EKBG nach Karenz

Hallihallo,

mein Sohn ist jetzt 16 Monate alt und ich bin wieder schwanger. Unser 2. Kind kommt rund um den 2. Geburtstag unseres Sohnes zur Welt.

Ich beziehe aktuell das 2. Monat kein EKBG mehr, habe die Karenz um 2 Monate verlängert.

Arbeiten werde ich ab 1. Juli wieder.
In meiner letzten Schwangerschaft wurde ich um die 20. SSW in frühen Mutterschutz geschickt.
Sollte dies wieder so sein, arbeite ich quasi nur Juli & August.
Bekomme ich dann "nur" das Sonderwochengeld?
Danach kann ich ja kein EKBG beziehen, oder? Das wäre ein finanzieller Supergau.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Kommentare

  • Hast du zwischen deiner Karenz Geld bezogen ? Und wie lange rechnest du das du arbeitest in Monaten ?
  • Hab erst heute wieder gelesen, dass man in dem Fall kein EKBG bekommt.
  • @Wunschkind1991 wenn man im unbezahlten Jahr daheim ist, keine Staatliche Zahlung bekommen hat, kann man schon wieder EKBG bekommen. d.h. hier muss man keine 181 Tage gearbeitet haben davor.

    Quelle dazu:
    https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.880037

    Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (bis max. zum zweiten Geburtstag eines älteren Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist, bzw.



    Aber das Thema ist oft die Berechnungsmethode, d.h. je nachdem kann es sinnvoll sein gewisse Dinge zu beachten.

    https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreuungsgeld/Einkommensabhaengiges_Kinderbetreuungsgeld_und_das_2._Kin.html

    Für die Wochengeldberechnung würde nämlich nur das Gehalt von den 2 Monaten verwendet werden können, und das für 3 Monate aufgeteilt werden.

    Ich würd hier einfach mit der AK / Krankenkasse einen Termin machen und genau anschauen was da geht.


  • Danke, für eure Antworten.
    Werde morgen bei der Krankenkassa anrufen. Finde bis jetzt alle Infos sehr verwirrend. Einerseits gilt Katenz fürs EKGB andererseits bekommt man bei zu wenigen Arbeitsmonaten nach der Karenz "nur" das Sonderwochengeld & somit kein EKGB.
    Lasse euch wissen, was rausgekommen ist.

    :-)
  • kathi0814 schrieb: »
    Hast du zwischen deiner Karenz Geld bezogen ? Und wie lange rechnest du das du arbeitest in Monaten ?

    Ich gehe ab 1. Juli wieder arbeiten und hoffe, dass es mindestens Juli & August geht. In der letzten Schwangerschaft hat mich die Ärztin (aus verschiedenen gesundheitlichen Gründen) ab ca. Woche 20 in verfrühten MuSchu geschickt. Jetzt befürchte ich, dass ich nicht auf die 3 Monate komme.

    Also ich rechne mit 2 Monaten bis zum erneuten MuSchu.
  • Auskunft der ÖGKK

    Habe mit der Abteilung Wochengeld und mit der Abteilung KBG telefoniert - wurde mehrfach hin- und herverbunden, weil ede Abteilung nur für einen Teilbereich zuständig ist.


    Da ich vor der Karenz gearbeitet habe & die jetzige Karenz endet, bevor mein Kind 2 wird, und ich auch kurz wieder arbeiten gehe, bekomme ich reguläres Wochengeld.

    NICHT Sonderwochengeld & kann somit auch das einkommensabhängige KGB beantragen - weil ich ja kurz arbeiten werde, berechnen sie zwei Werte und vergleichen diese dann & wenn der neue Wert geringer ist, gibt es ev. sogar eine Aufzahlung auf den alten Betrag.

    Die Dame hat mir geraten, einen etwaigen verfrühten MuSchu notfalls durch einen Krankenstand rauszuzögern, weil es dann für die Berechnungagrundlage ev. mehr Geld gäbe, als bei einem frühen MuSchu.


    Ich befürchte jedoch, dass ich trotz Auskunft ein wenig um m

    Wunschkind1991
  • mein Geld kämpfen muss.

    In dieser Karenz habe ich 3 Monate & 25 Telefonate lang auf mein KBG gewartet, weil ich meine Karenz in Blöcke geteilt hatte & die zuständige Person die Bearbeitung meines Antrages auf den Stapel mit dem Datum des späteren Blocks gelegt hatte...
  • Ich würde einfach mit der ärztin reden dich nicht si früh freizustellen, vl erst nach drei monaten, in denen du gearbeitet hast! Am besten darüber offen sprechen, vielleicht schaust du dennoch, dass du dich schonst. Versuch ihr/ihm deine problematik zu erklären! Das wird schon klappen!

