Urlaub nach Mutterschutz

tabuetabue

423

bearbeitet 22. 06. 2021, 08:22 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen!

Weiß zufällig jemand von euch wie das ist mit Urlaub nach dem Mutterschutz? Ist das möglich? Beginnt dann die Karenz nach dem Urlaub? 🤔

Kommentare

  • @tabue nimmst du das eaKBG oder Konto?
    Prinzipiell kannst du den Urlaub parallel nehmen, dann musst du auf die Zuverdienstgrenze achten (geht bei eaKBG also nicht) oder das KBG später starten lassen. Das bringt dir aber beim eaKBG nicht viel weil es nur maximal bis 1. Geburtstag geht, der Rest verfällt dir.
    Ich hab deshalb den Urlaub nach dem KBG genommen bzw während der Papakarenz.
    zlau
  • @Taube so wie @itchify richtig geschrieben hat. Nur zusätzlich: wenn der Vater nach deinem Mutterschutz in karenz geht und kbg bezieht und dann erst du, sollte es auch gehen. 🤔 Also der AG deines partners kann einen Nachweis verlangen, dass du in der Zeit wo er in karenz ist arbeitest. Aber wenn du Urlaub nimmst bist du ja trotzdem in einem aufrechten Dienstverhältnis. Um wieviele Wochen Urlaub geht's denn?

    Aber frag sicherheitshalber nach (ak oder ögk), nicht dass du dadurch irgendwelche Nachteile hast...
  • tabuetabue

    423

    bearbeitet 22. 06. 2021, 10:43
    @itchify und @wölfin ich würde das eaKbg wählen. Also sollte ich da den Urlaub vorher verbrauchen oder? Es geht um ca 2 Wochen Urlaub.
  • @tabue kbg Bezug und karenz muss nicht zwingend der gleiche Zeitraum sein und die zuverdienstgrenze fürs ea kbg gilt fürs ganze Jahr. Also wsl verdienst du in 2 Wochen nicht so viel, dass du da drüber kommen würdest. Außer du hast vor im gleichen Jahr außerdem noch geringfügig zu arbeiten, dann musst du das auch berücksichtigen.

    Aber frag sicherheitshalber bei der AK nach. Kann sein, dass da noch irgendwo ein Haken ist. Oder vielleicht meldet sich ja hier noch jemand was das selbst so oder ähnlich gemacht hat wie du.
  • Ja das geht. Habe das eaKbg gewählt und nach dem Mutterschutz meine 3 Wochen Urlaub genommen und somit Gehalt UND Kinderbetreuungsgeld gleichzeitig bezogen.
    Habe auch das maximum an kbg bezogen und es ist sich mit der Zuverdienstgrenze locker ausgegangen. Da diese ja fürs Jahr gilt
  • @Karina_Ballerina man bekommt dann Gehalt und Kinderbetreuungsgeld? Also muss ich nicht meinen Beginn für den Bezug vom Kinderbetreuungsgeld um die Zeit wo ich in Urlaub bin nach hinten verschieben?
  • Könnte man den Urlaub in Vollzeit auch an die Karenz hinten dranhängen oder verliert man dadurch den Anspruch auf ETZ?

    Bei mir im konkreten Fall: 3 Wochen Resturlaub, eaKBG, 2 Jahre Karenz, danach ETZ.

    Ich frage mich wirklich, wie ich mit dem offenen Urlaub am besten aussteige. 🤔

    Direkt nach dem Mutterschutz geht bei mir wohl nicht, das wären noch 2 Wochen im Dezember (Zuverdienstgrenze pro Monat sind ja 475€) und der Rest im Januar.
  • @wölfin @tabue @itchify Den Urlaub direkt nach dem Mutterschutz aufbrauchen während zu dieser Zeit der Vater in Karenz ist (und eaKBG bezieht) und dann die eigene eaKBG-Zeit starten geht: Ein befreundetes Paar hat das so gemacht: sie hat direkt nach dem Mutterschutz zwei Monate Urlaub aufgebraucht, währenddessen war er in Karenz und hat eaKBG bezogen. Danach startete ihre Karenz und ihr eaKBG-Bezug bis das Baby 14 Monate alt ist.
  • fanny85fanny85

    2,056

    bearbeitet 22. 06. 2021, 14:57
    @anianom der Anspruch auf ETZ verfällt dir nicht. Der besteht unabhängig von der Karenz.
    Den Resturlaub nach Karenz Ende in Vollzeit zu verbrauchen und danach erst ETZ beanspruchen, find ich die bessere Variante. Machen bei uns in der Firma sehr viele so.

    Edit: bzw. falls dein Partner in Karenz geht, dann in diesem Zeitraum verbrauchen.
  • @fanny85 Ah, das wäre super. Bei welcher Anlaufstelle könnte ich da nähere Infos holen, wer ist dafür zuständig?

    Mein Partner kann leider nicht in Karenz gehen, da er in Liechtenstein arbeitet.

    Aber geht das überhaupt, nur für 3 Wochen Vollzeit angestellt zu sein? Was mache ich in der verbleibenden Woche bis der Monat quasi voll ist?
  • tabue schrieb: »
    @Karina_Ballerina man bekommt dann Gehalt und Kinderbetreuungsgeld? Also muss ich nicht meinen Beginn für den Bezug vom Kinderbetreuungsgeld um die Zeit wo ich in Urlaub bin nach hinten verschieben?

    Jaa ganz sicher.
    Ich habe jetzt extra nochmal nachgeschaut auf meinem Konto.
    Ich habe damals in einem Monat Kinderbetreuungsgeld und Gehalt bezogen
  • @anianom entweder du lässt dich bei der AK beraten oder in eurer Personalabteilung. Die können dir normalerweise auch sagen, was bei euch möglich ist.

    Natürlich geht das für 3 Wochen den Urlaub mit Vollzeit zu verbrauchen. Ab Woche 4 müsstest du dann mit ETZ in den Job zurück.
    Kann nur sein, dass evtl die Firma das nicht gern macht. Aber grundsätzlich möglich ist alles.
    anianom
  • @anianom bei mir in der firma kann man nicht nach KU den urlaub mit 40h verbrauchen und dann erst die stunden reduzieren... ich glaube das ist von DG zu DG verschieden... würde das auf alle fälle vorab mit der Personalabteilung abklären :)
  • @Lina mit welcher Begründung?

    @almar ja ich hab geschrieben dass ich meinen Urlaub in der Papakarenz verbraucht habe. Aber dazu musst du halt mindestens 1 Monat übrig haben wenn du nicht arbeiten gehen willst.
    Und ehrlich gesagt weiß ich nicht wie das mit Papakarenz nach MuSchu geht weil man den Antrag beim AG ja 3 Monate vorher abgeben muss aber ich glaub da gibt es eine Sonderregel.
  • @Karina_Ballerina hast du dann den Urlaub in einem Monat nach dem Mutterschutz konsumiert? Hab jz nur gelesen das die Zuverdienstgrenze €475 pro Monat sind und das geht sich dann ja nicht aus wenn man zB 3 Wochen Urlaub verbraucht und dafür Urlaubsentgelt bekommt. Hoffe ich hab das halbwegs verständlich formuliert 🙈
  • @tabue ja habe den Urlaub nach dem Mutterschutz konsumiert.
    Man berechnet es auf das ganz Jahr und da ist die Grenze beim einkommensabhängigen Model bei 7.300 Euro pro Kalenderjahr.
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