Einkommensabhängiges KBG oder Pauschale

Hallo zusammen
Ich hab zwar noch etwas Zeit aber würde mich trotzdem schon gerne bezüglich des KBG erkundigen. Ab wann ist es besser das einkommensabhängige KBG zu nehmen? Bin da irgendwie noch etwas planlos 😬
getaggt:

Kommentare

  • Hallo! Hier kannst du dir genau ausrechnen, welchen Betrag du pro Tag bekommen würdest. Du musst die Anzahl der Tage, die du in Karenz gehen möchtest, angeben. Dann kannst du es gut vergleichen. https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen
  • bearbeitet 9. 06. 2021, 09:28
    Hier im Babyforum hat mal eine Userin eine tolle Formel für das Berechnen des eaKBG online gestellt (leider weiß ich nicht wer das war):
    "Also 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bzw 12 bei Kaiserschnitt) kriegst du Wochengeld. Da rechnest du einfach 3 Monatsgehälter (netto) dividiert durch 92 und dann plus 17%. Das ist dein Tagessatz. Du bekommst alle 4 Wochen 28 Tagsätze.

    Davon dann 80% wären dein Tagessatz für das eaKBG, das bekommst du monatlich bis zum 1. Geburtstag.

    Also angenommen du verdienst 1400€ netto. Dann hast du Wochengeld alle 4 Wochen 1495€. Beim Karenzgeld dann monatlich 1280€ oder 1320€ (je nachdem ob der Monat 30 oder 31 Tage hat). Das Karenzgeld bekommst du im Anschluss an das Wochengeld also 8 Wochen nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag- beim Einkommenabhängigen Modell"
  • Mir wurde damals gesagt dass sich das einkommensabhängige nur wirklich „lohnt“ wenn man mehr als 1300€ netto verdient. 🤷‍♀️
    Aber da ich so lange wie möglich in karenz gehen wollte und das Einkommen eher nebensache war hab ich das Konto genommen.

    Bildungskarenz war für mich zB keine option.
  • @KrümelchenMC Ergänzung - eakbg maximum sind 66€ pro tag. Also auch bei einem errechneten höheren tagsatz kriegt man bloß die 66€ 🤗
  • winnie schrieb: »
    @KrümelchenMC Ergänzung - eakbg maximum sind 66€ pro tag. Also auch bei einem errechneten höheren tagsatz kriegt man bloß die 66€ 🤗

    Ja genau, danke ;)
  • Nochmal zur Erinnerung : die Karenz und die Dauer des Bezugs vom Kinderbetreuungsgeld sind unabhängig voneinander und müssen daher nicht gleich lang sein!
    Man kann auch mit EaKBG länger (bis zum 2. Geburtstag) in Karenz sein, nur eben unbezahlt.

    Kami_123
  • @KrümelchenMC ganz so stimmt die Formel leider nicht

    Das Nettogehalt wird durch die Anzahl der Tage gerechnet, welche in den 3 Monaten waren
    Zb. 91 Tage bei 2x30 und 1x31 Tagen

    Das mit den 17% stimmt leider auch nur Semi
    Das ist der Satz, den man zusätzlich bekommt, wenn man in dem Jahr Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten hat
    Wenn man also im August in Mutterschutz geht, bekommt man da keine 17%, da wird nur das Urlaubsgeld anteilig berücksichtigt
  • @ParamedicGirl Der erste Teil stimmt, es werden die letzten drei vollen Monate zur Berechnung herangezogen - geht man z.B. Mitte August in den Mutterschutz, dann sind es Mai, Juni und Juli (somit 92 Tage), in anderen Fällen sind es wiederum 91 Tage.

    Den zweiten Teil verstehe ich jedoch nicht. Man erhält die 17% Zuschlag immer, wenn man üblicherweise 2x jährlich eine Sonderzahlung erhält. In manchen Berufen erhält man die Sonderzahlung jedoch 3x oder gar 4x jährlich, dann ist der %-Satz ein anderer.

