 durften nicht mehr als 6.100 Euro pro Jahr verdient werden, dies entsprach rund 386 Euro pro Bezugsmonat."
Die Kinderbeihilfe (168€) hat damit nichts zu tun.
Wenn du das Wochengeld (& KBG) berechnen willst, kannst du ja einen erdachten Geburtstermin verwenden. Wegen der Provision zum Gehalt würde ich die Krankenkasse anrufen, die können dir das genau sagen!
Sonderzahlungen werden zusammengerechnet und dann aliquot ausbezahlt, wenn vom Arbeitgeber der Gehaltszettel bei der Krankenkasse einlangt.
Wer 2 Sondergehälter (Urlaub & Weihn) vom AG bekommt, wird beim Wochengeld 17% erhöht, damit man keinen Nachteil hat.
Aber wiegesagt kann man sich das alles vorher bei der KK ausrechnen lassen, wenn man mal hinfährt.
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Familienbeihilfe gibt es immer, egal welches kbg! die meinen dort den Zuschuss zum Kbg gemeint, welchen man zb als Alleinerzieher beantragen kann.
@bika es geht bei dem Zuschlag für die Sonderzahlungen nicht um die Häufigkeit der Auszahlung sondern um die Höhe. manche Kollektivverträge haben nicht 14 Gehälter sondern 15. wenn du also "nur" Urlaubs- und Weihnachtszuschuss erhältst, und diesen warum auch immer alle 2 Monate anstatt 2 mal jährlich (und die Summe aber trotzdem nur das doppelte von deinem normalen Gehalt) dann ändert das an den 17% nix, der Zuschlag bleibt gleich.
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... und sollte eigentlich nix neues sein, steht eh überall :-D
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Wenn ich 2015 in Karenz gehe und die Einkommensabhängige Variante wähle, von welchem Jahr wird mein Einkommen herangezigen? Wird das Einkommen herangezogen welches ich tatsächlich verdient habe (Überstunden , Sonderzahlungen etc.) oder das Einkommen das am Papier steht? :-)
Danke schonmal!
lg nadine
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Les dich mal einfach durch die vorherigen Seiten, da wurde schon sehr gut erklärt wie das Wochengeld berechnet wird
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Was brauchst du?
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Die 6400€ gelten für Alleinerziehende, 16.200€ für Paare.
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Vl hat sie - und das ist durchaus üblich- den Urlaub konsumiert zwischen mutterschutz und karenz... so bekommst du für die urlaubstage normales gehalt... vl meinte die das mit "ausbezahlt"
Du musst den Urlaub aber nicht konsumieren, da er nicht wie üblich verfällt, sondern der verfall sich um die karenzzeit verlängert.
Edit:
Also Urlaub konsumieren und dafür gehalt bekommen und tatsächlich Urlaub ausbezahlt bekommen sind 2 verschiedene paar Schuhe.
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Hab mal eine Frage: weiß jemand, ob man (wenn man z.B. bei der Einkommensabhängige KBG länger als 12 Monate daheim bleibt) bei seinem Partner mitversichert werden kann, auch wenn man nicht verheiratet ist?
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Die effektivsten möglichkeiten wären die +monate wenns dein mann nimmt auch zhaus zu bleiben und da urlaub zu nehmen oder als Überbrückung zb bis zum 2. Geburtstag oder bevor du in elternkarenz gehst...
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Urlaubsverbrauch ist immer ein zwei-seitiges Recht, der Urlaub verfällt auch während der Karenz nicht.
ich hab meinen Urlaub an die Karenz hinten dran gehängt und war somit ein bissl länger daheim
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Können wir das Modell trotzdem wählen oder wäre das ein Grund es deshalb nicht nehmen zu können, auch wenn ich normal bis zum Schluss gearbeitet habe? (es ist nicht geplant dass er seine 2 Monate nützen wird, da beruflich bei ihm auch nicht machbar)
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Sollten sich zwei volle Monate doch nicht ausgehen so nehme ich ein Monat mit meinem Partner überschneiden karenz u brauch daher nur ein Monat Urlaub verbrauchen
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