Wunschplatz Schule nicht bekommen - Wien

Wenn man weder Wunschplatz noch Zweitwunsch bekommen hat und statt einer GTVS eine OVS, wohin kann man sich wenden? Gibt es noch eine Möglichkeit, dass sich was ändern lässt oder ist das schon so gut wie fix?

Kommentare

  • Ist mir auch so gegangen, einer Mama aus dem Kind aktuell Forum grad auch.
    Trotz dem angeblichen Geschwisterbonus

    Die Prä 6 - Vergabestelle spielt glaub ich würfelpoker. Alles auf dem Rücken der Kinder.
    Du kannst dich dort hinwenden. Der Leiter Herr Krebs ist ungut und wird sich nicht um eine persönliche Antwort bemühen. Ewige Warteschleifen ....

    Ich hab die Schulform die ich wollte schlussendlich bekommen aber meine Zwillinge fahren vom 2. In den 17. Bezirk . Fahrtendienst. Ein Sohn hat eine Sprachstörung. Die Schule meiner Tochter habe ich, wie gesagt, trotz Geschwisterbonus nicht bekommen. Trotz Wohnortnähe nicht bekommen.

    Die Betroffenen sollten viel öfter an die Medien gehen. Die machen echt was sie wollen.

    Wünsch dir viel Kraft beim kämpfen. Hoffe du hast Glück.

    Macht mich sehr zornig diese Vergabestelle.
  • wie haben noch etwas Zeit für Schule suchen aber unser Kindergarten hat mir einen Zettel gegeben wo man sich hinwenden kann die helfen einen geeigneten Platz zu finden.

    Meine Kleine hat ein e Störung der Sprachentwicklung und wohl ADHS

    Das heißt FIDS Fachbereich für Inklusion, Diversität und sonderpädagoik für den 22 Bezirk

    Ich habe noch nicht angerufen werden ich aber für nächste Woche einplanen bzw. per E-Mail anschreiben.

    Vielleicht kann da geholfen werden
  • @PetraM da wird sie begutachtet werden (oder auch nicht) und dann wird entschieden…Unterstützung - es geht. Gibt solche und solche. Viel Erfolg. 👍
  • @zilly OVS hat zumindest Nami oder?! Ja, an die Bidi wenden und beschweren. Hartnäckig sein.
  • @Nasty Die sind echt irre…

    @PetraM Danke, aber die Stelle hilft wohl uns nicht weiter.

    @Talia56 Ja, schon, aber kostet halt mehr als GTVS. Aber kennt irgendjmd wen, wo die Beschwerde was gebracht hat? Telefon, Mail, Brief, Anwaltsschreiben? Gibts noch andere Stellen? Soooo mühsam.
  • @zilly also Rechtsanspruch hast du meines Wissens nach nicht. 😌
  • @zilly ich weiß von zumindest zwei, die ohne Diagnose mit der Zuteilung nicht zufrieden waren und dann letztendlich einen Platz in einer anderen schule bekommen haben. Jedoch keine der Schulen, die sie als 1. Oder 2. Wahl angegeben hatten. Ich glaube, sie haben herumgefragt und Direktoren angerufen, wo noch was frei ist und dann ging das über die bidi doch iegendwie. In einem Fall wurde eine vs ohne Nami statt GTVS zugeteilt und das Kind kam dann an eine andere GTVS.

    Probier's auf jeden Fall. Garantie gibt's keine. Wunschschule eher schwierig, weil wenn da was frei wäre, hättet ihr den Platz vermutlich bekommen, aber fragt euch bei allen Schulen durch, die für euch in Frage kommen.

    Viel Glück!

    Das Vergabe System der bidi ist leider nicht fair, auch wenn das die ursprüngliche Intention war.
  • Naja, die Intention ist halt, dass Kinder mit deutscher Muttersprache besser auf die Schulen aufgeteilt werden und so ein positiver Effekt entsteht. Also dass eine Durchmischung stattfindet und keine Segregation.

