Hallihallo,
mein Sohn ist jetzt 16 Monate alt und ich bin wieder schwanger. Unser 2. Kind kommt rund um den 2. Geburtstag unseres Sohnes zur Welt.
Ich beziehe aktuell das 2. Monat kein EKBG mehr, habe die Karenz um 2 Monate verlängert.
Arbeiten werde ich ab 1. Juli wieder.
In meiner letzten Schwangerschaft wurde ich um die 20. SSW in frühen Mutterschutz geschickt.
Sollte dies wieder so sein, arbeite ich quasi nur Juli & August.
Bekomme ich dann "nur" das Sonderwochengeld?
Danach kann ich ja kein EKBG beziehen, oder? Das wäre ein finanzieller Supergau.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Kommentare
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Quelle dazu:
Aber das Thema ist oft die Berechnungsmethode, d.h. je nachdem kann es sinnvoll sein gewisse Dinge zu beachten.
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeld/Einkommensabhaengiges_Kinderbetreuungsgeld_und_das_2._Kin.html
Für die Wochengeldberechnung würde nämlich nur das Gehalt von den 2 Monaten verwendet werden können, und das für 3 Monate aufgeteilt werden.
Ich würd hier einfach mit der AK / Krankenkasse einen Termin machen und genau anschauen was da geht.
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Werde morgen bei der Krankenkassa anrufen. Finde bis jetzt alle Infos sehr verwirrend. Einerseits gilt Katenz fürs EKGB andererseits bekommt man bei zu wenigen Arbeitsmonaten nach der Karenz "nur" das Sonderwochengeld & somit kein EKGB.
Lasse euch wissen, was rausgekommen ist.
:-)
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Ich gehe ab 1. Juli wieder arbeiten und hoffe, dass es mindestens Juli & August geht. In der letzten Schwangerschaft hat mich die Ärztin (aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen) ab ca. Woche 20 in verfrühten MuSchu geschickt. Jetzt befürchte ich, dass ich nicht auf die 3 Monate komme.
Also ich rechne mit 2 Monaten bis zum erneuten MuSchu.
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Habe mit der Abteilung Wochengeld und mit der Abteilung KBG telefoniert - wurde mehrfach hin- und herverbunden, weil ede Abteilung nur für einen Teilbereich zuständig ist.
Da ich vor der Karenz gearbeitet habe & die jetzige Karenz endet, bevor mein Kind 2 wird, und ich auch kurz wieder arbeiten gehe, bekomme ich reguläres Wochengeld.
NICHT Sonderwochengeld & kann somit auch das einkommensabhängige KGB beantragen - weil ich ja kurz arbeiten werde, berechnen sie zwei Werte und vergleichen diese dann & wenn der neue Wert geringer ist, gibt es ev. sogar eine Aufzahlung auf den alten Betrag.
Die Dame hat mir geraten, einen etwaigen verfrühten MuSchu notfalls durch einen Krankenstand rauszuzögern, weil es dann für die Berechnungagrundlage ev. mehr Geld gäbe, als bei einem frühen MuSchu.
Ich befürchte jedoch, dass ich trotz Auskunft ein wenig um m
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In dieser Karenz habe ich 3 Monate & 25 Telefonate lang auf mein KBG gewartet, weil ich meine Karenz in Blöcke geteilt hatte & die zuständige Person die Bearbeitung meines Antrages auf den Stapel mit dem Datum des späteren Blocks gelegt hatte...
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Würde auch eher drei monate arbeiten versuchen evtl dazwischen mit krankenstand (nicht zu viel an einem stück sonst hast du auch probleme fürs eakbg)!!
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Ja, das wären auch meine Überlegungen gewesen. Kann ja einen Mix aus Pflegefreistellung und Krankenstand werden.
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Naja, ich arbeite an einer Brennpunktmittelschule...die Gefährdung ist per se gegeben 😅.
