Kein Plan mit Karenzsystem

Hallo zusammen ❤️ Ich arbeite seit 4 Jahren bei Billa und seit 2 Wochen bin ich in Mutterschutz. Von der Frauenärztin habe ich ein Blatt für Krankenkasse und Filiale bekommen und abgegeben .Meine Frage: also bis zur Geburtstag und 8 Wochen nach der Geburt werde ich von der Krankenkasse Geld bekommen oder ? Danach muss ich der Firma ein Karenzzettel abgeben wie lange ich in Karenz bleibe und das ist ab der Geburt max . 2 Jahre ?! Meine dritte Frage ist während Karenz bekomme ich nur Kinderbetreuungsgeld ? Ich habe ja auch vorher gearbeitet also müsste ich nicht noch einen weiteren Gehalt haben ?
Ich bin so verwirrt für eine Aufklärung würde ich so dankbar sein 🙏

Kommentare

  • Hallo,
    genau, es stehen dir gesetzlich 2 Karenz Jahre zum das heißt, du kannst bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Karenz gehen. Musst du aber nicht. Die zwei Jahre muss der Arbeitgeber dir gesetzlich genehmigen und in dieser Zeit hast du auch Kündigungs- und Entlassungsschutz.

    Während dem Mutterschutz (8 Wochen vor und 8 oder 12 Wochen - bei einem Kaiserschnitt) nach der Geburt erhältst du von der Krankenkasse Wochengeld. Danach bekommst du Kinderbetreuungsgeld. Gehalt bekommst du weder während dem Mutterschutz noch während der Karenz da du ja in der Zeit auch keine Arbeit leistest.
    Kinderbetreuungsgeld kannst du erst ab der Geburt beantragen.
    Da gibt es zwei Varianten: das einkommensabhängige (das 80% deines letzten Gehalts beträgt) oder die pauschale Variante. Es gibt im Internet Rechner, welches von beiden für dich persönlich sich mehr auszahlt.

    Ich hoffe, damit hab ich ein wenig Klarheit rein gebracht.
    mumira
  • @mumira Während des Mutterschutzes bekommt Du Wochengeld und während der Karenz bekommst du Kinderbetreuungsgeld. Von letzterem gibt’s zwei Modelle. Das einkommensabhängige Modell, welches den Verdienstausfall ein wenig ausgleichen soll sowie das pauschale Modell. Ab einem Nettoverdienst von ca. 1.100,- zahlt sich das ea KBG in etwa aus. Das kann dir die AK aber auch ganz genau ausrechnen. Das ea KBG gibt’s nur für ein Jahr. Da müsstest du dir dann einen Teil für das zweite Karenzjahr auf die Seite legen. Von deinem Arbeitgeber bekommst du während der Karenz jedoch kein Gehalt/Lohn.
    mumira
  • Aja und Anspruch auf Karenz hast du für zwei Jahre und das ist unabhängig davon, welches Modell des Kinderbetreuungsgeldes wählst ;-)
    mumira
  • Also auch wenn ich vor der Schwangerschaft berufstätig war bekomme ich genau dasselbe wie eine Frau die nicht gearbeitet hatte kurz zu sagen
  • @mumira wenn du dich für das Konto entscheidest und nicht für das eaKBG dann, ja weil das KBG Konto alle bekommen, soweit ich weiß.
    Ist das für dich tragisch?
    Sobald du wieder aus der Karenz zurück kommst, bekommst du ja wieder dein Gehalt wie davor - vorausgesetzt du hast die selbe Anzahl an Stunden natürlich.
  • Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann aber weitaus höher ausfallen als das Konto. Und darauf hat man eben nur Anspruch, wenn man gearbeitet hat. Ich habe vor Kind 1 auch jahrelang gearbeitet und jetzt dazwischen wieder 5 Monate bzw bin ich 3 Monate vorm 2. Geburtstag wieder arbeiten gegangen. Da ich aber ein Monat während der Karenz meines Mannes in unbezahlten Urlaub war, habe ich jetzt vermutlich keinen Anspruch mehr auf das eaKBG. Ich finde das auch unfair und verliere dadurch mehrere Tausend Euro. Aber so ist das Leben und man sollte sich freuen, dass man in Ö sehr gut versorgt ist. In anderen Ländern gibt’s viel weniger oder gar keine Leistungen während der Karenz.
    Farfalla06
  • Ich denke um Missverständnisse zu vermeiden ist es am besten wenn du dir die AK Seite durchliest hier ist alles super beschrieben und sonst dort anrufen die erklären dir alles super ! 😉

