Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber

Hallo zusammen! Ich bin zur Zeit in der 19 SSW und in einem Hotel angestellt. Bis Ende des Monats geh ich noch Stempeln wegen Betriebs Urlaub. Gestern wurde ich zu einem Gespräch von meinem Chef bestellt, da der Arbeitsinspektor meine Aufgaben als nicht gut befunden hat. ( Heben, schieben, stehen, Stress etc) Im Gespräch haben wir uns darauf geeinigt, dass es keine sinnvolle Tätigkeit mehr für mich gibt uns ich daher nicht mehr arbeiten gehe. Nun soll ich das dem AMS melden, damit ich von denen weiter Geld bekomme. Ich dachte allerdings, dass bei einem Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber auch mein Lohn weiter gezahlt wird oder nicht? Blicke da nicht so ganz durch, vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Lg

Kommentare

  • @Min4 Was meinst du denn mit „Stempeln“? Bist du aktuell beim AMS gemeldet oder im Hotel beschäftigt?
    Ich nehme an, dass dein Arbeitgeber die Kosten aufs AMS abwälzen möchte, da er dir bis zum Beginn des Mutterschutzes den Lohn nicht zahlen möchte 🤷🏼‍♀️Normalerweise muss der Arbeitgeber den Lohn im Falle einer Freistellung weiterzahlen oder dir eine andere Beschäftigung suchen. Hier auch die Info auf der Website des Arbeitsinspektorats: 14794e10-50cc-11f0-b552-b78fb3338bac.jpegFalls du aktuell aber noch nicht wieder beschäftigt bist (weil du stempeln gehst), könnte es deshalb ä Probleme geben. Dann würde ich mich aber direkt an die AK wenden.
    MamaGlück20
  • Du könntest dich bei arbeiterkammer oder arbeitsinspektorat informieren. Wenn dein AG dich freistellt, dann nuss auch er dein Lohnentgelt weiterhin zahlen plus zusätzlich sonderzahlung statt urlaubsgeld etc, das ist in dem wochengeld mit einberechnet. So sollte es der AG auch zahlen müssen!

    Wenn du dich durch facharzt freistellen lässt zajlt das vorzeitige wochengeld die krankenkasse!

    Wie das alles ist wenn du beim ams stempeln bist weiss ich auch nicht, aber da dein dienstvertrag ja weiterhin besteht sollte das doch gut klappen. Dein arbeitgeber versucht sich sicherlich aus der Verantwortung zu ziehen um nicht zahlen zu müssen…
  • wölfinwölfin

    6,741

    bearbeitet 24. Juni, 12:34
    Normalerweise ist es in der Verantwortung des AG, dass er entweder eine zumutbare aufgabe für dich sucht oder dich freistellen und den Lohn weiterhin zahlt. Natürlich wärs dem AG lieber, du bist beim AMS und es fallen keine Kosten für ihn an...

    Aber frag sicherheitshalber bei der ak nach. ev gibt es eine Sonderregelung für Gastronomie bzw für saisonale Verträge. Er kann dich jedenfalls nicht "nur" aufgrund der Schwangerschaft kündigen. unterschreib auf keinen Fall irgend etwas was nach einvernehmliche Vertragssuflösung oder so aussieht.

    Aber hast du überhaupt einen aufrechten Vertrag? Wie genau läuft das bei euch ab? Wirst du (normalerweise) gekündigt und wenn man dich wieder braucht wieder eingestellt, oder hast du irgendeine Sicherheit, dass du nach der ams-phase wieder zurückkehren kannst?
  • Ich hätte auch gesagt frag bei der AK nach. Deine Schilderung klingt mir sehr nach bequemste Möglichkeit für ihn und nicht dem was möglich wäre.
  • Erstmal Danke für die ganzen Antworten!

    Also mein Vertrag ist unbefristet. Zwei Mal im Jahr haben wir Betriebs Urlaub, da bekomm ich dann Geld vom AMS.

    Eigentlich wollte sich der Chef heute melden, habe aber nichts gehört. Wahrscheinlich wird er wirklich versuchen das aufs AMS zu schieben weil ich eben noch die paar Tage dort gemeldet bin.

