Was muss man dem KV mitteilen?
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Ich Habe das Alleinige Sorgerecht und nicht wirklich viel bzw Guten Kontakt zum KV.
Trotzdem muss Ich ihm Ja gewisse Dinge mitteilen.
Was zählt da jetzt alles dazu?
Namensänderung und KH Aufenthalt weiss Ich, Aber was noch?
Danke
Trotzdem muss Ich ihm Ja gewisse Dinge mitteilen.
Was zählt da jetzt alles dazu?
Namensänderung und KH Aufenthalt weiss Ich, Aber was noch?
Danke
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Kommentare
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Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100022.html
Informationsrecht: §178(1) ABGB
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Es ist sicher auch immer situationsabhängig wieviel er zudem erfährt bzw wieviel er mitentscheiden kann/darf/will.
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Als Ich damals im KH Wär mitn Kleinen (3 Tage) Hab Ich ihm auch nichts gesagt. Ich glaube da Hat Er die Vaterschaft noch nicht anerkannt bzw hatte noch keinen Kontakt mit dem Kleinen...
Er weiss zwar den Ort wo wir wohnen, doch die Adresse Hat Er nicht. Das Hab Ich auch beim JA besagt, dass Er die nicht erfahren darf und sie waren einverstanden.
Ja... Durchhaltevermögen ist nicht sehr gross bei ihm. Und Wie es aussieht Hat Er auch nicht mehr viel Interesse.
Ich wollt nur das abklären, nicht dass Ich mich strafbar mache oder so... Man weiss Ja nie.... Immer hin Hat Er Mir Ja schon mit Beugehaft gedroht.... (Ich glaub so heisst das)
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Ja,für KiGa und Schule ist er ja noch zu klein...:-)
Solange mir nix passieren kann, weil ich mal nicht gleich alles erzählt habe, bin ich beruhigt*gG*
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Danke