Kündigen nach Karenz Modell: eakbg?

Liebes Forum,

was habt ihr nach Karenz gemacht? Ich überlege mich selbst zu Kündigen, da die Lage mit meiner Chefin nicht mehr so gut ist.

Ich glaube, sie wird mir mein altes Job nicht mehr geben, sie hat auch schon jetzt mein Gehalt im SS reduziert, ohne mir etwas zu sagen/informieren.

Meine Frage ist, ob es ein Problem für den eakbg sein könnte - falls ich direkt nach Karenz mich kündige?
Oder habt ihr vielleicht andere Vorschläge?

LG :smile:

Kommentare

  • winniewinnie

    3,289

    bearbeitet 23. 08. 2023, 12:16
    Bezüglich Gehalt einfach so reduzieren, da würde ich empfehlen, dass du bei der Arbeiterkammer einen Termin vereinbarst. Die helfen dir da und vom Verdienst in der Schwangerschaft hängt ja auch das eakbg ab.

    Bezüglich deiner Frage zur Kündigung, das eakbg ist von der Karenz unabhängig. Es ist nur wichtig, dass du sie Zuverdienstgrenze einhältst.

    Wie lange dauert denn deine Karenz? Ich würde an deiner Stelle bei der Firma wo du jetzt bist in Karenz gehen und während der Karenz etwas anderes suchen, wenn du nicht mehr zurück möchtest. So hast du keine arbeitslos-Zeiten (das kann ein Problem sein, wenn du schnell nach Arbeitsbeginn ein zweites Mal schwanger werden würdest, weil Anspruch auf eakbg hat man nur, wenn man ein halbes Jahr durchgehend in Österreich beschäftigt war (Karenz zählt da auch dazu)).
  • @winnie so, das ist eig mein Plan, ich habe noch ca. 20 Urlaubstage - ich wollte es vor den Beschäftigungsverbot konsumieren. Dann würde ich ein Jahr Karenz nehmen (Dezember 2024) und Job Wechseln.

    Ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, dass man nicht nach Karenz mit eakbg kündigen kann - aber bin nicht sicher.
  • Das eakbg bekommst du von der Krankenkasse, das steht nicht in Zusammenhang mit Karenzdauer oder so.
    Deinen Job kündigen kannst du jederzeit.

    Zur Sicherheit kannst du ja diese Frage noch bei der Arbeiterkammer stellen. Würde da auf jeden Fall hingehen, weil Gehalt kürzen geht gar nicht.
    dina0511
  • Ich habe noch während meiner letzten Karenz, in der ich das einkommensabhängige Modell gewählt hatte, gekündigt! Dies aufgrund der Kündigungsfrist! Musste dann nach der Karenz für 1 Monat zu meinem alten Dienstgeber in welchem ich meinen Resturlaub konsumierte. Und danach bin ich zu meinem neuen Job.
    dina0511
  • @dina0511 also wenn du erst nach dem eaKBG Jahr kündigst sollte es kein Problem sein. Es gibt eine spezielle Kündigung für den Fall, den Mutterschaftsaustritt. Da kannst du dich bei der AK beraten lassen.
    dina0511
  • Kann nur von meiner Cousine erzählen. Sie war 2 Jahre Karenz. Erstes Jahr wakbg zweites Jahr mitversichert beim Partner. Im zweiten Jahr hat sie dann gekündigt und sich was neues gesucht.
    dina0511
  • AurynAuryn

    6,919

    bearbeitet 23. 08. 2023, 14:28
    Ich war 4 Jahre (2 kinder) in Karenz, 1. Eakbg, 2. Pauschales Kbg

    Ich hab einvernehmlich und fristgerecht gekündigt sodass ich nimmer zurückmusste

    Hab dann ALG mit Berechnungsgrundlage der letzten 3 Monate vor den Karenzen bekommen
    dina0511
  • Vielen Dank für eure Hilfee!! 🫶🏼☺️
  • @Ka48 Wie lang warst du da in Karenz? Ich möchte mich nämlich nach der Karenz (bei mir 1 Jahr) neuen Herausforderungen stellen, habe aber 3 Monate Kündigungsfrist. Mir ist das echt zu blöd, nach der Karenz noch 3 Monate beim jetzigen Arbeitgeber arbeiten zu müssen, bevor ich woanders starten kann. Habe mich daher auch gefragt, ob ich 3 Monate vor Karenzende kündigen kann (Voraussetzung: Zusage beim neuen Arbeitgeber)
  • @Sonne2023 informiere dich zum. Mutterschaftsaustritt, vielleicht ist das e auch bei dir möglich. Ansonsten kannst. Du ja schon während der karenz kündigen bzw. den AG um einvernehmliche Kündigung bitten, das geht ggf auch mit kürzerer Kündigungsfrist.
  • @Sonne2023 hast du ein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber? Wenn du einvernehmlich kündigen könntest dann, wärsr du ja gleich "frei"
  • Ich habe Ende März 2022 gekündigt (als ich die fixe SCHRIFTLICHE Zusage meines neuen Arbeitgebers hatte) und war bis inkl. April 2022 in Karenz - April war der 13.Monat nach dem EaKbg, quasi unbezahlt! Aufgrund der Kündigungsfrist. Ich hätte auch gerne früher gekündigt, aber wollte es unbedingt schriftlich bzgl. neuem Job!
    Hatte dann aber schlussendlich mit meinem alten Arbeitgeber eh eine einvernehmliche Kündigung ohne gebundene Kündigungsfrist und aufgrund des ganzen Urlaubes den ich noch hatte, war ich im Mai 2022 bis auf 3 Tage im Urlaub und ab Juni dann im neuen Job! Ohne einvernehmliche K. hätte ich im Juni auch noch dort arbeiten müssen, war aber zum Glück kein Problem. Ich glaub die hätten mich noch früher auch weglassen!

    @Sonne2023
  • @Sonne2023 Du kannst deine Karenz, wenn du es 3 Monate vorher meldest, auch bis max. zum 2. Geburtstag verlängern (allerdings unbezahlt). Und sobald du eine fixe Zusage hast, kannst du, wie oben schon erwähnt wurde, einen Mutterschaftsaustritt machen. Da bist du dann an keine Fristen gebunden.
  • Zu dem Mutterschaftsaustritt kann ich garnix sagen! Würd mich hier einfach erkundigen! War im öffentlichen Dienst....
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