    https://www.arbeiterkammer.at/kinderbetreuungsgeld
  • @sabsie4517 Falls dein Mann Anspruch aufs eaKBG hat und zumindest die 2 Monate geht, könntest du eventuell auch das eaKBG in Anspruch nehmen. War zumindest bei einer Freundin von mir so. Das zweite Kind kam 12/2019 zur Welt und sie hat zwischen den Geburten nicht gearbeitet, sondern Ams-Bezüge gehabt, was an sich das eaKBG ausschließt. Die erste Geburt war 3/2017. Aber die Entscheidung ihres Mannes für Karenz und eaKBG bindet auch den Partner. Es kann also nicht ein Partner eaKBG und der andere das Konto nehmen. Ich hab keine Gewähr für diesen Fall, aber so hat es mir meine Freundin erzählt und ich war sehr irritiert, dass das in ihrem Fall möglich war. Sie hat allerdings auf Grund von fehlendem Erwerbseinkommen nur den Mindestsatz vom eaKBG bekommen.
  • @Dodolein Also ja man bekommt dann das eaKBG, allerdings die selbe Höhe wie in der kürzesten Variante des KBG Konto. Mein Mann wird bei Kind 2 aber nicht mehr in Karenz gehen, somit wäre das keine Option, vor allem da ich besser aussteige, wenn ich nicht die kürzeste Variante nehme. Durch das Wochengeld verliere ich ja dann für mind. 8 Wochen nach der Geburt den höheren Tagsatz. Ich möchte aber etwa 1,5 Jahre in Karenz gehen und habe dann zwar einen geringeren Tagsatz des KBG, aber durch den Wegfall der 8 Wochen verliere ich für den Zeitraum eben den etwas geringeren Tagsatz.

    Aber ich werde mich diesbezüglich auch an die AK wenden und kann das der Threaderstellerin auch nur empfehlen ;-)
    DodoleinMarle
  • Ich bedanke mich bei euch danke liebe muttis ❤️
  • Hallo, ich wollte nur fragen bzw erwähnen, das Kinderbetreuungsgeld läuft aber etwas länger als 2 Jahre. Einige von euch sagten 2 Jahre. Es endet da ja nur der Kündigungsschutz??
    Insgesamt kann man 851 Tage beantragen, das ist etwas länger als 2 Jahre
  • Die 851 sind wenn’s der Partner auch in Anspruch nimmt die Karenz, denke ich.
  • Nein, ich war bei meiner Tochter auch über 2 Jahre, mein Mann hat nix beansprucht
  • 1 August war sie 2 Jahre und ich war bis Ende Oktober, wär noch minimal länger gegangen
    synapse
  • Je länger, desto weniger Geld pro Tag
  • @mumira wie bereits hier schon mal erwähnt, mach dir einen Termin bei der AK aus und sie werden dich beraten was für Möglichkeiten du und dein Mann habt’s, falls ihr euch die Karenz aufteilen möchtet ☺️ sie können dir auch ausrechen wie viel du ungefähr Karenz Geld erhältst wenn du das eaKBg in Anspruch nimmst! Das hat uns sehr geholfen bei der Entscheidung der Karenzzeit ☺️
  • @Farfalla06 Ich habe auch bei jeder Frage gleich die AK angerufen habe jetzt einen direkten Berater dort, immer schnelle Info, Rückruf usw bekommen. Die bemühen sich dort wirklich sehr auch telefonisch.
  • Ich hätte auch eine Frage.

    und zwar wollen wir 1,5 Jahre in Karenz gehen. davon 2 monate am Schluss mein Mann.
    Muss er, damit er die eakbg bekommt, direkt nach meinen 12 Monate in Karenz (und dann wieder ich) .. oder kann ich 4 Monate unbezahlt in Karenz sein und dann er 2 Monate mit eakbg?
  • @banana muss gleich an deine bezahlte Karenzzeit anschließen
  • Es gibt auch von der Ak Video Erklärungen. Hatten zu Coronazeiten ein ca 50min. langes online. Vielleicht gibt es das noch auf youtube oder der Ak Seite. Hier hatten sie auch gut gemeinsam vorgerechnet. Auch die Begrifflichkeiten, wenn man die "Vokabel" kann gehts leichter 😉😅
  • @banana Geld Bezug und Karenz sind zwei Paar Schuhe, die oft "gleichgesetzt" werden.

    Also eakbg: ja er muss direkt anschließen, also du bis 1 Tag vorm ersten Geburtstag, von 1, Geburtstag dann er noch diese ich glaub 61 Tage. Das einzige das beim Geld Bezug wichtig ist, ist, nicht über die Zuverdienstgrenze zu kommen.
    Das wird bei den meisten per Karenz gelöst, ginge aber auch z Bsp mit unbezahltem Urlaub.

    Karenz an sich: ja es ginge wir ihr das wollt, weil hier bloß der AG zustimmen muss.
    Aber die Kombi geht so leider nicht 😕
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