Elternteilzeit - Urlaubsvertretung
28
Kurzer Hintergrund
Elternteilzeit wurde mit den Zeiten Mo-Do von 8-13 Uhr festgelegt. 20h
Mir wurde gesagt, ich sollte flexibel sein und die Vertretung im Empfang gegebens machen.
Nun geht die Empfangsdame 2 Wochen in den Urlaub und ich müsste die Vertretung machen - 2x38,5 h.
Die Vertretungen davor sind nicht mehr dafür zuständig und dürfen nicht dafür herangezogen werden und auch der Lehrling darf es nicht vertreten.
Ich habe zwei Kinder 2+3.
Ist es gerechtfertigt vom AG dies zu verlangen?
War jemand bereits in der selben Situation?
Fühle mich in die enge getrieben.
LG
Elternteilzeit wurde mit den Zeiten Mo-Do von 8-13 Uhr festgelegt. 20h
Mir wurde gesagt, ich sollte flexibel sein und die Vertretung im Empfang gegebens machen.
Nun geht die Empfangsdame 2 Wochen in den Urlaub und ich müsste die Vertretung machen - 2x38,5 h.
Die Vertretungen davor sind nicht mehr dafür zuständig und dürfen nicht dafür herangezogen werden und auch der Lehrling darf es nicht vertreten.
Ich habe zwei Kinder 2+3.
Ist es gerechtfertigt vom AG dies zu verlangen?
War jemand bereits in der selben Situation?
Fühle mich in die enge getrieben.
LG
Hey! Kostenlos & anonym
Deine Erfahrung fehlt noch
Bisher 6 Antworten – deine könnte die nächste sein.
Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.
- Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
- Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
- Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
- Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.
Jetzt kostenlos registrieren
Schon dabei? Anmelden
Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.
Kommentare
7,068
Aber prinzipiell darf dein Arbeitgeber das nicht verlangen wenn du in elternteilzeit bist.
1,999
Bei uns in der Firma ist es auch so, dass eine Kollegin in Elternteilzeit die VZ Assitentin vom GF während ihrem Urlaub vertritt ABER nur während ihrer offiziellen Arbeitszeit von 20 Std
3,017
568
3,017
4,901
Evtl. kannst du die Stunden dann als ZA abbauen, sonst müssen sie dir die Überstunden auszahlen.
Würde es machen wenn du möchtest und das Verhältnis gut ist, und wenn du es einrichten kannst.
Aber verpflichtet bist du nur zu deinen Stunden laut ETZ Vertrag.