Hallo, ich bin gerade zufällig darüber gestolpert u wollte die Info mit euch teilen 😊
Ende Jänner endet meine Karenz, Mini wird zu diesem Zeitpunkt 2 Jahre alt sein und ist aktuell noch totaler Busenjunkie 😁
Ich wusste bis heute nicht, dass es für stillende Mütter dieses MuSchu Gesetz gibt 😊
Dazu kommen noch einige andere Dinge, z.B. Arbeiten, die man nicht erledigen darf (z.B. Akkordarbeit, schweres Heben, usw.), und Nachtdienste und Überstunden sind ähnlich wie bei Schwangeren auch nicht erlaubt laut MSchG (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464 ).
Man muss per Gesetz auch dem/der ArbeitgeberIn bekannt geben, dass man noch stillt und auch darüber informieren, wenn man nicht mehr stillt.
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Kommentare
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Man muss per Gesetz auch dem/der ArbeitgeberIn bekannt geben, dass man noch stillt und auch darüber informieren, wenn man nicht mehr stillt.
Hier werden auch einige Fragen dazu beantwortet: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Personengruppen/Werdende_und_stillende_Muetter/FAQ_zum_Mutterschutz.html
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Personengruppen/Werdende_und_stillende_Muetter/Beschaeftigungsverbote_und_-beschraenkungen_nach_der_Entb.html