Der "Wann kommt das Geld"-Thread für KBG und FBH 💸 #3
Admina
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Hallo,
hier geht es weiter mit dem Thema.
Den Vorgänger-Thread findet ihr hier zum nachlesen: https://www.babyforum.at/discussion/19465/der-wann-kommt-das-geld-thread-fuer-kbg-und-fbh-2/p32
Und los gehts...
Liebe Grüße
hier geht es weiter mit dem Thema.
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Kommentare
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Der Höchstbetrag fürs eakbg wird erhöht, klar steigt dein kbg wenn’s dein Gehalt getan hat/zulässt- für alle die es aber aktuell beziehen, bleibt es gleich. 🙄
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Die Höchstgrenzen werden erhöht, also wenn ich heute Summe A verdiene krieg ich eakbg Summe A, nur wenn sich die Berechnungsgrundlage erhöht, erhöht sich auch das eakbg. Auf gut deutsch: es wird besser, wenn du besser verdienst, lol.
Bei der Pauschale müsste man rechnen..
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https://www.finanz.at/steuern/familienbeihilfe/
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Ja beim Eakbg geht es nur um die Höchstgrenze, wenn du also weniger verdienst, kriegst du auch nicht den vollen Satz.
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Für meine große Tochter mache ich in Absprache mit ihrem Papa den Anspruch auf den Familienbonus zur Gänze geltend, weil die Betreuung zu 90% bei mir liegt, ich eine größere Wohnung mit Kinderzimmer zahle etc. Leider kenne ich einige Fälle, wo Väter sich kaum einbringen und trotzdem auf den halben Bonus bestehen, der dann der Mutter fehlt, die oftmals eh schon weniger verdient weil sie mehr betreut und Teilzeit arbeitet. Das gehört also individuell angeschaut.
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Hoffe ich habs so halbwegs verständlich erklärt 😅
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Nun bin ich bei der Recherche etwas verwirrt worden, denn das ist ja teilweise kaudawelsch was die schreiben..
Weiß jemand wie es ist, wenn NUR der Papa ea KBG beantragen will? Ich würde mich selbstständig machen, also berufstätig und er würde in Karenz gehen. NUn habe ich an manchen Stellen gelesen bzw. verstehe se so (wie gesagt kompliziert geschrieben), dass TROTZDEM eine Anstellung der Mutter für 182 vor dem wochengeld nötig ist und dann ein "fiktives Wochengeld" zur Berechnung des ea-KBG für den Vater herangezogen wird.
Mir leuchtet das nicht so ganz ein, hat hier jemand Erfahrungswerte? Was genau soll dieses fiktive Wochengeld denn sein?
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Ein Nachteil wenn nur er Karenz geht: soweit ich weiß darf er trotzdem erst nach Ende deines Mutterschutzes starten, also frühestens wenn das Kind 8 Wochen alt ist (oder länger bei KS, Frühgeburt)
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Worum es mir aber eigentlich geht, ist die Frage, ob MEINE Parameter/Voraussetzungen für ea KBG auf meinen Mann übertragen werden, wenn ER ea KBG beantragen möchte. Es steht zum Beispiel sowas:
"Erfüllt ein Elternteil nicht das Erwerbstätigkeitserfordernis oder besteht aufgrund des Anspruches von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung kein Anspruch, so gebührt auf Antrag ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld als Sonderleistung in Höhe von EUR 35,85 (bis 2022: EUR 33,88) täglich."
Das heißt in Folge, dass ICH diese paramter von 182 Tagen Anstellung vor Geburt erfüllen muss, damit MEIN MANN ea KBG nach SEINEM Gehalt bekommen kann oder verstehe ich da was falsch? Ansonsten kann er nur diese Sonderleistung haben?!
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Der Absatz den du zitierst bezieht sich nur darauf wenn ihr die Karenz teilt. Dann würdest du auch eaKBG beantragen aber falls du die Voraussetzungen nicht erfüllen kannst dann bekommst du den Mindestsatz (der gleich hoch ist wie beim Pauschalen mit der Dauer).
Das mit deinem Mutterschutz hat nichts damit zu tun ob er Anspruch hat auf eaKBG. Ich meinte nur er darf nicht in Karenz sein wenn du in MuSchu bist weil ja dann eh eine Betreuung fürs Kind da ist. Seine muss dann danach starten. Aber da weiß ich nicht im Detail wie das bei Selbstständigen ist.
Ich weiß zum Beispiel dass du dir Geld für eine Vertretung zahlen lassen könntest im Mutterschutz
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Ja wie das mit dem Wochengeld ist müssen wir dann schauen, wenn es so weit ist. Ob mein Unternehmen dann schon angemeldet ist oder ob ich erst Mutterschutz nehme und dann anmelde, ob ich eine Vertretung zahlen lasse - das schauen wir dann. wichtig war nur die Frage nach meinem mann
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Geburt 1. Kind - im 1. Jahr eaKBG - im 2. Jahr Bildungskarenz - in Bildungskarenz wieder schwanger; wie berechnet sich das Wochengeld beim 2. Kind? 180% vom Weiterbildungsgeld oder wird das Gehalt der letzten 3 Monate (also vorm ersten Kind) zur Berechnung herangezogen?
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Anbei die Termine der Auszahlung:
https://www.finanz.at/steuern/familienbeihilfe/auszahlung/
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Manchen wurde es ja anscheinend im Dezember 2x überwiesen, aber bei mir ist nix und langsam wäre es dann doch mal gut. 😅
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Ich krieg ja erst seit einem Jahr KBG, da muss man es schon nochmal ganz genau überprüfen. 🤪
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