Beginn des Mutterschutz mit geplante Kaiserschnitt

Hallo zusammen, ich bin in meiner zweiten Schwangerschaft und möchte einen geplanten Kaiserschnitt machen. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 19. Dezember und es wurde mir mitgeteilt, dass ich bis zum 24. Oktober arbeiten sollte.


Meine Frage ist, ob der Kaiserschnitt geplant ist und daher etwa zwei Wochen früher stattfindet, ob dann auch mein Mutterschutz früher beginnt?
Hat jemand von euch das schon einmal erlebt? Ich erinnere mich, dass ich in der ersten Schwangerschaft um die 32. Woche ins Krankenhaus gegangen bin, um die Untersuchung für eine mögliche Epiduralanästhesie zu machen. Gilt das gleiche auch für einen geplanten Kaiserschnitt?


Danke <3

Kommentare

  • sabsie4517sabsie4517

    2,341

    bearbeitet 26. Juni, 16:56
    @Ary Nein ein geplanter Kaiserschnitt ändert nichts an dem Beginn des Mitterschutzes. Das absolute Beschäftigungsverbot startet immer 8 Wochen vorm errechneten Termin. Mein erstes Kind kam auch 10 Tage vorm ET auf die Welt. Das wäre ja unfair, wenn jemand, der einen KS geplant hat, vorzeitig in MuSchu gehen darf während vaginal Entbindende nicht den gleichen Schutz genießen. Da geht’s ja auch darum, dass es von Woche zu Woche beschwerlicher für die werdende Mutter wird, egal wie dann im Endeffekt entbunden wird.

    Bezüglich Krankenhaus: das jeweilige Vorgehen ist von KH zu KH unterschiedlich. Am besten fragst du da deine betreuende Fachärztin oder wenn du uns verrätst wo du entbinden willst, kann dir vielleicht hier jemand, der im selben KH mit geplantem KS entbunden hat, erzählen, wie es bei ihr gewesen ist 😉
    Arywölfinarti000
  • sabsie4517 schrieb: »
    @Ary Nein ein geplanter Kaiserschnitt ändert nichts an dem Beginn des Mitterschutzes. Das absolute Beschäftigungsverbot startet immer 8 Wochen vorm errechneten Termin. Mein erstes Kind kam auch 10 Tage vorm ET auf die Welt. Das wäre ja unfair, wenn jemand, der einen KS geplant hat, vorzeitig in MuSchu gehen darf während vaginal Entbindende nicht den gleichen Schutz genießen. Da geht’s ja auch darum, dass es von Woche zu Woche beschwerlicher für die werdende Mutter wird, egal wie dann im Endeffekt entbunden wird.

    Bezüglich Krankenhaus: das jeweilige Vorgehen ist von KH zu KH unterschiedlich. Am besten fragst du da deine betreuende Fachärztin oder wenn du uns verrätst wo du entbinden willst, kann dir vielleicht hier jemand, der im selben KH mit geplantem KS entbunden hat, erzählen, wie es bei ihr gewesen ist 😉

    Vielen Dank für die klare und ausführliche Antwort.

    Ich wohne in Vorarlberg und ich weiß nicht, ob hier jemand Erfahrungen mit einem Kaiserschnitt im Krankenhaus Dornbirn hat, das am nächsten liegt. Ich habe auch das LKH in Bregenz in Betracht gezogen, obwohl es ein wenig weiter weg ist, aber bei einem geplanten Kaiserschnitt wüsste ich, wann ich gehen müsste, ohne Angst vor Verkehr auf der Straße zu haben usw. :)
  • @Ary ich bin auch aus Vorarlberg und hatte einen geplanten KS in Feldkirch, war rundum zufrieden. Es gibt auf Facebook die Seite "Ländle Mamas", wo viele ihre Erfahrungen zu zig Themen teilen, auch das KH Dornbirn ist dort zu finden oder du fragst danach.
  • arti000 schrieb: »
    @Ary ich bin auch aus Vorarlberg und hatte einen geplanten KS in Feldkirch, war rundum zufrieden. Es gibt auf Facebook die Seite "Ländle Mamas", wo viele ihre Erfahrungen zu zig Themen teilen, auch das KH Dornbirn ist dort zu finden oder du fragst danach.

    Ich suche dann gleich diese Gruppe! Danke! <3
  • bearbeitet 30. Juni, 20:13
    Verlass dich bitte nicht drauf nicht weiter fahren zu müssen nur weil’s ein geplanter KS ist…hatte selbst einen geplanten 7 Tage vor errechneten Termin aber die Madame wollte 9 Tage vorher raus…somit alle Planung schön und gut…war hinfällig😂
    Ary
  • Wie schon geschrieben wurde, orientiert sich die Schutzfrist vor der Geburt am errechneten Geburtstermin. Der tatsächliche Mutterschutz nach der Geburt hängt allerdings vom tatsächlichen Termin ab. Wenn das Baby vor dem ET geboren wird (egal ob KS oder vaginal), verlängert sich der Mutterschutz nach der Geburt entsprechend. Also wenn das Kind z.b. 2 Wochen vor ET kommt, ist der Mutterschutz ja 2 Wochen kürzer, diese 2 Wochen werden dann hinten dran gehängt.

    Die einzige Variante, wodurch der Mutterschutz tatsächlich länger wird, ist, wenn das Baby später kommt. Kommt das Baby zb 7 Tage nach ET, ist der Mutterschutz vor Geburt eben 7 Tage länger, nach Geburt trotzdem nicht kürzer.
    Ary
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