Hallo,
ich habe 2024 meine Bildungskarenz beim Laudius Institut absolviert - nur zum Teil, denn nach 4 Monaten hat mir das AMS das Weiterbildungsgeld gestrichen, weil der Kurs doch nicht gepasst hat. Laudius hat davor groß damit geworben, dass die Kurse den AMS-Anforderungen entsprechen und sogar mit dem AMS abgesprochen wird. Alles nicht wahr, laut AMS hätten die auf keinen Fall damit werben dürfen.  

Laut Laudius hätte sich 2024 gesetzlich etwas verändert und deshalb hätten die Kurse "nicht mehr" gepasst. Tatsächlich hat sich nichts im Gesetz verändert und ihre Kurse haben offenbar noch nie den Anforderungen entsprochen (reine Fernkurse ohne Live-Seminar oder Präsenzanteil), außerdem hätten sie mir sofort Bescheid gesagt, als sie das erfahren hätten. Fakt: Sie haben mir überhaupt nicht Bescheid gesagt (sonst hätte ich einen anderen Kurs gesucht) und waren auch alles andere als entgegenkommend, als ich nach Lösungen gesucht habe.  

Nachdem da noch einiges dazugekommen ist, habe ich schließlich auf Schadenersatz geklagt (das Institut). Das läuft jetzt seit einem Jahr und raubt mir die Nerven.
Jetzt zu meiner Frage an euch: Laudius behauptet, sie hätten im Sommer 2024, als sich "das Gesetz verändert hat" (was nicht stimmt) sofort alle betroffenen Kund*innen informiert, dass ihre Kurse nun nicht mehr für Weiterbildungsgeld genügen. In meinem Fall ist das unwahr.
Ich kann nicht die Einzige sein, die dieses Problem hatte.
Vielleicht ist unter euch jemand, der 2024 auch Bildungskarenz bei Laudius gemacht hat und mir sagen kann, ob er/sie informiert wurde?
Ich würde schon gern wissen, ob ich nur "durchgerutscht" bin und andere sehr wohl informiert wurden, oder ob grundsätzlich Kund*innen nicht aufgeklärt wurden.
Ich danke euch fürs Lesen und für eure Kommentare (Erfahrungen auch gern per PN).
LG puffin                
 
