Plötzlich alleinerziehend
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Und zwar beziehe ich seit einem Jahr das pauschale Kinderbetreuungsgeld und habe die längste Variante gewählt also 30+6. Seit kurzem bin ich geschieden und alleinerziehend. So wie ich es verstanden habe, stehen die 6 Monate dem anderen Elternteil zu, aber gilt das auch, wenn man nun alleinerziehend ist und getrennt von dem Exmann lebt? Können diese 6 Monate auf mich übertragen werden bzw muss ich einen neuen Antrag einreichen? Oder bleibt meine Bezugsdauer die 30 Monate?
ich habe eine Frage. Und zwar beziehe ich seit einem Jahr das pauschale Kinderbetreuungsgeld und habe die längste Variante gewählt also 30+6. Seit kurzem bin ich geschieden und alleinerziehend. So wie ich es verstanden habe, stehen die 6 Monate dem anderen Elternteil zu, aber gilt das auch, wenn man nun alleinerziehend ist und getrennt von dem Exmann lebt? Können diese 6 Monate auf mich übertragen werden bzw muss ich einen neuen Antrag einreichen? Oder bleibt meine Bezugsdauer die 30 Monate?
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Kommentare
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Die mögliche maximal-bezugsdauer der ersten person bleibt grundsätzlich bei den 851 tagen (ca 28 monate) wenn sich die Eltern trennen. Es gibt wenige Ausnahmen bei Härtefällen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/kinderbetreuungsgeld/beihilfe-zum-pauschalen-kinderbetreuungsgeld-und-haertefaelle.html
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