Kündigung nach 13 Jahren!

bearbeitet 23. 02. 2023, 18:24 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen.

Ich arbeite seit 13 Jahren als Fachsozialbetreuerin in einer Tageswerkstätte für Behinderte Menschen.
Meine Kleine wurde am 18.9.2022 geboren und habe das Einkommensabhängige Modell gewählt. Ich habe die Absicht ab 1. März 2024 wieder arbeiten zu gehen. Wohnen gleich neben meinen Eltern, mein Papa ist schon Pension und meine Mutter geht auch Ende nächstes Jahres und arbeitet nur ein paar Stunden wo. Also hab ich jemanden für meine Kleine und muss sie nicht schon in die Kinderkrippe geben.
Jetzt ist es aber so, das ich schon lange keine Lust mehr am Job habe, weil das Betriebsklima mit den Kollegen überhaupt nicht passt. Bevor ich ging, gab es einige Auseinandersetzungen, es wurde nur geschimpft, getuschelt usw. Es kam dann auch zum Gespräch wo sie jeder etwas an den Hals warf, und es ging dann wieder so halbwegs. Wie ich dann gegangen bin hat es wieder so halbwegs gepasst. Als ich dann aber so wie eine Art Babyfeier kombiniert mit meinen Geburtstag gleich machte in der Firma, schauten mich manche Kollegen nicht mal an. Hab einiges jetzt erfahren das ich extrem geschimpft werde von manchen und die gar nicht wollen das ich noch zurückkomme. Obwohl ich in der Firma nicht mal anwesend bin. Ja es läuft einiges schief unter den Kollegen, anscheinend sind sie zu wenig ausgelastet, und haben Zuviel Zeit um zu lästern usw… auf alle Fälle stand schon länger fest wenn sie was Neues ergibt, das ich kündigen werde. Weil ich so nicht mehr arbeiten will mit solchen Kollegen.
Habe jetzt ein Angebot, das ich jetzt schon 5 Stunden in der Woche arbeiten könnte das ich halt nicht die 500€ überschreite die man dazuverdienen darf in der Karenz. Jedoch muss ich das noch abklären ob sie mich dann auch auf mehr Stunden aufstocken wenn meine Karenz vorbei ist.
War jemand schon in so einer Situation? Der während der Karenz etwas dazuverdienen ging? Und zwecks kündigen, ich habe ein Monat Kündigungsfrist. Wie ist das habe nächste Woche am 28. Probearbeiten, was ist wenn och sofort anfangen könnte. Muss ich dann erst am Monatsende also sprich Ende März die Kündigung abgeben oder schon am Anfang des Monats März und kann ich dann Anfang April mit den 5 Stunden schon zu arbeiten beginnen? Hab noch nie wo gekündigt und es wird mir auch schwer fallen nach so langer Zeit. Aber in solchen Umständen will ich nicht mehr arbeiten.

