Karenz neu: 22+ 2 Monate
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Kommentare
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Der Unterschied liegt im rechtlichen Anspruch
Wenn du dir mit dem AG ausmachst, dass du das 23. und 24. Monat auch noch machst, gehts ja auch, aber auf die 2 Monate hat man keinen rechtlichen Anspruch, also der AG könnte dazu nein sagen
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Man kann zukünftig auch die vollen zwei Jahre in Karenz gehen, wenn man zB alleinerziehend ist.
Du kannst jetzt 2,5 Jahre KBG beziehen, hast aber nur bis zum 2. Geburtstag Anrecht auf Karenz. Alles darüberhinaus ist Ausmachungssache mit dem Arbeitgeber.
Es ist im Antrag nichts dazu vermerkt, dass das KBG auch geändert wird. Somit gehts wohl wirklich nur um den Anspruch auf die Dauer der Karenz.
Ich werde dieses Mal auch über die Karenz hinaus KBG beziehen und während der weiteren Bezugsdauer unter der Zuverdienstgrenze bleiben.
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Ab wann stand da noch nicht.
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Diese neue Regelung ist natürlich irgendwas und wird glaub ich an der Situation gar nix ändern.
Ich denke aber dass sich da kaum ein Arbeitgeber quer stellen wird. Ob man jetzt 22 oder 24 Monate fehlt, macht doch kaum einen Unterschied. Und wegen dem Kündigungsschutz- wenn ein Arbeitgeber deswegen kündigt, dann hätte er es 2 Monate später wohl genauso getan…
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Ich glaub halt ehrlich gesagt nicht, dass sie es in den nächsten 1,5-2 Jahren schaffen werden, die Betreuungsplätze dementsprechend aufzustocken. Es liegt ja oft auch mehr am Personalmangel als an der Anzahl der Einrichtungen. Und wo sie die PädagogInnen dann herzaubern, frag ich mich halt...
@marmot2507 Denk ich mir auch!
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@lmg_89 das mit den Betreuungsplätzen wird definitiv eine Challange
Bei uns in der Gemeinde werden Kinder erst ab dem 2. Geburtstag genommen und selbst da gibts nur 10 Plätze für die ganze Gemeinde
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@Img_89 Wenn man will, findet man sicher einen Weg. Irgendwie wird man sich halt arrangieren (müssen). Mich trifft es jetzt leider auch mit dem neuen Modell, wobei wir noch überlegen müssen, wie wir es generell machen wollen. 😅
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Und „nur“ wenn er nicht zustimmt kann ich nur 22 Monate gehen, da es ja rein um die rechtliche Anspruchsdauer geht?
Heißt wenns meinem AG egal ist/er nichts gegen 24m Karenz hat ändert sich nix?
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Das wird dann bei den 22 Monaten auch so sein.. oder nicht?
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Ich müsste mir nächstes Monat meinen neuen Elternteilzeitvertrag aushandeln. Kann ich diesen bereits bis zum 8. Geburtstag beantragen? Hat hier jemand nähere Informationen? Danke
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Ich glaub, dass die neuen Bestimmungen dann erst für Eltern mit Kindern ab einem gewissen Geburtsdatum zutreffen. Im Juni, als die Rede von den Karenzmodelländerungen aufgekommen sind, hieß es, es soll für alle ab 1.8.23 geborenen Kinder (bzw Eltern) gelten. Wer weiß, ob sie überhaupt bei dem Datum bleiben, weil die, die Anfang August entbunden haben, sind bald nicht mehr im Mutterschutz und sollten das gewählte Karenzmodell eigtl schon bekannt gegeben haben.
Aber ist halt die Frage, ob alle, die früher entbunden haben, auch Anspruch auf ETZ bis zum 8.Geburtstag haben.
Es fehlen einfach noch genaue Details zu den Änderungen. Die kommen hoffentlich bald, weil da ist echt noch vieles offen.
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Sind die eigentlich selbst zu doof dafür, Karenz und Kinderbetreuungsgeld auseinander zu halten?
Zuerst reden sie von Karenz 22+2 und im nächsten Absatz reden sie von KBG.
Es ist ja was anderes, wenn „Normalos“ das nicht schaffen, auseinanderzuhalten, aber von denen, die sich um die Gesetze dafür kümmern, sollte man das schon erwarten können. ODER? 🤪
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Das nervt mich so.
Ich kann auch sagen wir 22 Monate in arbeitsrechtliche Karenz gehen und dann noch 6 Monate weiter zuhause bleiben (sofern die Firma zustimmt) und, oh Wunder, das KBG für 28 Monate beantragen. Da es nur um den Zuverdienst geht und nicht um die KARENZ. Kapiert das denn niemand 🙈🫣
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Die Aussage betreffend „Kürzung des KBG“ wird im Text dann von den Regierungsparteien eh wieder dementiert. Da hatte die Abgeordnete der Opposition wohl kurz ein Blackout 😅🙈
Die Gesamtsumme des KBG bleibt gleich. Man konnte bis dato ja auch nur 22 Monate (oder noch kürzer) in Karenz gehen und KBG Konto länger beziehen, sofern man nicht über der Zuverdienstgrenze verdient. Nun ist es so, dass man keinen Rechtsanspruch über 22 Monate Karenzdauer hat, wenn man sich’s nicht mit dem Partner teilt. Wie lange man dann das KBG beziehen möchte (beim ea bleibts ja bis zum 1. Geburtstag), muss man dann gesondert betrachten.
Eltern, die es sich teilen möchten, müssen halt genau schauen, wie sie es splitten. Beim ea KBG hat man ja dann nur 12+2 Anspruch. Sprich wenn die Mama 22 Monate mit dem eaKBG in Karenz geht, bekommt der Papa für die letzten beiden Monate nichts. Das war bis dato aber auch schon so.
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Nachteil aller Beteiligten?
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Ich hab Karenz bis November 2025, also über zwei Jahre. Geburt war 17.08.2023
Ich habe aber den Brief von der gkk auch bekommen, ganz normal mit der Berechnung von Geld und dem Ende.
Nur ich bin in Karenz, nicht mein Mann 🤔🤔
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Alles in einem, war der Termin eh net sooo spannend gg
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Wurde es inzwischen abgeschafft, dass man dem Papa das Geld vom Papamonat dann beim KBG Bezug wieder abzieht? Weil DAS wäre echt wichtig finde ich, jetzt noch mehr, wo der Papa auch in Karenz gezwungen werden soll.
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Ihr könnt das KBG Konto für den längsten Zeitraum beziehen. Das hat nichts mit der Dauer der Karenz zu tun. Da müsst ihr dann nur aufpassen, dass ihr die Zuverdienstgrenze nicht übersteigt, sofern ihr während des Bezuges wieder arbeiten geht.
@winnie Das sollte schon geändert worden sein. Also der Familienzeitbonus verringert das KBG nicht mehr.
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Wo ist der Sinn wenn sie zb Friseurin ist also bekanntermaßen grottig verdient und er den hauptanteil verdient.
Wieso soll man zwei Monate gezwungen werden von Rücklagen zu leben??
Beim Papamonat ist es ja freiwillig, falls da wer argumentieren will, aber da wär es ja gezwungenermaßen.
Da würd ich das ersparte in dem Fall lieber für was schöneres ausgeben wie tolle Ausflüge oder Uelaube mit Family was dann sicher bessere Qualitytime us als Zwangszeit.