Karenz verlängern

Hallo ich habe an euch eine Frage, bin seit Januar 2021 alleinerziehende Mama, mein Sohn wird bald 2 Jahre alt, ich müsste jetzt dann im Januar wieder arbeiten, habe auch mein Chef schon gesagt das ich im Januar wieder kommen möchte mit 16 Stunden und wir haben das auch schon mit der Zentrale besprochen und schriftlich mit Unterschrift abgeklärt.

Nur jetzt hat mir leider meine Mama mitgeteilt das sie doch nicht die 3 Tage auf meinen Sohn aufpassen kann denn sie hat jetzt blöde Arbeitszeiten und auch mehr. Und ich habe jetzt keinen der auf mein Kleinen aufpassen kann.
Und die Kindergrippe ist mir derzeit leider zu teuer. Denn ich wohne in Innsbruck und die Miete sind bei die 800 Euro.

Jetzt weiß ich nicht, ich müsste fast meine Karenzeit verlängern, aber ich habe schon zu früh bei der Arbeit abgeklärt das ich wieder Januar 2022 anfangen würde.
Ich weiß das man erst 3 Monate davor bescheid geben sollte.

Meine Frage ist jetzt kann ich das noch ändern und sagen das ich doch die Karenz um 1 Jahr verlängern muss bei der Arbeit zu meinem Chef?
Liebe Grüße

Kommentare

  • Hallo, ich kann dir leider bez. deiner Frage nur raten, dich bei der AK schlau zu machen.
    Du verlierst auf jeden Fall den Kündigungsschutz wenn du länger als 2 Jahre in Karenz gehst.
  • Würde auf die AK gehen....die sagen dir dan wirklich wie das am besten zum lösen ist.
    ändern kann man das wahrschnl, Nur halt da verlierst dein Kündigungsschutz...
  • Also man kann einmalig die Karenz bis max. zum 2. Geburtstag einseitig (ohne Zustimmung des AG) verlängern. Das muss man aber mind. 3 Monate vor Ende der vereinbarten Karenz bekanntgeben. Alles was über den 2. Geburtstag hinausgeht, ist Vereinbarungssache zwischen AN und AG.
  • sabsie4517 schrieb: »
    Also man kann einmalig die Karenz bis max. zum 2. Geburtstag einseitig (ohne Zustimmung des AG) verlängern. Das muss man aber mind. 3 Monate vor Ende der vereinbarten Karenz bekanntgeben. Alles was über den 2. Geburtstag hinausgeht, ist Vereinbarungssache zwischen AN und AG.

    Aber ich habe mein Chef schon vereinbart auch schriftlich das ich Januar mit 16 Stunden anfangen, aber das war über die 3 Monate hätte eigentlich noch Zeit gehabt, kann ich das noch ändern? Bis ich wieder anfange sind es immer noch 5 Monate?
  • jina1992 schrieb: »
    sabsie4517 schrieb: »
    Also man kann einmalig die Karenz bis max. zum 2. Geburtstag einseitig (ohne Zustimmung des AG) verlängern. Das muss man aber mind. 3 Monate vor Ende der vereinbarten Karenz bekanntgeben. Alles was über den 2. Geburtstag hinausgeht, ist Vereinbarungssache zwischen AN und AG.

    Aber ich habe mein Chef schon vereinbart auch schriftlich das ich Januar mit 16 Stunden anfangen, aber das war über die 3 Monate hätte eigentlich noch Zeit gehabt, kann ich das noch ändern? Bis ich wieder anfange sind es immer noch 5 Monate?

    Sorry 4 monate😅
  • @jina1992 Rechtsanspruch auf Karenz hast du immer nur bis zum 2. Geburtstag. Ich hab jetzt nicht ganz verstanden, ist er Januar 20 oder 21 geboren?
    Wenn 21 kannst du verlängern auch wenn du schon was anderes ausgemacht hast. Wenn er allerdings schon 2 wird dann hast du ohnehin keinen Rechtsanspruch und musst auf die Zustimmung vom Chef hoffen.
  • itchify schrieb: »
    @jina1992 Rechtsanspruch auf Karenz hast du immer nur bis zum 2. Geburtstag. Ich hab jetzt nicht ganz verstanden, ist er Januar 20 oder 21 geboren?
    Wenn 21 kannst du verlängern auch wenn du schon was anderes ausgemacht hast. Wenn er allerdings schon 2 wird dann hast du ohnehin keinen Rechtsanspruch und musst auf die Zustimmung vom Chef hoffen.

    Er wird schon 2 Jahre alt, aber ich hab mal gehört das man es verlängern kann bis er 3 Jahre alt ist, weil ich ja jetzt auch alleinerziehende Mama bin.
  • krokimamikrokimami

    2,021

    bearbeitet 7. 09. 2021, 11:50
    Karenz geht immer nur bis Max 2. Geburtstag.
    Bis zum 3. Geburtstag kannst du dir mit deinen DG unbezahlten Sonderurlaub vereinbaren. Musst aber aufpassen -> Kündigungsschutz ist da keiner mehr da (gesetzlich) das müsstest du alles mit dem DG schriftlich vereinbaren.



