Kinderbetreuungsgeld Bezugsdauer kürzen

Hallo, ich möchte die Bezugsdauer vom (pauschalen) Kinderbetreuungsgeld kürzen. Wenn ich aber Anrufe bei der ÖGK bekomme ich verschiedenste Auskünfte die ins Leere führen.

Darum die Frage:
Hat das schonmal jemand gemacht und kann mir weiterhelfen?
Lg

Kommentare

  • @Mozzarella Ja ich habe das gemacht. Was möchtest du wissen? Mir hat die ÖGK den Antrag dafür per Mail übermittelt.
  • 2marx0ikotiy.jpeg

    Das habe ich damals geschickt (oben findest du auch die E-Mail Adresse.

    Das kam dann mit dem Formular retour:

    Sehr geehrte Frau XXX,

    Gerne senden wir Ihnen einen Antrag auf Änderung der Pauschaltvariante. Ob Sie Anspruch darauf haben kann erst nach Eingang gesagt werden.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


    Freundliche Grüße
    Mozzarella
  • hafmeyjahafmeyja

    3,413

    bearbeitet 16. Februar, 13:28
    Du kannst den KBG-Bezug auch über Meine SV (ID Austria erforderlich) beenden, siehe hier:

    https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.820935&portal=svportal
  • @sabsie4517 Vielen Dank! Über Anrufe habe ich wirklich komische antworten bekommen. Jetzt habe ich auch ein E-Mail geschickt. Habe erst gezögert weil ich dachte die Bearbeitungszeit wird sicher enorm hoch sein.
    Danke für die Info! :smile:
  • @Mozzarella Also ich habe damals (2024) am nächsten Tag schon eine Antwort bekommen ;-)

    @hafmeyja Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber glaube, dass bei einer reinen vorzeitigen Beendigung der Tagsatz nicht geändert wird. Also da aufpassen, ob es tatsächlich eine Änderung der Bezugsdauer und des Tagssatzes bedeutet. Bei einer Änderung der Dauer wird das wie eine Neubeantragung abgewickelt.
  • @sabsie4517 Danke, das Formular habe ich wirklich schnell erhalten. Darf ich dich noch fragen ob du angegeben hast "bis zur höchstmöglichen Bezugsdauer" oder "oder kürzer___" ich vermute wenn ich den vollen möglichen Betrag ausschöpfen möchte muss ich ersteres ankreuzen?
  • @Mozzarella Möchtest du verlängern oder verkürzen? 😄
    Wenn du verkürzen willst, dann eben das Datum. Wenn du es bis zur höchstmöglichen Dauer verlängern willst, dann natürlich Ersteres.

    Ich habs aufgrund Folgeschwangerschaft damals verkürzt und ein konkretes Datum genannt. Anhand dessen ist dann der neue Tagsatz berechnet worden und die Differenz, die sich durch den höheren Tagsatz ergeben hat, habe ich nachgezahlt bekommen.
  • @sabsie4517 Danke nochmals, das war sehr hilfreich! Die Dame von der ÖGK meinte beim ersten Telefonat ganz wirr was ich alles unbedingt ankreuzen muss. Aber alle Infos von ihr haben mich in die Irre geführt deswegen war ich sehr verunsichert.
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