EaKbG_Einvernehmliche Auflösung zu Mutterschutzbeginn
Hallo ihr Lieben,
Ich habe im Juni eine einvernehmliche Auflösung zum 31.12.2024 unterschrieben und wurde dann 2 Wochen später schwanger.
Mein Mutterschutz beginnt am 28.1.2025 Jetzt hab ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf einigen können, die einvernehmliche Auflösung nach hinten zu verschieben, um meinen Anspruch auf das eaKBG geltend zu machen.
Der Arbeitgeber hat mir nun ein neues Schreiben zukommen lassen und die einvernehmliche Auflösung auf den 27.1.2025, also 1 Tag vor Mutterschutzbeginn, datiert.
Hätte ich dadurch die Voraussetzungen für das eaKBG Geld erfüllt ? Bilde mir nämlich ein irgndwo gehört zu haben, dass man für das eaKBG zum Zeitpunkt der Geburt angestellt sein muss ?
Ich habe im Juni eine einvernehmliche Auflösung zum 31.12.2024 unterschrieben und wurde dann 2 Wochen später schwanger.
Mein Mutterschutz beginnt am 28.1.2025 Jetzt hab ich mich mit meinem Arbeitgeber darauf einigen können, die einvernehmliche Auflösung nach hinten zu verschieben, um meinen Anspruch auf das eaKBG geltend zu machen.
Der Arbeitgeber hat mir nun ein neues Schreiben zukommen lassen und die einvernehmliche Auflösung auf den 27.1.2025, also 1 Tag vor Mutterschutzbeginn, datiert.
Hätte ich dadurch die Voraussetzungen für das eaKBG Geld erfüllt ? Bilde mir nämlich ein irgndwo gehört zu haben, dass man für das eaKBG zum Zeitpunkt der Geburt angestellt sein muss ?
Hey! Kostenlos & anonym
Deine Erfahrung fehlt noch
Bisher 4 Antworten – deine könnte die nächste sein.
Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.
- Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
- Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
- Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
- Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.
Jetzt kostenlos registrieren
Schon dabei? Anmelden
Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.
Kommentare
53
3
Für den Arbeitgeber müsste es eigentlich egal sein, da ich dann ja eh schon das Wochengeld beziehe.
Aber die einvernehmliche müssten wir dann nach der Geburt datieren denke ich?
3
Und dein Arbeitgeber hat die einvernehmliche Auflösung dann auf das notwendige Datum datiert ?
53