Hab das einkommensabhängige KBG gewählt (läuft bis Juni 2014) arbeite jetzt schon 8h im Monat.
Wann müsst ich wieder schwanger sein/werden, damit ich wieder Wochengeld und das einkommensabhängige KBG bekomme?
Ich bin mit nicht sicher, würde mal bei der AK nachfragen, aber ich glaub dass du direkt nach Ablauf des jetzigen KGB's in Mutterschutz übergehen müsstest um das zu bekommen was du vorher hattest.
Wenn du danach wieder arbeiten gehst mit weniger Stunden bekommst du das neuerliche KBG ja von diesem Gehalt ausgerechnet und das ist somit dann weniger.
Also Wochengeld bekommst du solange du KBG fürs 1. Kind beziehst, und wenn du beim 1. Kind auch Wochengeld bezogen hast. Wochengeld beim Zweiten Kind sind dann 180% von 436 €, also um die 780€. Das bekommst du Wochengeld, egal welche KBG Variante du bezogen hast.
D.h. du müsstest noch Bezug vom KBG haben wenn du in Mutterschutz gehst.
Wegen der einkommensabhängigen Variante würde ich bei der AK bzw. KK nachfragen wie das funktioniert. Ansonsten kannst du beim zweiten Kind wieder alle Varianten auswählen.
Wenn du während des Bezugs von KGB in Mutterschutz gehst dann verfällt der Rest vom KGB und du erhältst Wochengeld!.
Sonst bekommst du natürlich KGB und Wochengeld bei jedem weiteren Kind. Nur kommt es darauf an wieviel und was du vorher beziehst bzw welche Variante des KGB du beim 2. Kind wählst.
Hab beim ersten auch das einkommensabhängige bezogen. Dann bin ich mit 15h arbeiten gegangen und jetzt beim 2. habe ich eine pauschale Variante gewählt.
Ja stimmt! Hätt nicht viel mehr bekommen als jetzt und hätte nach 1 Jahr wieder arbeiten müssen. So bin ich 2 Jahre daheim.
Hab bei der GKK gefragt und die haben's nur ausgerechnet.
8 h sind geringfügig - aufgrund dieser Tätigkeit gibt es kein Wochengeld, die 8h/Woche sind fürs das Wochengeld ohne Bedeutung; aber weil du KBG beziehst, gibt es aufgrund des KBG-Bezugses dann Wochengeld - am besten bei AK und GKK nachfragen...
die 8h sind wurscht. Arbeit auch geringfügig, hat die auf der GKK nicht mal interessiert. Um wieder Wochengeld zu bekommen musst du entweder glei während des Bezuges von KBG wieder schwanger werden, oder dann halt die Kriterien wieder erfüllen und, ich glaub 6 Monate, gearbeitet haben (NACH der Karenz)
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D.h. du müsstest noch Bezug vom KBG haben wenn du in Mutterschutz gehst.
Wegen der einkommensabhängigen Variante würde ich bei der AK bzw. KK nachfragen wie das funktioniert. Ansonsten kannst du beim zweiten Kind wieder alle Varianten auswählen.
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Sonst bekommst du natürlich KGB und Wochengeld bei jedem weiteren Kind. Nur kommt es darauf an wieviel und was du vorher beziehst bzw welche Variante des KGB du beim 2. Kind wählst.
Hab beim ersten auch das einkommensabhängige bezogen. Dann bin ich mit 15h arbeiten gegangen und jetzt beim 2. habe ich eine pauschale Variante gewählt.
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Hab bei der GKK gefragt und die haben's nur ausgerechnet.
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@malinarco okay,danke! :-)