    Und ja, wie gesagt, hartnäckig sein und sich eine gute Argumentation zurechtlegen. Ja, eine OVS kostet mehr, aber hat zumindest eine Nami. Wenn es jetzt eine Halbtagsschule mit Hort gewesen wäre, hättet ihr z.B. noch besser argumentieren können. Aber vielleicht gibt es ja noch andere Gründe: Schulweg ist zu weit, …
    Man hört so viele Dinge: manchmal ist was möglich, manchmal sind sie aber auch hart und lassen gar nicht mit sich reden.

    Und bzgl. Schulen sind voll: ja, grundsätzlich schon, aber es gibt immer 1-2 Plätze für Kinder, die noch hinziehen. Oder manchmal fallen auch Kinder aus diversen Gründen weg. Also ja, ich würds hartnäckig weiter probieren, wenn es euch sehr wichtig ist. Aber easy ist es sicher nicht (eigene Erfahrung). 😉 @zilly
  • Bei der Einschreibung hat die Direktorin noch gesagt, dass sie meist „nur“ 1-2 Kinder pro Jahr abweisen müssen, deshalb haben wir es riskiert. Die 2. Wahl wäre näher gewesen und hat auch mehr 1. Klassen. Da wär sichs wohl ausgegangen. Sehr ärgerlich jetzt.

    Nun ja, es ist wie es ist und wenn wir gar nichts versuchen, haben wir sowieso verloren. Mal sehen, ob wir heute jmd erreichen….
  • @zilly ihr könntet es auch bei der Zweitwahl probieren. Also bei der Direktion der Zweitwahl anrufen und fragen, ob sie noch Plätze frei haben. Und euch dann mit der Info an die Bidi wenden…
  • @PetraM dein Kind hat mit Diagnose Anspruch auf Fahrtendienst.
    Sie wird begutachtet und wahrscheinlich einer Sprachheilschule zugeteilt wenn im 22. Kein geeigneter Platz zu finden ist.
    Sprachheilschule gibt es im 3. (Gtvs ) Und ab 26/27 im 16. Diese Schule ist dzt noch im 17. Übersiedelt aber und wird und soll auch GT werden.

    Bei der BD ist Frau Boussek für Sprache zuständig.

    Hilfe gibt's da aber nicht. Nur Empfehlungen
  • @Nasty aber sie entscheiden ja, in welche Schule dann das Kind kommt oder?! Also wenn sie begutachtet haben und etwas so befunden haben…
  • @Talia56 zuerst nennt sich das Empfehlungen, es kommt auch auf den Schweregrad der Beeinträchtigung an. Sie zählen mögliche Schulen auf. Wenn du Schule A angibst kannst du trotzdem Schule B zugewiesen werden. Kennst du ja. 😉
    Sie entscheiden unterm Strich. Trotzdem gibt's Mal das Gefühl mit Normalität und Wunsch Schule angeben....

    @zilly nicht ganz dein Thema, Entschuldige.
    Google Mal nach Präs 6 Vergabestelle. Da findest du bestimmt zumindest theoretisch Kontaktdaten.
    Talia56
  • @Nasty ah, ok. Danke für die Erklärung. 😉
  • @Nasty ah, ok. Danke für die Erklärung. 😉
  • @zilly so…würd mich jetzt interessieren: habt ihr heute wen erreicht?! 😅
  • Melde dich bitte unbedingt beim Fids @PetraM die sind nur für Kinder mit Diagnosen zuständig. Wenn sie personell gut aufgestellt sind, kommen sie in den Kindergarten und beobachten die Kinder an einem Vormittag, ansonsten tauschen sie sich mit der PädagogIn aus und schauen dann, welche Schulform passend ist für das Kind und suchen einen geeigneten Platz. Also unbedingt dort melden! 😉
  • @Talia56 Ja, um 09:00 hatte ich wen dran. Sollen eine schriftliche Eingabe machen (haben wir Mittwoch gemacht) und es werde einige Zeit dauern, bis wir einen Bescheid bekommen…
  • Aber bekommt ihr jetzt eure Wunschschule. 🤔 @zilly
  • Nein. Gegen den Bescheid müssen wir dann Beschwerde erheben.
  • Talia56Talia56