    Das hat nichts damit zu tun, zu welchem Zeitpunkt im Jahr man in den Mutterschutz kommt.
    itchify
  • @anianom es hat schon damit zu tun
    Es werden nur die bereits erhaltenen Sonderzahlungen des Jahres gezählt, in welchem man in Mutterschutz geht

    Wenn man also im August in Mutterschutz geht, hat man kein Weihnachtsgeld in diesem Jahr erhalten, und bekommt somit nicht die vollen 17% Zuschlag, sondern nur einen Zuschlag fürs Urlaubsgeld, wieviel % das genau sind, weis ich nicht, vermutlich aber die Hälfte
    Wie das ist, wenn man 3 oder 4 Mal eine Sonderzahlung erhält weis ich leider nicht
  • anianomanianom

    2,014

    bearbeitet 9. 06. 2021, 19:52
    @ParamedicGirl Leider ist die Seite der ÖGK, wo das genau beschrieben steht gerade down. Würde auch gar keinen Sinn machen, dann bekämen die Frauen mit EGT im Dezember 17% und die im Jänner 0% ? 😄


    Damit hier keiner verwirrt wird. 😊
    Hier zwei Auszüge… Ersterer aus dem Rechtstext:
    (…) dass der Zuschlag bei Sonderzahlungen bis zur Höhe eines Monatsbezugs 14 % beträgt, bei Sonderzahlungen von mehr als einem, aber maximal zwei Monatsbezügen 17 % und bei Sonderzahlungen von mehr als zwei Monatsbezügen 21 %.


    Und von der ÖGK (leider ohne das anschauliche Beispiel, aber hier wäre der Link dazu, sobald die Wartungsarbeiten vorbei sind: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837612&portal=oegkwportal):
    Die Höhe des Wochengeldes wird vom Nettoarbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor dem Eintritt des Mutterschutzes berechnet. Dieser Arbeitsverdienst ist – je nach Ausmaß der gebührenden Sonderzahlungen – um 14 Prozent, um 17 Prozent oder um 21 Prozent zu erhöhen.
  • @anianom ich kann dir leider nur das sagen, was ich als Info damals bekommen habe 🤷🏼‍♀️
    Kann eh sein, dass ich da eine total falsche Info bekommen hab

    Zumindest weis ich, dass wenn vor der Schwangerschaft regelmäßig Überstunden, Nachtdienst und Feiertagsdienste gemacht wurden, die auch beim Wochengeld berücksichtigt werden müssen
    Die 3 Sachen darf man ja in der Schwangerschaft nicht mehr machen
    Summer82
  • bearbeitet 9. 06. 2021, 20:24
    ParamedicGirl schrieb: »
    @anianom es hat schon damit zu tun
    Es werden nur die bereits erhaltenen Sonderzahlungen des Jahres gezählt, in welchem man in Mutterschutz geht

    Wenn man also im August in Mutterschutz geht, hat man kein Weihnachtsgeld in diesem Jahr erhalten, und bekommt somit nicht die vollen 17% Zuschlag, sondern nur einen Zuschlag fürs Urlaubsgeld, wieviel % das genau sind, weis ich nicht, vermutlich aber die Hälfte
    Wie das ist, wenn man 3 oder 4 Mal eine Sonderzahlung erhält weis ich leider nicht

    Nein das stimmt so nicht.

    Wenn du 14 Gehälter bekommst dann 17%.
    Manche bekommen zusätzlich Prämien, dann sind’s 21% (war bei mir so). Und ich bin im September in MuSchu gegangen also hatte weder die Jahresprämie noch Weihnachtsgeld in dem Jahr erhalten.

    Wäre ja sonst unfair wenn ich zB im Juni in MuSchu gehe und noch gar keine Sonderzahlung hatte.

    Die 17% sind immer wenn man laut KV 2 Sonderzahlungen erhält.
  • @mydreamcametrue und wie schon geschrieben, das war die Info die ich damals bekommen hab
    Und das es eh sein kann, dass ich eine falsche Info bekommen hab
  • bearbeitet 9. 06. 2021, 20:52
    ParamedicGirl schrieb: »
    @mydreamcametrue und wie schon geschrieben, das war die Info die ich damals bekommen hab
    Und das es eh sein kann, dass ich eine falsche Info bekommen hab

    Hab das alles danach nimma gelesen 😅 aber ja die Info war definitiv falsch. Würde das auch bei der Stelle deponieren, die dich falsch informiert hat, das alles ist eh verwirrend genug und man lernt nie aus.
  • Also ich bekam 4x im Jahr eine sonderzahlung, bin allerdings im Juni in Mutterschutz gegangen. Bei mir hat die Berechnung sogar centgenau gestimmt. Vielleicht war es nur Zufall? Dafür kenne ich mich zu wenig aus ;)
  • KrümelchenMC schrieb: »
    Also ich bekam 4x im Jahr eine sonderzahlung, bin allerdings im Juni in Mutterschutz gegangen. Bei mir hat die Berechnung sogar centgenau gestimmt. Vielleicht war es nur Zufall? Dafür kenne ich mich zu wenig aus ;)