    Würde auch eher drei monate arbeiten versuchen evtl dazwischen mit krankenstand (nicht zu viel an einem stück sonst hast du auch probleme fürs eakbg)!!
    Maracuja
  • Kunaa schrieb: »
    Ich würde einfach mit der ärztin reden dich nicht si früh freizustellen, vl erst nach drei monaten, in denen du gearbeitet hast! Am besten darüber offen sprechen, vielleicht schaust du dennoch, dass du dich schonst. Versuch ihr/ihm deine problematik zu erklären! Das wird schon klappen!

    Würde auch eher drei monate arbeiten versuchen evtl dazwischen mit krankenstand (nicht zu viel an einem stück sonst hast du auch probleme fürs eakbg)!!

    Ja, das wären auch meine Überlegungen gewesen. Kann ja einen Mix aus Pflegefreistellung und Krankenstand werden.
  • @Maracuja Du musst schauen, dass du die drei Monate vor dem Monat, in dem du in Mutterschutz gehst, arbeitest. Also erst mit Oktober in den Mutterschutz zu gehen. Aja und nur weil der Arzt die Empfehlung ausstellt, musst du nicht sofort in MuSchu gehen. Wenn du deiner Tätigkeit trotzdem nachgehen kannst, ohne euch zu gefährden, spricht ja nichts dagegen, den MuSchu etwas hinauszuzögern ;-)
  • Also wenn du möchtest, dass drei volle Monate zur Berechnung herangezogen werden.
  • sabsie4517 schrieb: »
    @Maracuja Du musst schauen, dass du die drei Monate vor dem Monat, in dem du in Mutterschutz gehst, arbeitest. Also erst mit Oktober in den Mutterschutz zu gehen. Aja und nur weil der Arzt die Empfehlung ausstellt, musst du nicht sofort in MuSchu gehen. Wenn du deiner Tätigkeit trotzdem nachgehen kannst, ohne euch zu gefährden, spricht ja nichts dagegen, den MuSchu etwas hinauszuzögern ;-)

    Naja, ich arbeite an einer Brennpunktmittelschule...die Gefährdung ist per se gegeben 😅.
  • sabsie4517sabsie4517

    2,318

    bearbeitet 3. Juni, 16:48
    @Maracuja Ja es immer davon abhängig, was man macht 😅 Aber die Arbeit an der Schule ist ja auch nicht der Grund für die Freistellung. Letzteres muss ja in der Gesundheit der Mutter liegen. Hast du vielleicht noch Urlaub offen? Vielleicht kannst du so auch ein paar Tage überbrücken.

    Ich habe übrigens auch mehr Wochengeld erhalten, weil ich vermutlich innerhalb von zwei Jahren wieder in den MuSch gewechselt bin. Also vielleicht bekommst du dann eh automatisch mehr Wochengeld (so wie du es oben schon geschrieben hast). Wobei das ja dann auch eigentlich unter Sonderwochengeld fallen würde 🤷🏼‍♀️ Ich finde diese neuen Regelungen etwas undurchsichtig 😅
  • @sabsie4517 ich hab jz auch mehr wochengeld aber bei mir liegt es an den jahren in der firma und der sonderzahlung plus den eingereichten lohnzetteln (nov,dez,jän - also einmal das doppelte gehalt) weiss nicht wie das sonst berechnet wird aber mein tagsatz ist jetzt um 20-25€ mehr als vor 5 jahren 😅

    Und wenn sie in den mutterschutz vom gyn geschickt wird gilt die empfehlung absofort ausser sie reicht es bei der ögk nicht ein, aber das wäre ja auch fahrlässig, wenn es tatsächlich an der gesundheit der mutter liegt, dass sie freigestellt werden soll!
  • @Kunaa Die Sonderzahlungen werden immer aliquotiert hinzugerechnet. Das dürfte nicht zu einem höheren Wochengeld führen. Ich habe definitiv mehr als ich laut meinen eingereichten Lohnzetteln bekommen hätte sollten. Wenn du nun mehr als vor 5 Jahren verdienst, dann liegt’s wohl daran. Wobei 20-25,- da schon recht viel ist. Es kann auch sein, dass dem Arbeitgeber einen Fehler bei der A+E Bestätigung unterlaufen ist und der Tagssatz daher höher berechnet wurde. Das habe ich auch schon erlebt 😅