    9,990

    bearbeitet 23. Januar, 19:41
    Welchen Bescheid?! 🤔 @zilly

    Edit: sorry, dass ich so blöd frage, aber es betrifft uns ja auch…
  • Also mein Mann hat telefoniert und der hat mir gesagt, wir müssen mal schriftlich deponieren, dass wir die Schule nicht wollen und weshalb. Dann ergeht ein Bescheid, dass wir dieser Schule (trotzdem) zugewiesen werden und gegen diesen können wir dann eine Beschwerde (Rechtsmittel) machen und darlegen, warum wir eine andere Schule brauchen. Mehr weiß ich leider auch nicht. Ist mein erstes Schulkind.
  • Talia56Talia56

    9,990

    bearbeitet 23. Januar, 20:28
    @zilly ok. War bei der Großen noch anders. Na mal schauen, was da noch so kommt. 🙄

    Ich versteh nur diesen Zwischenschritt nicht. Ihr erklärt ja schon beim 1. Mal, warum diese Schule nicht passt. 🤷🏻‍♀️
  • Ich auch nicht. Habt ihr bei der Großen einen Bescheid bekommen mit der zugewiesenen Schule?
  • @zilly ich hab dir eine Nachricht geschickt. 😌
  • NastyNasty

    11,463

    Die machen es absichtlich mühsam. Sonst würde jeder diesen Kampf aufnehmen.

    Ich drück jedenfalls alle Daumen. Bei uns ist es in 2 Jahren wieder so weit, wenn es um die weiterführende Schule geht b
    Talia56
  • Ich hab kein Schulkind und hab auch noch nie gehört, dass dann ein Bescheid ausgestellt wird.

    Das Vorgehen hat aber Sinn. Erst die Ausstellung eines Bescheides gibt euch die Möglichkeit eines Rechtsmittels und damit offiziell gegen die Entscheidung vorzugehen. Das bedeutet, dass ihr euch nicht einfach nur beschwert, sondern die Behörde ihre Entscheidung nachvollziehbar rechtfertigen muss. Bei falschem Vorgehen der Behörde stehen euch auch übergeordnete Instanzen zur Verfügung, die diese Entscheidung unabhängig prüfen. Das Vorgehen der nachträglichen Bescheidausstellung gibt es auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.

    Bringt einem natürlichen nur etwas, wenn die Behörde gegen Gesetze verstoßen oder ihren Ermessensspielraum überschritten hat. Nur weil man mit dem Ergebnis unzufrieden ist, ist das noch kein Grund, dass sie überprüft und geändert wird. Ich würde bei der Bescheidbeschwerde daher auch schauen, dass man möglichst auch auf juristische Angriffspunkte und Grauzonen eingeht, soweit man welche findet.

    Was ich nicht verstehe ist, warum ihr beim Anforderung des Bescheides schon alle Argumente reinschreiben sollt. Die Behörde muss auch ohne dieser Angabe ihr Vorgehen rechtfertigen. Klingt danach, alsob sie ihre Bescheidbegründung auf eure Argumente zuschneiden wollen. Das kann Berechnung oder sinnvolle Effizienz sein.
  • Für mich klingt das mehr nach einer komplizierten Vorgehensweise, damit man dann einfach aufgibt, bevor man sich das antut. 😅🙈 Sorry, aber ich bin von der Bidi geschädigt, weil mich das massiv aufregt, was sie so aufführen…
    Nasty
  • Danke, @TinaXyx für die ausführliche Antwort. Vielleicht um abzuschätzen, ob wir wirklich einen anderen Platz brauchen und sich schon um einen kümmern? Weil wie du sagst, wenn wir nur diese Schule nicht wollen, haben wir ja keine Chance… Wir warten jetzt mal ab. Wird wohl dauern.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum