Karenz und Kgb

Hi ihr Lieben,

ich blick einfach nicht mehr wie es richtig gehört. Vielleicht kann jemand helfen.

Wenn mein Mann und ich uns die Karenz teilen und das maximale rausholen wollen aus dem einkommensabhängigen Kgb- wie müssen wir es dann genau machen?

Kgb hab ich jetzt mal angefordert mittels online Antrag.

Jetzt geht es an die Karenzmeldung - ich hatte ursprünglich gedacht, dass ich 12 Monate geh, mein Mann 2 Monate und dann ich wieder 10. Aber das ist ja nicht ganz schlüssig, weil die Karenz erst 2 Monate nach Geburt startet. Warum heißt das Modell bei dem Kgb dann aber 12+2 und nicht 10+2?

und mein Mann kann dann in Karenz gehen direkt nach meinen 10 bzw 12 Monaten oder? Also später darf er nicht? Sont kann ich nicht bis zum 2. Geburtstag daheim bleibem bzw wir kriegen nicht das volle Kgb?

Sorry bin schon mega verwirrt.

Kommentare

  • Aufteilen kenn ich mich nicht aus weil nicht genommen aber bei Einkommensabhängigen geht sowieso maximal ein jahr - bis zum ersten Geburtstag und kinderbetreuungsgeld startet direkt mit der Geburt wird nur für die Dauer des Mutterschutz und Bezug Wochengeld pausiert.
  • Kinderbetreuungsgeld und Karenz sind zwei voneinander unabhängige Sachen und haben nur bedingt miteinander zu tun.

    Kinderbetreuungsgeld/KBG ist der Geldbezug und die Krankenversicherung seitens der Krankenkasse.

    Die Elternkarenz ist die Freistellung seitens des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.

    Du hast das oben richtig geschrieben. Gehaltsabhängiges KBG gibt's für 12+2, wenn beide Elternteile in Karenz gehen. Also z.B. 12 du und 2 Monate dein Mann. Sein Bezug muss innerhalb der Anspruchsdauer, also den ersten 14Monaten nach der Geburt stattfinden und mind. 2Monate betragen. Dein Arbeitgeber hat mit dem KBG nichts zu tun. Aber du musst in Elternkarenz sein, um Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können. Das ist die Überschneidung.

    Die Elternkarenz ist die Freistellung seitens des Arbeitgebers und ist max. 22+2Monate möglich, so wie du es geschrieben hast. Während dein Mann in Karenz ist, hast du seitens deines Abeitsgebers keinen Anspruch auf Karenzierung, weil nur einer für das Kind in Karenz sein kann. Du gehst währenddessen arbeiten oder der Arbeitgeber stimmt einem unbezahlten Urlaub zu.

    Bei jeder Elternkarenz über das KBG hinaus musst du dich bei deinem Mann mitversichert lassen (ist unkompliziert) und dir eventuell Geld vom ersten Jahr beiseite legen.

    Zuverdienst während des Bezugs von KBG ist möglich, da gibt es eine Höchstgrenze.

    Also meiner Ansicht nach, ist es genau so möglich wie du es dir überlegt hast.

    Bei Unklarheiten würde ich immer bei der Arbeiterkammer nachfragen. Die sind sehr kompetent und auch telefonisch gut zu erreichen.

    Alles Gute!
  • @PictBridge Danke für deine ausführliche Antwort.
    Aber bei 12+2 werden die 2 Monate Mutterschutz mit reingerechnet oder?
    Und bei Karenz sind es doch genau genommen 20+2 Monate nach Mutterschutzende bzw 22+2 ab Geburt?
  • Wienliebe2026 schrieb: »
    @PictBridge Danke für deine ausführliche Antwort.
    Aber bei 12+2 werden die 2 Monate Mutterschutz mit reingerechnet oder?
    Und bei Karenz sind es doch genau genommen 20+2 Monate nach Mutterschutzende bzw 22+2 ab Geburt?

    Während des wochengeldes ruht der KBG Bezug … die sind ja nicht dumm das man das an den mutterschutz dranhängt sonst hättest ja 14 monate fett kohle plus zwei dein mann…

    Also 2 monate mutterschutz geld dann 10 monate kbg bezug du und dann zwei monate dein mann = 12+2
    Wienliebe2026
  • bearbeitet 25. September, 13:45
    @Kunaa Perfekt danke! Jetzt check es sogar ich 😅
    Kunaa
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