Hallo,
ich habe 2024 meine Bildungskarenz beim Laudius Institut absolviert - nur zum Teil, denn nach 4 Monaten hat mir das AMS das Weiterbildungsgeld gestrichen, weil der Kurs doch nicht gepasst hat. Laudius hat davor groß damit geworben, dass die Kurse den AMS-Anforderungen entsprechen und sogar mit dem AMS abgesprochen wird. Alles nicht wahr, laut AMS hätten die auf keinen Fall damit werben dürfen.

Laut Laudius hätte sich 2024 gesetzlich etwas verändert und deshalb hätten die Kurse "nicht mehr" gepasst. Tatsächlich hat sich nichts im Gesetz verändert und ihre Kurse haben offenbar noch nie den Anforderungen entsprochen (reine Fernkurse ohne Live-Seminar oder Präsenzanteil), außerdem hätten sie mir sofort Bescheid gesagt, als sie das erfahren hätten. Fakt: Sie haben mir überhaupt nicht Bescheid gesagt (sonst hätte ich einen anderen Kurs gesucht) und waren auch alles andere als entgegenkommend, als ich nach Lösungen gesucht habe.

Nachdem da noch einiges dazugekommen ist, habe ich schließlich auf Schadenersatz geklagt (das Institut). Das läuft jetzt seit einem Jahr und raubt mir die Nerven.
Jetzt zu meiner Frage an euch: Laudius behauptet, sie hätten im Sommer 2024, als sich "das Gesetz verändert hat" (was nicht stimmt) sofort alle betroffenen Kund*innen informiert, dass ihre Kurse nun nicht mehr für Weiterbildungsgeld genügen. In meinem Fall ist das unwahr.
Ich kann nicht die Einzige sein, die dieses Problem hatte.
Vielleicht ist unter euch jemand, der 2024 auch Bildungskarenz bei Laudius gemacht hat und mir sagen kann, ob er/sie informiert wurde?
Ich würde schon gern wissen, ob ich nur "durchgerutscht" bin und andere sehr wohl informiert wurden, oder ob grundsätzlich Kund*innen nicht aufgeklärt wurden.
Ich danke euch fürs Lesen und für eure Kommentare (Erfahrungen auch gern per PN).
LG puffin
Kommentare
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Ich wünsch dir viel Erfolg und gute Nerven für den weiteren Verlauf! Das klingt wirklich echt mühsam!
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https://noe.orf.at/stories/3302280/
Wenn hier tatsächlich Anklage erhoben und das Institut verurteilt wird, dann kann man sich in einem Zivilprozess anhängen denke ich. Hast du das mal klären lassen?