Kurz nach Karenz wieder Mutterschutz - eaKGB?

Hallo zusammen,
leider bekommt man überall nur Antworten, mit denen man nicht wirklich was anfangen kann.
Vielleicht war einer von euch kürzlich in der Situation und kann berichten:

Angenommen folgendes Szenario, dient nur als Beispiel/Veranschaulichung

Ende Karenz + KBG: März 2026
Erneuter Mutterschutz: August 2026

Man arbeitet also zwischen Karenz und erneutem Mutterschutz nur 5 Monate

Steht einem dann nur das Pauschale zu? Heißt es nicht online, dass eine Karenz bis zum 2. Jahr einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist?
Dementsprechend müsste ja auch hier das eaKBG möglich sein, zudem zur Berechnung des Wochengelds ja auch nur die letzten 3 Monate herbeigezogen werden

Vielen Dank schonmal
Lg

Kommentare

  • Hallo Jessi25!

    Ich hatte folgenden Fall: Beginn Mutterschutz noch VOR Ende Bezug eaKBG und habe trotzdem beim 2. Kind wieder das eaKBG bekommen. Also ja, in dem Fall zählt eine Karenz bei Bezug von eaKBG wie eine Erwerbstätigkeit. Du dürftest halt nur nicht ohne Bezüge in Karenz bleiben, das wäre was anderes. Aber so lange das KBG noch läuft, stimmt das schon, dass du wieder Anspruch auf eaKBG hast. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

    LG
  • In dem Fall steht dir wieder das eaKBG zu. Das Wochengeld wird von den 3 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet. Daher wäre es gut mindestens 3 Monate vor dem Mutterschutz zu arbeiten (sonst ist das Wochengeld niedriger).
    Das eaKBG berechnet sich dann soweit ich weiß auch auf Basis vom Wochengeld.
    Problem hast du nur, wenn du vor dem Mutterschutz ohne Bezüge zu Hause bist (also in Karenz).
  • @Jessi25 Ja du hast dann wieder Anspruch. Bei mir war’s ähnlich. Ich war jedoch in der Karenz meines Partners in unbezahlten Urlaub und habe dadurch meinen Anspruch verloren 🫣 Aber wenn du nur in Karenz warst und dazwischen auch arbeiten bist (relevant wegen der Berechnung des Wochengeldes), kannst du wieder ea KBG beantragen. Pass nur auf, dass du nicht das Sonderwochengeld beantragst, da du dadurch den Anspruch auch verwirken würdest.
  • Vielen Dank euch! Hatte parallel die Anfrage bei der ÖGK laufen aber war ungeduldig und die antworten immer so kompliziert und damit, dass sich ja alles noch ändern kann .. 🙄 man möchte halt trotzdem gerne vorab planen, was man planen kann, weil viel planen bei dem Thema kann man sonst e ned 😅

    Wenn man so drüber nachdenkt, is das eigentlich generell überall voll kompliziert hinterlegt.
    Ich hab mir die Infos so oft geholt und trotzdem war ich mir immer unsicher ob ich das wohl richtig versteh
    Aber wenn im konkreten Fall die Karenzierung einfach zu bestätigen ist und es somit als 'gearbeitet' gilt, weil ein Vertrag vorhanden is, dann is ja alles palletti 🥰
  • Ja, ea kbg ist möglich.
    Das blöde ist, dass sich da manchmal etwas ändert, daher findest du oft auch veraltete/falsche Aussagen dazu im Internet...

    Kein Anspruch auf es kbg wäre, wenn du in den letzen 6 Monaten vor Mutterschutz Bezüge von AMS hättest, also ALG oder Weiterbildungsgeld. Aber keine Garantie, dass das sicher so stimmt...

    Wenn du die letzen Monate vor Mutterschutz Teilzeit arbeitest und vor der ersten Karenz Vollzeit, wird das ea kbg entsprechend weniger sein. Außer, du kommst mit.trilseir e auch über die maximalgrenze vom eakbg.
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