    Und wie es dann mit der Versicherung aussieht? Normalerweise mit dem Gatten/Freund mitversichern, aber bei alleinerziehenden Müttern würde ich mich beraten lassen.

  • Die Frage ist, wäre es nicht trotzdem vorteilhafter die 16 Std. arbeiten zu gehen und Krippe oder vielleicht Tagesmutter oder Babysitter zu finanzieren (vielleicht kann deine Mutter ja zB einen Tag übernehmen). Ansonsten bist du ja ein weiteres Jahr ohne Verdienst daheim und Miete fällt ja trotzdem an…

    Es gibt auch Förderungen für Kinderbetreuungskosten, informiere dich - als Alleinerziehende hast du da vielleicht Anspruch darauf.
  • Stimmt, @krümel05 hat recht - auch wenn du mit dem DG noch ein weiteres Jahr Karenz vereinbarst, es gibt kein Kinderbetreuungsgeld Modell, das über den 2. Geburtstag hinaus geht, dann wärst du ohne Einkommen u ohne Versicherung
  • elianeeliane

    1,252

    bearbeitet 7. 09. 2021, 15:15
    Das mit der Versicherung ist v.a. auch ein wichtiger Punkt, wenn es keinen Partner gibt, bei dem man sich mitversichern kann und die Selbstversicherung ist gar nicht so günstig (wenngleich der Betrag unter Umständen etwas herabgesetzt werden kann aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse, aber da kenne ich mich leider nicht aus).

    Ich arbeite selbst aktuell 16 Stunden (2 Tage/à 8 Stunden), mein Mann Vollzeit und meine Tochter ist in der Zeit bei der Tagesmutter, d.h. sie geht da nicht jeden Tag hin sondern nur 2x pro Woche und ich zahle daher auch keine "Vollzeitbetreuung". Das wäre vielleicht die beste Option, wenn es bei dir in der Gegend eine Tagesmutter gibt (die so kurzfristig noch einen freien Platz hat)? Meistens sind die mit den Betreuungszeiten auch etwas flexibler als die Krippe und man kann auch "unterm Jahr" einsteigen (weiß nicht wie es in Innsbruck ist, aber bei uns im Ort ist Krippenstart wohl immer nur im September oder ausnahmsweise im März möglich) ...
    Klar, günstig ist es nicht, aber es müsste ja unterm Strich trotzdem mehr rauskommen, als wenn du ohne Einkommen daheim bist.
  • Eine Möglichkeit wäre zB dass du Bildungskarenz mit dem DG vereinbarst. Da wärst du versichert übers AMS und bekommst Weiterbildungsgeld.

    Du müsstest dann natürlich auch Kurse machen, aber "Dank" Corona wird da viel online gemacht. 🤷‍♀️
  • @Juvina aber geht BK nach dem 2. Geburtstag? Ich dachte das muss man bis zum 1. Geburtstag anmelden 🤔
  • Ich kann mich irren, aber mir wurde es so gesagt, dass die BK einen Tag nach Ende der Elternkarenz beginnen muss. Je nach Modell dann eben der 1. oder max. 2. Geburtstag 🤔

  • @Juvina Die Bildungskarenz muss am Tag nach dem letzten Kinderbetreuungsgeld beginnen, ansonsten gibt es kein Weiterbildungsgeld!
  • @sunshine93 ja genau, so war das - Danke! 😅
  • @sunshine93 ah ok mit kbg hängt es zusammen, danke 👍🏻
  • Darf ich dieses Thema wieder hervorkramen?

    Ich würde gerne länger als bis zum 2. Geburtstag in Karenz gehen, nämlich 2,5 Jahre (also bis KiGa-Start)
    Mein AG hat mir bereits schriftlich zugesichert, dass dies möglich ist und sie in der Zeit nach dem 2. Geburtstag des Kindes auf ihr Kündigungsrecht verzichten, ich somit kündigungsgeschützt bin.

    Nun hat mir mein AG aber gesagt, dass ich danach keinen Anspruch mehr auf Elternteilzeit hätte - kann das sein? Ich werde auch bei der Arbeiterkammer nachfragen, dachte vielleicht ist/war jemand in der gleichen Situation.
  • @marieclaire Ich bin zwar nicht in der selben Situation, kenne mich aber arbeitsrechtlich ein wenig aus.
    Sofern du die Voraussetzungen der ETZ erfüllst (mind. 3 Jahre im Betrieb, der mehr als 20 AN hat), hast du einen Anspruch auf ETZ. Diese ist unabhängig davon, ob du davor in Karenz warst.
    Du hast jedoch keinen Anspruch auf das halbe Jahr zusätzliche Karenz, aber das hast du mit deinem AG ja sowieso schon vereinbaren können.
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