Schwanger in Karenz
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Kommentare
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Kann ich da schon noch bis zu 13 SSW warten?
Oder muss ich so bald ich den MUKI Pass habe melden?
GLG Alex
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Man muss während des bezuges des kbg in mutterschutz gehen!
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http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
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Auch für Bezieherinnen von Kinderbetreungsgeld gibt es Wochengeld, jedoch nur dann, wenn vor diesem Bezug Anspruch auf Wochengeld gegeben war und die Schutzfrist während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt bzw. wenn der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldes stattfand und der Mutterschutz noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes beginnt.
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rechne dir einfach aus, wie du besser fahrst: einkommensabhängiges und dafür kein wochengeld oder eine pauschalvariante und wochengeld, wobei du dann ja ev. auch um ein paar wochen kbg umfällst, je nachdem wann dein neuer mutterschutz mit wochengeld beginnt.
solltest du kein wochengeld beziehen können beim zweiten, bekommst eh ab geburt das kbg.
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ab welchm geldbetrag zahlt sich vom einkommen aus zuerst nicht das einkommensabhångige u dann das abhångige zu wáhlen..schwierig.. am bestn wärn zwillinge, bekommt man da fia beide glz wochengeld?
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Dein durchschnittseinkommen von 3 Monaten, das erhöhst um 17%.
Das dividierst dann durch 91 (oder 92) Tage, dann hast den tagsatz vom wochengeld, davon 80% ist der tagsatz fürs einkommensabhangige kbg.
Dann musst es nur noch in summe mit den gesamtbeträgen der pauschalvarianten vergleichen
Man muss es halt schaffen sich das geld selbst einzuteilen falls man langer daheim bleiben will
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Stimmt des soweit?
und wenn i dann schwanger werde innerhalb des ersten Jahres, bekomme ich dann wieder Wochengeld und das wieder wie lang, bis 4 Wochen nach der Geburt? und danach wieder weiter KGB bis es ein Jahr alt ist?
oder wenn i erst im zweiten Jahr wieder schwanger werde, dann erhalte ich kein Wochengeld, sondern nur KGB und das wie viele Monate?
Ich glaub ich verwechsle da einiges
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Also Einkommen + 17 % 91 = Tagsatz vom Wochengeld.. was heißt das, also mal 30 und ich weiß, was ich im Monat erhalte oder mit was multipliziere ich den Tagsatz?
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Sorry, steh auf der Leitung.. ist das irgendwo gut erklärt? in welchem Gesetz steht das?
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falls du ss wirst, wenn das erste 8 monate ist, fangt dein neuer muschu ja erst an, wenn das erste 15 monate ist ca.! das heißt du kriegst das kbg eh bis zum 12. monat, dann im monat 13, 14 nix und dann ab monat 15 wieder wochengeld.
der bezug von kbg endet nur frühzeitig, wenn schon der mutterschutz beginnt und sich kbg und muschu überschneiden würde! nur weil du in den ersten monaten ss bist, endet das kbg nicht!
auf help.gv bzw. der seite der ak findest alle infos, musst dir aber selbst zusammen stoppeln
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http://wiki.babyforum.at/wochengeld
da stehts auch mit paar Beispielen erklärt
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hier mal der link bzgl. kbg
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/Kinderbetreuungsgeld-Varianten.html
und hier zum wochengeld bzw. erneutem wochengeld fürs zweite kind
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
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"24 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld gelten darüber hinaus als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung (gleiche Bewertung wie Beschäftigungszeiten)."
Was ist beim Einkommensabhängigen Modell, wenn ich eben das zweite Jahr daheim bleibe und kein KG mehr beziehe... dieses Jahr versichere ich mich beim Partner mit bzgl Krankenversicherung. und bin ich auch pensionsversichert oder nur im ersten Jahr, während ich KGB beziehe
sorry, die vielen Fragen...
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ich denk man ist nur die zeit vom kbg pensionsversichert?
und gleich eine frage dazu: gelten die max. 24 monate pro kind also pro karenz?
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http://www.pensionsversicherung.at/portal27/portal/pvaportal/content/contentWindow?contentid=10007.707732&action=2
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ich wähle das EKBG und wenn ich innerhalb des ersten Jahres schwanger werde, erhalte ich Wochengeld fürs zweite Geld 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (dieses wird vom Durchschnitt der letzten drei Monate meines Gehalts vor dem ersten Kind berechnet). und danach erhalte ich KBG für das zweite Kind, also 80 % vom Wochengeldtagsatz
wenn ich erst im zweiten Jahr schwanger werde, in dem ich also nicht mehr KBG beziehe fürs erste, erhalte ich beim zweiten Kind kein Wochengeld, aber ab Geburt KBG, wie hoch ist das dann wenn ich ja kein Wochengeld beziehe?
danke
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mein fall: 1 kind 2012, 2. kind 2014....beim zweiten kind wird das eakbg aus dem einkommen von 2011 berechnet (es werden die jahre 2013, 2012 und 2011 angeschaut; 2013 und 2012 hab ich aber kbg bezogen, also gilt 2011)
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schau mal hier der link bzgl. eakbg und berechnung
http://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld.html
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Ich habe eine frage:
ich bin seit 26.09.2012 in Karenz. Ich habe die 20+4 variante genommen.