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Ich habe übrigens auch mehr Wochengeld erhalten, weil ich vermutlich innerhalb von zwei Jahren wieder in den MuSch gewechselt bin. Also vielleicht bekommst du dann eh automatisch mehr Wochengeld (so wie du es oben schon geschrieben hast). Wobei das ja dann auch eigentlich unter Sonderwochengeld fallen würde 🤷🏼♀️ Ich finde diese neuen Regelungen etwas undurchsichtig 😅
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Und wenn sie in den mutterschutz vom gyn geschickt wird gilt die empfehlung absofort ausser sie reicht es bei der ögk nicht ein, aber das wäre ja auch fahrlässig, wenn es tatsächlich an der gesundheit der mutter liegt, dass sie freigestellt werden soll!
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Und betreffend der Freistellung: ich glaube, dass man das nicht so pauschalieren kann. Es ist sicher davon abhängig wieso man freigestellt wird. Zudem macht’s einen Unterschied wie man arbeitet. Also wenn man zB nur im Home Office 20h die Woche einen „gemütlichen“ Bürojob hat und wegen Schwangerschaftsdiabetes freistellt wird, kann man das mM eher aufschieben als wenn man wegen Zervixinsuffizienz freigestellt wird und liegen muss. Ich hatte auch mal eine Kollegin, die mit Zwillingen schwanger war und die wollte auch weiter arbeiten und hat sich daher recht spät freistellen lassen. Oder im aktuellen Job habe ich Kolleginnen, die durchaus im HO noch hätten arbeiten können und wegen einer angeborenen Autoimmunerkrankung bzw. einer vorangegangenen Fehlgeburt freigestellt wurden. Also wenn denen das wichtig gewesen wäre, länger Entgelt zu verdienen, hätten die das sicher gemacht. Also ja pauschalieren kann man das eben mM nicht.
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Muss jeder selbst entscheiden wie wo was…
Puh also ich hab gelesen wenn man xy jahre angestellt ist erhöht sich das wochengeld bei der Sonderzahlung erhöht da gibt es ja 7%, 14% und 21% das setzt sich wohl aus den jahren zusammen die man in der selben firma angestellt war. Und wenn meine berechbungen stimmen, dann liegt es schon daran, da ich auf denselben betrag komme wie die ögk ☺️
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Und ja das ist natürlich sehr individuell. Sofern man keinen laut MuSchuVerordnubg definierten Grund einer Freistellung hat, kann der Gyn nur eine Empfehlung aussprechen und der Amtsarzt muss dem zustimmen. Aber die Empfehlung kann auch vom Hausarzt oder einem Arzt der inneren Medizin ausgestellt werden. Vielleicht kann sich deine Freundin an einen anderen Arzt wenden 🤷🏼♀️
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Ich werds eh sehen. Plane mal ein den September eher in Krankenstand zu gehen, die Krankenkasse übernimmt ja die Gehaltsfortzahlung erst nach 6 Wochen. Somit bekomme ich im September das reguläre Gehalt und komme auf die 3 Monate.
Berichte dann im Herbst, wie es gelaufen ist.
Zur Info: Meiner 1. SS ging eine Fehlgeburt voraus & ich litt unter schlimmer Schwangerschaftsübelkeit. Das allein hätte damals für verfrühten MuSchu gereicht. Ich wollte aber noch arbeiten gehen & dachte, über die Ferien wird sich alles stabilisieren.
Im Herbst traten dann an der Schule, in der ich unterrichte, zeitgleich Tuberkulose & COVID auf (der nach der Reihe nahezu alle Kolleginnen mit 40 Fieber niederstreckte). Da hat meine Gyn nicht lange gefackelt, sie meinte, dem muss ich mich und dem ungeborenen Kind nicht aussetzen & sie würde schon einen Unterschied machen, ob ich im Büro sitze und nur Kontakt mit einer Kollegin habe, oder ob ich in einer wiener Mittelschule Kontakt zu hunderten Kindern und deren Eltern habe.
Ich hätte damals weiterhin arbeiten gehen können, aber gegen den klaren Rat meiner Ärztin.
Habe lange damit gehadert und erst nach der Geburt meines Sohnes Frieden mit der Entscheidung geschlossen.
Würde es jetzt jederzeit wieder so machen.