Kommentare

  • Hallo!
    Was das kündigen betrifft kenne ich mich nicht aus, aber ich werde heuer im Juli ein Baby bekommen und habe mich bei der AK erkundigt.
    Nach dem Mutterschutz werde ich 4 Monate in Karenz gehen und ich wähle das Einkommensabhängige Kindergeld für ein Jahr.
    Dh ab Jänner werde ich nur 4h arbeiten um nicht über die 500€ zu kommen, ab Juli muss ich aber zumindest soweit die Stunden erhöhten, dass ich über die 500€ komme, weil sonst die Krankenversicherung weg fällt.
    Ich würde das bei der neuen Arbeitsstelle vorher erfragen, ob die mit deinen Plänen was die Stunden betrifft einverstanden sind.
  • Bei mir war es so ähnlich, ich habe so viel gearbeitet, hatte regelmäßig meine 300 Stunden, hab mir den A*sch für die Firma aufgerissen, war von Früh bis spät dort, 6-7 Tage die Woche, war immer nett und als ich schwanger wurde waren alle einfach nur mehr bösartig, haben mich trotzdem so viel arbeiten lassen, ich war die Leitung der Patisserie und meine Mitarbeiterin meinte ständig solche Dinge wie Nein sie muss mir nicht tragen helfen etc weil das ist ganz bestimmt nicht ihr Problem 🤷‍♀️ ich bin allerdings 2 Jahre in Karenz, haben zwar kaum Geld davon aber das war mir egal, Hauptsache nicht zurück dorthin. Ich hab mir gleich nach Ende des Mutterschutzes eine neue Stelle gesucht (Geringfügig) und hab noch gar nicht gekündigt , das mache ich dann bevor die Karenz vorbei ist .
    Also ich verstehe dich gut das du dort nicht mehr hin willst, ich hab zwar meinen Posten als Chefin verloren würde aber nie wieder dort hin zurück
  • @sunshine2907 Also es ist durchaus möglich, neben der Karenz geringfügig arbeiten zu gehen. Allerdings musst du dies deinem Hauptarbeitgeber melden. Dies geht auch ohne Kündigung deines Jobs sofern der AG der Nebenbeschäftigung zustimmt.
    Andernfalls würde es auch die Möglichkeit eines Mutterschaftsaustritts geben. Da hat man keine Fristen. Schau dir das vielleicht mal auf der Seite der Arbeiterkammer an.
    Bedenke halt, dass du dadurch dann einige Ansprüche, zB auf Elternteilzeit verlierst.
  • @mamileinchen85 Irgendwie blicke ich bei deinem Modell nicht durch. Neben dem ea KBG darfst du nicht über wer Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Oder möchtest du nur 4 Monate Karenz nehmen? Dann hast du danach aber auch keinen Anspruch aufs KBG mehr. Solange du KBG beziehst, bist du über die ÖGK versichert. Viele machen es so, dass sie nur ein Jahr das eaKBG beziehen, die Hälfte auf die Seite legen und anschließend noch ein weiteres Jahr in Karenz gehen. In dieser Zeit kann man sich kostenlos beim Partner mitversichern lassen (sofern es den natürlich gibt^^).

    Oder verstehe ich es jetzt richtig: bis zum 6. LM Wochengeld und KBG und anschließend gehst du neben dem KBG Bezug geringfügig wieder arbeiten? Und nach dem Jahr erhöhst du dann deine Stunden und bist nicht mehr offiziell in Karenz? 😅
  • @sunshine2907 bezüglich Kündigung …mir wurde damals empfohlen einen Mutterschaftsaustritt zu machen, da du dadurch keine Kündigungsfrist hast und auch so alle Rechte beibehaltest. Man kann einfach schreiben, dass man aufgrund der Karenz bzw. der Mutterschaft nicht mehr in die Arbeit zurück kehren wird und ab welchem Zeitpunkt das gelten soll 😄😄 bei mir hat es super geklappt 😄😄
    sunshine2907
  • @Sarah6
    Okay. Hab gestern mit der AK telefoniert und er hat gesagt das trotzdem 1 Monats Kündigungsfrist ist. Bin Angestellte.
  • @sunshine2907 also du solltest deine Firma Mal fragen ob du nebenbei woanders geringfügig arbeiten darfst. Ich werde auch geringfügig arbeiten in der Karenz, aber bei der gleichen Firma, ist aber trotzdem ein zusätzlicher Vertrag der andere tritt nach der Karenz wieder in Kraft.

    @mamileinchen85 warum musst du mehr als 500 verdienen ab Juli? Kann man sich da nicht mitversichern beim Partner?
  • @sabsie4517 Genau, nach dem Mutterschutz gehe ich 4 Monate in Karenz, also von Sept bis Dez. Im Jänner fange ich geringfügig an zu arbeiten, aber das KGB bekomme ich ja bis Juli. Daher muss ich von Jänner bis Juli unter 500€ bleiben. Ab August mache ich dann ein paar Stunden mehr, dann bekomme ich ja kein KGB mehr. Oder habe ich da einen Denkfehler? Zumindest würde mir das bei der AK so bestätigt.