    Das ist weil März, April und Mai hinzugezogen wurden - 31+30+31 Tage = 92.
    Es werden immer die 3 vollen Monate davor hergenommen.
  • Hallo, ich hätte eine Frage. Vlt kennt sich wer aus. Wenn ich bis zum 365. tag das einkommensabhängige nehme, in meinem Fall 80% vom Wochengeld und danach der Vater 2 Monate auf Karenz ist, was bekommt er dann? Weiterhin das was ich an kinderbetreuungsgeld bekomme oder wird es bei ihm wieder neu berechnet ?
  • @seli nachdem es ja einkommensabhängig ist, würd ich jetzt mal annehmen, dass es ausgehend von seinem Gehalt berechnet wird.
  • @seli Es wird bei ihm ein fiktives Wochengeld berechnet und von dem die 80%
  • Baux87Baux87

    2,311

    bearbeitet 15. 06. 2021, 20:42
    @seli wird bei ihm neu berechnet auf Basis seines Gehalts
    Er muss den gleichen Antrag stellen wie du und dann bekommt er einen eigenen Bescheid mit der Höhe des KBG zugestellt
  • Danke für die infos, lg
  • sunshine93 schrieb: »
    @seli Es wird bei ihm ein fiktives Wochengeld berechnet und von dem die 80%

    @seli
    Genau so ist es.
  • Es gibt aber zu beachten dass das einkommensabhängige Kindergeld maximal € 2000 sind. Mehr gibts nicht, auch wenn man mehr verdient hat.
  • @seli die anderen haben es eh schon beantwortet, aber wir sind so ein Paar, daher hier auch noch kurz meine Antwort:

    Wenn ihr das 12+2 Modell beim ea . KBG nehmt, wird auch für den Partner ein fiktives Wochengeld berechnet, von dem aus dann wieder 80% plus 17 oder 21% für Sonderzahlungen für den Tagsatz herangezogen werden. Auch für den Partner gilt: er kann nicht unter 33 und nicht über 66 Euro Tagsatz kommen. In unserem Fall kam ich in die Deckelung nach oben und mein Partner muss mit einem geringeren Satz auskommen. 4 Monate geht er ohne Bezug des KBG. Und diese 4 Monate sind in Kürze auch wieder vorbei - dann geh ich nochmal, bis die Eingewöhnung im KiGa durch ist.

    Grundsätzlich gilt: das Pauschale KBG liegt in Summe bei etwa 15 K, das ea. KBG kann bei Ausnutzung des 12+2 Modells (je nach Gehalt) bis zu 8 K darüber liegen. Zumindest hatte ich mir das mal so ähnlich ausgerechnet.
  • Es gibt aber zu beachten dass das einkommensabhängige Kindergeld maximal € 2000 sind. Mehr gibts nicht, auch wenn man mehr verdient hat.

    Ja, leider. Ich darf zwar bis zur Höchstbemessungsgrundlage Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, aber mein Karenz-Geld wird ohne Begründung auf 2.000 Euro gedeckelt.
    Einkommensabhängig ist diese Regelung also nur begrenzt.
  • @HitByHosenscheißer mir geht’s genau wie dir… bin ziemlich grantig, zuerst wird’s reduziert auf 2.000 € und dann ist es auch noch so, dass wir Zwillinge bekommen und das einkommensabhängige KBG dabei 1:1 gleich bleint… ist ja nicht so als hätten wir nicht auch wesentlich höhere Ausgaben 🙄 Das Pauschale wird um 50% erhöht. Soll einer mal die Logik verstehen 😡
    HitByHosenscheißer
  • _Lisi_ schrieb: »
    @HitByHosenscheißer mir geht’s genau wie dir… bin ziemlich grantig, zuerst wird’s reduziert auf 2.000 € und dann ist es auch noch so, dass wir Zwillinge bekommen und das einkommensabhängige KBG dabei 1:1 gleich bleint… ist ja nicht so als hätten wir nicht auch wesentlich höhere Ausgaben 🙄 Das Pauschale wird um 50% erhöht. Soll einer mal die Logik verstehen 😡


    Das ist ja böse und ebenfalls unlogisch

    .Zwillinge stelle ich mir schon Recht herausfordernd vor.
    Ich mache jetzt, bis ich einen Kindergartenplatz im September habe, 3 Monate Bildungskarenz. Ev. für euch auch eine Option? Ich bekomme gleich viel bzw wenig wie beim Kinderbetreuungsgeld. Wenn man der Situation etwas positives abgewinnen will dann dass man nicht Mal mehr mit dem Arbeitslosengeld schlechter da steht.
  • @HitByHosenscheißer ja sehr… 🤨🙄
    Bildungskarenz ist denk ich auf jeden Fall auch eine Option, eventuell sogar ein Jahr. Achtung nur - man hat in der Zeit der Bildungskarenz keinen Kündigungsschutz, also nicht so wie während der „normalen“ Karenz; nur falls das zum Problem werden könnte 🙃
  • Es gibt aber zu beachten dass das einkommensabhängige Kindergeld maximal € 2000 sind. Mehr gibts nicht, auch wenn man mehr verdient hat.