Ich bin bis 26.09.2014 in Karenz ( hab so mit die Firma ausgemacht ).
KBG bekomme ich bis 25.05.2014. Jetzt bin ich wieder schwanger ( 28 SSW; ET - 07.08.2014 ). Und jetzt hab ich frage wie ist jetzt mit Mutterschutz? Bekomme ich Wochengeld? Und wie ist mit versicherung (Österreich) ?
Danke!
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http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
Alles Gute!
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Kannst mir noch Bitte sagen wenn ich bei der Firma Wochengeld beantragen muss oder bei der GKK?
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Ich bin jetzt mit unserem 2. Kind schwanger, beim 1. hatte ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das mit dem 1. Geburtstag unseres Sohnes am 28.6. ausgelaufen ist und ich bin noch bis zu seinem 2. Geburtstag in Karenz. Der 1. Tag meiner letzten Periode war der 26.6., also wäre diese SS ja noch im Bezug entstanden und ich hätte Anspruch auf Wochengeld. Heute hat meine Frauenärztin aber den Geburtstermin etwas nach hinten verlegt aufgrund der Größe der Zwergs im Ultraschall, nämlich vom 2.4. auf den 5.4. und das auch in den Muki-Pass und die Bestätigung für den Arbeitgeber eingetragen, weiß vielleicht von euch jemand nach welchem Termin die bei der GKK gehen? In der Bestätigung für den Arbeitgeber, die ich ja auch bei der GKK abgeben muss steht nur der ET und der 1. Tag der SS steht da ja nirgends... wäre schon blöd wenn ich wegen der drei Tage kein Wochengeld bekomme... wo kann ich da eigentlich nachfragen?
Danke! :-)
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Ich hoffe mit kann wer helfen.
Ich bin gerade in der karenz meiner Tochter (bis 4.3.2016) mit dem Modell 20+4.... ich würde aber gerne wieder schwanger werden.
Da es Es aber in den letzten Monaten gesundheitliche Probleme gegeben hat, würde ich bei einer erneuten Ss sofort freigestellt werden.
Also wenn ich zw. Jänner 2016 und März 2016 wieder schwanger werden sollte, meine Karenz aber Anfang März endet, welches und wieviel Geld bekomme ich vom Ende der Karenz bis Beginn des neuen Mutterschutz? Mein Gehalt VOR der 1. Ss oder gar nix?
Ich hoffe mir kann da wer helfen
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Aber so viel ich ich weiß, ist es so wie hier erklärt wird.
Mit der SS in der 1. Karenz wird die Karenzzeit neu festgelegt, sobald man mitten in der 1. Karenz SS wird und der Mutterschutz der 2. SS beginnt. Dann muss man neu die Option auswählen.
Ob man das dem Arbeitgeber auch melden muss persönlich, weiß ich nicht. Macht das nicht die GKK selbst?
Mich interessiert es schon. Ich spiele mich mit dem Gedanken ab Sommer evtl SS zu werden, damit im März nächsten Jahres ein 2. Baby ins Haus kommt. Dann wäre ich automatisch länger in Karenz, falls der 1. Zwerg ab Juni 2016 noch nicht im KiGa aufgenommen werden würde.
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Bin noch bis Juni offiziell in Karenz, danach hab ich vier Monate unbezahlte Karenz.
Arbeitsbeginn Oktober , zum zweiten Geburtstag meines Kindes.
Angenommen ich würde im August wieder schwanger werden und im Oktober die Arbeit beginnen, hab ich da irgendwelche Verluste?
Danke euch
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Geburt 1. Kind 26.2.14, ich beziehe ea Kinderbetreuungsgeld, bis 25.4.15 (Papa war 2 Monate in Karenz) bis 1.10.15 bin ich in Karenz. bin wieder schwanger, et ist der 8.8.15
Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ich 8 Wochen vorm et Wochengeld in Höhe von 125% des ea Kinderbetreuungsgeldes erhalte
Auf der AK Homepage steht allerdings, dass man in diesem Fall (Wochenhilfebeginn nach Bezugsende aber vor 2tem Geburtstag des 1ten Kindes in karenziertem Dienstverhältnis) wie bei den Pauschalvarianten 26,15 täglich bekommt.
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
Was stimmt denn jetzt??? Befindet sich irgendjemand aktuell in einer vergleichbaren Situation und kann mir sagen, wie entschieden wurde? Oder kennt sich jemand einfach so gut aus?
Danke für eure Hilfe!
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Melden musst dus dem AMS und der KK!
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