    Ich warte jetzt Mal auf eine Rückmeldung und werde mich dann im Fall der Fälle an die AK wenden
  • @Min4 Naja dein Arbeitsvertrag ist unterbrochen, wenn du zwischenzeitlich beim AMS gemeldet bist. Dein Arbeitgeber meldet dich ja für den Zeitraum ab oder? Hast du eine Wiedereinstellungszusage? Ich würde deinen Fall daher wirklich dringend mit der AK besprechen.
  • Ist das überhaupt rechtlich ok, die Mitarbeiter während dem betriebsurlaub zum ams zu schicken? Ich dachte, bis zur Hälfte des Urlaubsanspruchs darf der AG als betriebsurlaub festsetzen, wobei da dann urlaubstage verbraucht werden.

    Ist ja voll blöd, wenn du da immer zwischendurch arbeitslos gemeldet bist. das wirkt sich ja auch auf deine Pensionszeiten aus und alg ist weniger als gehalt... Außerdem darf man während man alg bezieht normalerweise nichtmal auf Urlaub Fahren bzw muss das dem ams melden und bekommt kein Geld. Ist diese Vorgehensweise so üblich in der Gastronomie?

    unbefristeten Vertrag und ams liest sich für mich wie ein Widerspruch 🤔. Oder ist das eine Sonderregelung?
  • @wölfin Stempeln ist laut dem was ich durch meine Cousine weiß (Mann Dachdecker/Spengler) etwas anders gelagert als direkt arbeitslos. Da bist zwar beim AMS gemeldet aber mit Wiedereinstellungsbestätigung vom Betrieb. Wenn ich es bei ihr richtig verstsnden hab gibts sogar weniger Geld als arbeitslosen Geld wäre (ausser es hat sich geändert) obwohl quasi 0 Arbeit fürs AMS da ist.
    Korriguer mich bitte @Min4 falls ich das falschbumrissen hab
    wölfin
  • @min4 Wenn du eine schriftliche wiedereinstellungsbedtätigung (und nicht nur eine wiedereinstellungszusage) hast, kann sich dein AG nicht so einfach drücken.
    https://www.kobleder.com/de/news/wiedereinstellungszusage

    Also schau dir das Schriftstück genau an und lass dich am besten von einem Juristen von der ak beraten. Kündigung wegen Schwangerschaft wäre rechtswidrig. Dagegen würde ich mich auf deiner Stelle wehren, auch wenn du es dir damit mit dem AG verscherzt und nach der karenz einem neuen Job suchst, weil dir das Betriebsklima dort nicht mehr taugt. Aber wenn du dich zum ams schicken lässt, zahlst du finanziell drauf.
  • Eine schriftliche Wiedereinstellungszusage habe ich nicht außer eben meinen unbefristeten Vertrag. Glaube das lief immer zwischen Arbeitgeber und AMS. Hab mich damit tatsächlich noch nie so richtig beschäftigt, alle machen das so und dann wird's schon passen🫠 ich bin davon ausgegangen, dass ich durch den Vertrag wieder eingestellt werden muss sobald das Hotel wieder öffnet. Vor allem in der Schwangerschaft. Theoretisch könnte ich ja arbeiten, es gibt halt nur keine Tätigkeit mehr die ich ausführen darf.
  • dein Fall ist extrem kompliziert und undurchsichtig, es sind zu viele offene Fragen die dir nur die Arbeiterkammer für dein Bundesland/Bezirk wo du arbeitest beantworten kann.
    Manche Arbeitgeber ziehen einen durch den Dreck und putzen sich ab, man muss in solchen Fällen schnell handeln. Ich würde heute noch nachfragen

    1. In welchem Beschäftigungsverhältnis du bei Bekanntgabe der Schwangerschaft warst?
    3. Ob du in Frühkarenz gehen kannst und wer zahlt?
    4. Welches Karenzmodel dir zusteht, da du jetzt womöglich eine Unterbrechung der 182 Tage hattest?
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