    @Kathyxox Nein, mit dem Partner mitversichern möchte er nicht. Er sagt, dass er als Landwirt da zu viel zahlen müsste und es da besser wäre, wenn ich einfach 2h mehr arbeite.
  • @mamileinchen85 Also in deinem Fall würde ich die Karenz bis zum ersten Geburtstag melden (die ÖGK wollte von mir auch eine Karenzbestätigung) und für die Geringfügigkeit dann einen zusätzlichen Vertrag mit deinem AG machen. So wird das normalerweise gehandhabt. Also offiziell ein Jahr in Karenz und nebenbei eine geringfügige Beschäftigung. Und nach dem ersten Geburtstag dann mit Elternteilzeit wieder einstiegen. Minimum wären da 12h. Geht sich das von den Stunden bei dir aus oder wären das schon zu viel nach dem ersten Jahr? Und hast du einen Anspruch auf ETZ (mind. 20% der Arbeitszeit muss reduziert werden, Du musst inkl. Karenz mind. 3 Jahre ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt gewesen sein, das Unternehmen muss mind. 20 Dienstnehmer im Durchschnitt übers Jahr beschäftigen).
  • @sabsie4517 Danke für die Info, dann werde ich das noch abklären.
  • @sunshine2907 Also ein Mutterschaftsaustritt endet eigentlich ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen. Man muss diesen nur mind. 3 Monate vor Ende der vereinbarten Karenz bekannt geben. Das ist dann wie eine Kündigung, nur ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen. Du würdest dann auch den offenen Urlaub und die Abfertigung neu ausbezahlt bekommen. Aber all die Rechte, die du aufgrund deiner langen Betriebszugehörigkeit hast, gehen dadurch natürlich verloren. Also falls du dir noch unsicher bist, ob du deinem AG tatsächlich den Rücken kehren willst, dann würde ich auch eher mal erfragen, ob du neben der Karenz in einem anderen Unternehmen geringfügig tätig werden darfst.
  • @sabsie4517Laut AK kann ich ganz normal kündigen. Abfertigung bin ich sowieso neu und die würde weiterlaufen laut dem der AK.
    Urlaub wird mir ausbezahlt. Das weis ich von vorigen die bei uns gekündigt haben.
    Ja das werde ich machen, wenn sie mir nicht garantieren können das ich ab Herbst dann mehr Stunden bekomme. Dann frag ich nach ob ich nebenbei wo anders arbeiten kann.
  • @sunshine2907Bei einer normalen Kündigung kannst du die Abfertigung neu aber nicht auszahlen lassen. Zudem würde ich nochmals checken, ob du tatsächlich nur ein Monat Kündigungsfrist hast. Bei 13 Jahren Betriebszugehörigkeit kommt mir das etwas wenig vor. Und natürlich kann man immer kündigen, sofern man die Kündigungsfristen einhält. Während der Karenz bietet sich der Mutterschaftsaustritt halt besonders an, da man hier keine Fristen einhalten muss.
  • @sunshine2907 dann hat er dich aber meiner Meinung nach falsch beraten, weil Kündigungsfrist als solche gibt es bei einem Mutterschaftsaustritt nicht - das einzige was du beachten musst ist, dass man den Austritt spätestes 3 Monate vor der Beendigung deiner Karenz aussprechen musst, andere Fristen gibt es aber nicht! Es ist quasi wie eine einvernehmliche, nur hier hast du den Vorteil, dass dein Chef deinem Austritt nicht zustimmen muss. Wie @sabsie4517 schon geschrieben hat bekommst du bei einer normalen Kündigung KEINE Abfertigung ausbezahlt - da aufpassen. Nur, wenn du eine einvernehmliche Kündigung machst - die kann dein Chef dir aber auch verweigern! Im Falle einer einvernehmlichen hättest du aber auch keine Kündigungsfrist! Ich habe mich darüber gerade sehr gut informiert, weil mein Mann gerade im Jobwechsel ist, damit wir keinen Fehler machen 😄😄 bei mir war es damals so, meine Karenz lief noch bis 30.1., habe dann im September den Mutterschaftsaustritt hingeschickt, mit sofortigem Austritt und die Sache war erledigt. Habe auch die Abfertigung bekommen und musste keine weiteren Feisten beachten 🤷‍♀️😄😄
  • Also normalerweise ist eine Mitversicherung aufgrund Kinderbetreuung in der Karenz (ohne Bezüge) gratis und dein Mann müsste nichts zahlen. Erkundige dich bei seiner Krankenkasse. Ich war jetzt bei meinem Partner gratis mitversichert.
  • So es ist jetzt so. Laut meinen jetzigen Dienstgeber darf ich einen Nebenverdienst machen in einem anderen Betrieb. Werd es so machen das ich jetzt dort mal 5 Stunden arbeite und nicht über die 500€ komme. Und dann werd ich ja sehen was sich ergibt bis Herbst oder Anfang des Jahres ob ich mehr Stunden bekomme und dann kann ich immer noch kündigen.
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