    Und betreffend der Freistellung: ich glaube, dass man das nicht so pauschalieren kann. Es ist sicher davon abhängig wieso man freigestellt wird. Zudem macht’s einen Unterschied wie man arbeitet. Also wenn man zB nur im Home Office 20h die Woche einen „gemütlichen“ Bürojob hat und wegen Schwangerschaftsdiabetes freistellt wird, kann man das mM eher aufschieben als wenn man wegen Zervixinsuffizienz freigestellt wird und liegen muss. Ich hatte auch mal eine Kollegin, die mit Zwillingen schwanger war und die wollte auch weiter arbeiten und hat sich daher recht spät freistellen lassen. Oder im aktuellen Job habe ich Kolleginnen, die durchaus im HO noch hätten arbeiten können und wegen einer angeborenen Autoimmunerkrankung bzw. einer vorangegangenen Fehlgeburt freigestellt wurden. Also wenn denen das wichtig gewesen wäre, länger Entgelt zu verdienen, hätten die das sicher gemacht. Also ja pauschalieren kann man das eben mM nicht.
    MamaLama
  • @sabsie4517 ja hast vermutlich recht, das gabze ist halt auch sehr individuell aufgebaut. Kommt natürlich immer auf die äußeren einflüsse an, wie und wo man arbeitet, wenn man einen anstrengenden job hat wo man viel heben muss, lässt man sich eher gern mal freistellen, aber auch hier - nicht jeder arzt macht das! Habe eine freundin die hat so viel hinter sich und wird nicht freigestellt und ist auch „nur lehrerin“ (das meinte der Arzt und von wegen sind eh bald ferien) - find ich total schade! Sie hat ne lange kiwu reise hibter sich, vor dem ersten kind krebs etc - und bekommt dennoch keine Freistellung 🫣

    Muss jeder selbst entscheiden wie wo was…

    Puh also ich hab gelesen wenn man xy jahre angestellt ist erhöht sich das wochengeld bei der Sonderzahlung erhöht da gibt es ja 7%, 14% und 21% das setzt sich wohl aus den jahren zusammen die man in der selben firma angestellt war. Und wenn meine berechbungen stimmen, dann liegt es schon daran, da ich auf denselben betrag komme wie die ögk ☺️
  • @Kunaa Also ich habe die Info, dass die 7%, 14% & 21% davon abhängig sind, ob man eine, zwei oder drei Sonderzahlungen im Jahr erhält 😅 Also falls du aufgrund deiner langen Firmenzugehörigkeit dreimal im Jahr Sonderzahlungen erhältst, würde das durchaus Sinn ergeben.

    Und ja das ist natürlich sehr individuell. Sofern man keinen laut MuSchuVerordnubg definierten Grund einer Freistellung hat, kann der Gyn nur eine Empfehlung aussprechen und der Amtsarzt muss dem zustimmen. Aber die Empfehlung kann auch vom Hausarzt oder einem Arzt der inneren Medizin ausgestellt werden. Vielleicht kann sich deine Freundin an einen anderen Arzt wenden 🤷🏼‍♀️

  • Ich werds eh sehen. Plane mal ein den September eher in Krankenstand zu gehen, die Krankenkasse übernimmt ja die Gehaltsfortzahlung erst nach 6 Wochen. Somit bekomme ich im September das reguläre Gehalt und komme auf die 3 Monate.

    Berichte dann im Herbst, wie es gelaufen ist.



    Zur Info: Meiner 1. SS ging eine Fehlgeburt voraus & ich litt unter schlimmer Schwangerschaftsübelkeit. Das allein hätte damals für verfrühten MuSchu gereicht. Ich wollte aber noch arbeiten gehen & dachte, über die Ferien wird sich alles stabilisieren.

    Im Herbst traten dann an der Schule, in der ich unterrichte, zeitgleich Tuberkulose & COVID auf (der nach der Reihe nahezu alle Kolleginnen mit 40 Fieber niederstreckte). Da hat meine Gyn nicht lange gefackelt, sie meinte, dem muss ich mich und dem ungeborenen Kind nicht aussetzen & sie würde schon einen Unterschied machen, ob ich im Büro sitze und nur Kontakt mit einer Kollegin habe, oder ob ich in einer wiener Mittelschule Kontakt zu hunderten Kindern und deren Eltern habe.

    Ich hätte damals weiterhin arbeiten gehen können, aber gegen den klaren Rat meiner Ärztin.
    Habe lange damit gehadert und erst nach der Geburt meines Sohnes Frieden mit der Entscheidung geschlossen.

    Würde es jetzt jederzeit wieder so machen.
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