                
Kommentare
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Ich wünsch dir viel Erfolg und gute Nerven für den weiteren Verlauf! Das klingt wirklich echt mühsam!
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https://noe.orf.at/stories/3302280/
Wenn hier tatsächlich Anklage erhoben und das Institut verurteilt wird, dann kann man sich in einem Zivilprozess anhängen denke ich. Hast du das mal klären lassen?
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Ich fürchte, es geht da um ein anderes Institut, das mir auch bekannt ist. Da haben Leute beim Antrag auf Weiterbildungsgeld unterschrieben, dass in ihrem Kurs Seminare im Ausmaß von 25% des Aufwands stattfinden würden. Es hat aber nie ein Seminar stattgefunden. Das hätten die Teilnehmenden dem AMS natürlich melden müssen, immerhin waren die Kursbedingungen dann andere als jene, die sie beim Antrag auf Weiterbildungsgeld angegeben haben. Die Betroffenen haben ihre Fälle verloren, weil sie selbst gewusst haben oder wissen hätten müssen, dass es da nicht mit rechten Dingen zugeht - weil sie selbst andere Kursbedingungen unterschrieben haben als in der Realität stattgefunden haben.
Das betroffene Institut hat zum Teil GAR KEINE Kurse angeboten, sondern Teilnahmebestätigungen verkauft. 300€ für einen Zettel, der bestätigt, dass man einen monatelangen Kurs absolviert habe, den es nicht einmal gegeben hat. Das ist einfach nur Betrug, da kann man nichts schönreden. Auch von Seiten der Teilnehmenden.
In meinem Fall hat das Laudius Institut nie irgendwo angegeben, dass sie Seminare anbieten würden (weswegen sie mir auch nicht abgegangen sind). Der Kurs hat exakt so stattgefunden wie angekündigt. Sie sagen, sie hätten gar nicht gewusst, dass das die Anforderung war. Das AMS hat hier auch nicht klar kommuniziert, andererseits muss ja niemand damit werben, dass es eine Bildungskarenz-Eignung gibt. Man hätte auch hinschreiben können: "Könnte für die Bildungskarenz geeignet sein", dann wäre das Institut fein raus. Geworben haben sie aber damit, dass die Kurse geeignet sein, was unwahr war und wohl schon seit 2013, denn so lange gibt es bereits die Regelung mit dem Seminaranteil. Eine Frechheit, dass jemand sich so lange nicht informiert, was es überhaupt für Anforderungen gibt, und dann noch mit geeigneten Kursen wirbt. Meiner Meinung nach absolut fahrlässig.
@TamaraN Danke für deine lieben Worte. Es ist wirklich zermürbend. Darf ich fragen, ob du wegen der aufkommenden Nachrichten in den Medien den Kurs abgebrochen hast? Ich habe meinen ersten Kurs im April 2024 begonnen und da habe ich noch überhaupt nicht mitbekommen, dass es Skandale gab.
@natalie96 Danke für deine Antwort. Darf ich fragen, von wann bis wann du den Kurs absolviert hast?
@kathi0814 Du meinst, in NÖ wurden Laudius-Kurse nicht mehr akzeptiert, aber in OÖ schon noch? Das ist mir neu. Vielleicht ist es wichtig (ich bin selbst in NÖ), da das AMS Weisung vom Sozialministerium bekommt und das wohl keinen Unterschied macht, um welches Bundesland es geht. Hast du die Erfahrung selbst gemacht? Ich bin dankbar für jede Info.
Liebe Grüße an euch alle und danke!
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Ich hab das Thema ja schon seit Jahren so am Rande verfolgt, 2019 in meiner ersten Karenz wurden in jeder ElternGruppe, mamasportkurs usw solche zwielichtigen Kurse beworbenen, wo es nur ums Babypause verlängern und weiterbildungsgeld abcashen ging. Teilweise so Werbung a la "du willst ja sicher noch ein Jahr daheim bei deinem Baby bleiben und Geld bekommen", also wenn man's nicht machen würde, wäre man ja blöd... Ich hab Mal rein aus Interesse so eine Website durchsucht und nirgends gefunden, was man in den Kursen angeblich lernen soll und wieviel es kosten würde. Nur, dass es wenig Aufwand sein würde, bequem von Zuhause aus und die Kosten anhängig von der Höhe des Weiterbildungsgeldes.
Hab mich damals schon darüber geärgert, und ich finde es immer noch fahrlässig dass das AMS das nicht schon viel früher abgestellt hat (Parlamentarische Anfrage dazu gab's Mal, ich kann mir nicht vorstellen, dass das deiner mitbekommen hat), sondern jahrelang BK genehmigt hat, und die die es dann 2024 genauso wie viele andere davor gemacht haben, sind dann eingefahren und mussten das weiterbildungsgeld zurückzahlen.
Bei laudius wirkte es als Außenstehende ja eigentlich seriös, weil man hier wirkich Kurse absolvieren und etwas für das Zeugnis tun muss... Hast du beim Antrag alles richtig angegeben? Wurde da abgefragt, ob der Kurs online oder vor Ort wäre? Bzw wie viel Info über den Kurs bekommt das AMS, bevor es dir BK genehmigt? Ganz versteh ich nicht, wenn alle Angaben beim Antrag richtig waren, die BK genehmigt und die Vertragsvereinbarung mit AMS und Kursanbieter von dir eingehalten wurde, warum es jetzt im Nachhinein aberkannt wurde?
Wenn jemand beim Antrag ankreuzen, es wäre ein Seminar und dann ist es doch keins, kann ich schon nachvollziehen, dass man das weiterbildungsgeld zurückzahlen muss. Aber ist bei dir ja nicht der Fall?