Vaterschaft
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Kommentare
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ich bin auf der Suche nach Namensgebung und Staatsbürgerschaft etc hier gelandet. Da wird mir ja ganz übel wenn i des hier so lese.
Wir bekommen auch nächstes Jahr ein Baby. Er ist Österreicher und ich bin Deutsche und wir sind nicht verheiratet.
Ich wollte schon das dass Baby seinen Namen bekommt und eigentlich auch das es die öst.Staatsbürgerschaft bekommt. Mit der Vaterschaftsanerkennung ist ja sehr verwirrend...*kopfkratz*
Da kommt ja noch etwas auf mich zu. Es sei denn...wir heiraten vorher noch...aber wenn ich lese was des für ein Chaos wegen dem Kind ist, was ist dass dann erst wenn wir heiraten wollen...
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Alles auch ganz easy ich warte jetzz aufs zweite Kind und hol Damm für beide einen deutschen pass den brauchst auch nur einmal holen damit das Kind nachweisen kann das es deutscher is. Wegen den Unterlagen werd i a wieder a Email ans Konsulat schicken damit ich nicht nochmal hin muss aja und des Geld brauchst in bar!
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Ich hab ja noch Zeit...hoffe ich...bi dahin wird sich sicher noch einiges ergeben
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1. Wollen 2 Ö in Ö ein Kind beurkunden lassen, ist das Kind Ö - logisch.
2. Will ein D/Ö verh. Pärchen ein Kind in Ö beurkunden lassen, wird das Kind zuerst nach Ö Recht beurkundet (=österr. Staatsangehörigkeit). Die D Staatsangehörigkeit wird dann von der D Botschaft durch den Reisepass erteilt.
3. Will eine unverheiratete D Mutter und ein Ö Vater das Kind in Ö beurkunden lassen, wird das Kind ebenfalls als Ö Kind beurkundet (gilt seit 1.8.2013). D Pass von D Botschaft.
4. Sind beide D und lassen ihr Kind in Ö beurkunden, wird das Kind als D Kind beurkundet. Pass von D Botschaft.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Ö Behörden in erster Linie immer Ö Recht anwenden und erst bei Fehlen eines Ö Personalstatuts (=Staatsangehörigkeit) Fremdes Recht angewandt wird.
EU Raum hin oder her, kein Mitgliedsland lässt zu, sich durch fremde Behörden ins eigene Recht hineinpfuschen zu lassen. Vaterschaftsanerkenntnisse werden meist im Zuge der Geburtsbeurkundungen abgegeben. Mutter D, Vater Ö = möglich am Standesamt wo beurkundet wird. Achtung!!! D Mutter MUSS dem VA mit ihrer Unterschrift zustimmen. (Ist zwingend im D Recht)
Mutter Ö, Vater D = möglich am Standesamt wo beurkundet wird. Nur der Vater unterschreibt die VA. Mutter kann innerhalb einer Frist der Vaterschaft widersprechen.
Aber warum ein D Pärchen eine VA noch vor der Geburt bei einer Ö Behörde machen möchte ist mir ein Rätsel, zumal es ein weiterer Amtsweg zusätzlich ist und keineswegs den Gang zum Standesamt nach der Geburt erspart. In diesem Zusammenhang wäre wohl eher die D Botschaft zuständig, welche ja auch immerhin die Vertretungsbehörde von D Staatsbürgern ist. In D ist es üblich, wenn der Vater noch vor der Geburt das VA macht, dass der Vater gleich im Geburtseintrag eingearbeitet wird. Wird erst nach der Geburt, aber noch vor der ersten Beurkundung anerkannt wird ein extra Eintrag gemacht. In Ö wird der Vater immer sofort eingearbeitet, vorausgesetzt er anerkennt gleichzeitig mit der Erst- Beurkundung. VA vor der Geburt werden in Ö hauptsächlich im krankheitsfall des Vaters oder in Notfällen (Vater bei gefährlichen Auslandseinsatz/aufenthalt) gemacht.
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Hab mal eine frage zur vaterschaftsanerkennung:
Ist es sinnvoll, diese schon vor der geburt des kindes zu bestätigen oder geht das dann eigentlich "eh mit" weil man ja sowieso nach der geburt zum standesamt muss?!
Noch was, gestern wollte ich mir meinen staatsbürgerschaftsnachweis holen, der beamte sagte mir aber,den braucht man seit 1.11.14 nicht mehr ausgedruckt - er hat mir die staatsbürgerschaft nur im personenregister freigeschaltet und da kann jetzt jeder beamte sehen, dass ich ö staatsbürger bin u ich erspare mir 44 euro.
Im spital wussten sie auch nicht, ob das so passt, da hätt ich angerufen. Hab eh noch 1 monat zeit aber bin etwas verunsichert, ob ich ihn mir nicht doch ausdrucken lassen soll :-/
Hoffe auf antworten, bitte, danke ;;) :-h
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Man muss wie du schon sagtest sowieso gemeinsam zum Amt,sofern man zB auch die gemeinsame Obsorge beantragen muss. Das ging alles aufeinmal. War gar nicht kompliziert
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Also ganz genau weis ichs leider nicht. Aber bei uns hieß es eben es geht nicht vorher
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