    Ja, leider. Ich darf zwar bis zur Höchstbemessungsgrundlage Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, aber mein Karenz-Geld wird ohne Begründung auf 2.000 Euro gedeckelt.
    Einkommensabhängig ist diese Regelung also nur begrenzt.

    Das hat mich auch sehr geärgert. Bin mir sicher, dass das auch der Mitgrund ist, wieso Männer so wenig in Karenz gehen.
    _Lisi_ schrieb: »
    @HitByHosenscheißer ja sehr… 🤨🙄
    Bildungskarenz ist denk ich auf jeden Fall auch eine Option, eventuell sogar ein Jahr. Achtung nur - man hat in der Zeit der Bildungskarenz keinen Kündigungsschutz, also nicht so wie während der „normalen“ Karenz; nur falls das zum Problem werden könnte 🙃

    Das stimmt. Ich war im 2. Jahr in BK - man ist in den ersten 3 Monaten geschützt und in den letzten 4 wenn man die Elternteilzeit vermeldet. Bei uns war eine 2. SS geplant und ging sich in diesen ersten 3 Monaten auch aus, war also immer kündigungsgechützt. Mit BK bekommt man dann auch wochengeld- in der nächsten Karenz geht aber nur die Pauschale. Falls das bei euch Thema sein könnte 😊
  • _Lisi_ schrieb: »
    @HitByHosenscheißer ja sehr… 🤨🙄
    Bildungskarenz ist denk ich auf jeden Fall auch eine Option, eventuell sogar ein Jahr. Achtung nur - man hat in der Zeit der Bildungskarenz keinen Kündigungsschutz, also nicht so wie während der „normalen“ Karenz; nur falls das zum Problem werden könnte 🙃


    Mein Arbeitgeber hat mir einen Kündigungsverzicht unterschrieben, alternativ habe ich angeboten den kleinen, herzigen Schreihals in die Arbeit mitzubringen 😅
    _Lisi_
  • Ich darf zwar bis zur Höchstbemessungsgrundlage Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, aber mein Karenz-Geld wird ohne Begründung auf 2.000 Euro gedeckelt.
    Einkommensabhängig ist diese Regelung also nur begrenzt.

    Das hat mich auch sehr geärgert. Bin mir sicher, dass das auch der Mitgrund ist, wieso Männer so wenig in Karenz gehen.

    Faule Ausrede! Wer gut verdient kann auch Mal ein paar Monate mit 2.000 Euro auskommen um wertvolle Zeit mit seinem Kind zu verbringen.

    Entweder man spart vorher oder man verzichtet dann halt auf etwas.
    Geht ja bei mir auch und ich bin alleinerziehend dh. das ist das Familieneinkommen von dem ich alle Kosten trage.

    Ungerecht ist die Deckelung selbstverständlich trotzdem da die Beiträge ja nicht gedeckelt sind


    itchify_sarah_
  • Hallo möchte bezüglich dieses Thema etwas fragen. Was muss ich den für ein Modul auswählen wenn ich arbeitslos bin und mein Mann Vollzeit arbeitet. Das einkommenabhängige oder Kbg kontona bitte Hilfe 😀
  • Wenn du arbeitslos bist und in Karenz gehst, geht einkommensabhängige kbg ohnehin nicht.
  • @lucifer wenn du arbeitslos bist, kannst du sowieso nur das Pauschale KBG Konto wählen.
    Nach der Geburt bei deiner Versicherung (zB ÖGK) das KBG beantragen.
    Mit deinem Mann hat das nichts zu tun.
  • @lucifer mir wurde von einer betroffenen Dame mal gesagt, dass wenn es sich um so eine Konstellation wie bei euch handelt, ihr trotzdem das eaKBG beantragen sollt. Das wird dann zwar abgelehnt, aber wenn dein Partner auch in Karenz geht, dann bekommt zumindest er das eaKBG.
    Bitte frag diesbezüglich aber noch an einer offiziellen Stelle nach, wenn geteilte Karenz ein Thema ist.
  • @lucifer wie die anderen sagen, wenn du arbeitslos bist dann Konto.
    Außer dein Mann will auch in Karenz innerhalb der ersten 14 Monate. Dann kann es besser sein du beantragst das eaKBG. Dann wirst du auf den Mindestsatz gesetzt und er bekommt es einkommensabhängig.
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