EaKbG_Einvernehmliche Auflösung zu Mutterschutzbeginn

Hallo ihr Lieben,

Ich habe im Juni eine einvernehmliche Auflösung zum 31.12.2024 unterschrieben und wurde dann 2 Wochen später schwanger.

Mein Mutterschutz beginnt am 28.1.2025 Jetzt hab ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf einigen können, die einvernehmliche Auflösung nach hinten zu verschieben, um meinen Anspruch auf das eaKBG geltend zu machen.

Der Arbeitgeber hat mir nun ein neues Schreiben zukommen lassen und die einvernehmliche Auflösung auf den 27.1.2025, also 1 Tag vor Mutterschutzbeginn, datiert.

Hätte ich dadurch die Voraussetzungen für das eaKBG Geld erfüllt ? Bilde mir nämlich ein irgndwo gehört zu haben, dass man für das eaKBG zum Zeitpunkt der Geburt angestellt sein muss ?

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