Notstand Dauer & AMS Stelleangebote

dadamausdadamaus

202

bearbeitet 5. 05. 2021, 14:57 in Karenz & Rechtliches
Hallo habt ihr erfahrungen mit Notstand?
Wie lange kann man das nutzen?
Bekommt man trotzdem stellen vom AMS ?

Kommentare

  • Ich war bis vor kurzem Notstand. Notstand gibt es keine Begrenzung. Ja bekommt man. Hab mich natürlich auch selber gekümmert. Kommt immer drauf an was man sucht und wieviel es da gerade gibt. Du musst auch trotzdem zum ams bzw jetzt wurden die Termine übers Telefon gemacht.
  • Du musst dem AMS genauso wie bei Arbeitslosigkeit zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Eventuell wirst du intensiver in Schulungen und Maßnahmen zugebucht.
  • @fraudachs schicken die mich dann auch in einen kurs ? Kann man vom notstand ins wochengeld oder bekommt man da nichts
  • Also ich wollte freiwillig in einen Kurs und hab mich selber übers eams angemeldet meine Betreuererin hat von sich aus nichts vorgeschlagen. Denke aber das kommt auch drauf an was man davor gemacht hat, Ausbildung usw. Glaub wohengeld hat man keinen Anspruch. Aber da würde ich bei der gkk nachfragen.
  • @dadamaus du bekommst Wochengeld (also wenn du schwanger bist) aber du musst bis zum Mutterschutz noch Notstandshilfe beziehen.... Unabhängig davon ob du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommst. Es sind genau 80% mehr von dem was du zuletzt bezogen hast.
  • eure Nachrichten sind schon einzige Zeit her, aber möchte das dennoch für die nächsten Damen aufklären.
    Das Wochengeld hat rein gar nichts damit zu tun, ob du angestellt bist, Arbeitslos oder Notstandshilfe beziehst - das Wochengeld bezahlt deine Krankenkasse (es ist als wärst du auf Krankenstand - nur, dass du nicht krank bist, sondern dich auf eine Geburt vorbereitest bzw. davon erholst) und das kriegst du immer! (Ja sogar Mütter, die eigentlich nicht versichert sind, soweit ich weiß).
    Du wirst mit dem Stichtag deines Mutterschutzes von der Notstandshilfe ab- und musst dich selbstständig für das Wochengeld anmelden.
  • hafmeyjahafmeyja

    3,026

    bearbeitet 4. 05. 2021, 16:05
    @Selina1234 Dass man immer Wochengeld bekommt stimmt nicht.
    Es gibt einige Ausnahmen, siehe hier

    fmbkxaat9ufl.jpg

    Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837613

    Im Zweifel würde ich mich immer bei den zuständigen Stellen informieren!
  • Also soweit ich weiß, hängt das Wochengeld sehr wohl damit zusammen in welchem Verhältnis man sich davor befand. Das Wochengeld ist ja ein Ersatz dafür, dass man nicht mehr arbeiten darf ergo kein Geld mehr verdienen kann. Somit, wer davor nicht gearbeitet hat oder Anspruch auf Sozialleistungen hat, bekommt auch kein Wochengeld.
  • hafmeyja schrieb: »
    @Selina1234 Dass man immer Wochengeld bekommt stimmt nicht.
    Es gibt einige Ausnahmen, siehe hier

    fmbkxaat9ufl.jpg

    Quelle: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837613

    Im Zweifel würde ich mich immer bei den zuständigen Stellen informieren!


    Was du zitierst ist die ÖGK, diese Informationen sind zwar korrekt aber nicht vollständig, denn es sind die Voraussetzungen unter denen du ein Wochengeld von der ÖGK erhälst. Selbstversicherte erhalten durchaus ebenso Wochengeld, in welchem Umfang ist eine andere Sache. Auch Selbststständige erhalten Wochengeld, nur eben auch anders und von einer anderen Versicherung.

    Hier eine super Erklärung:
    "Für unselbstständig erwerbstätige Frauen richtet sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Nettobezug der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Hinzu kommt auch ein Zuschlag für Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Freie Dienstnehmerinnen erhalten ein einkommensabhängiges Wochengeld. Bei geringfügig beschäftigte Selbstversicherte (nur bei Selbstversicherung nach § 19a ASVG) erhalten einen Fixbetrag in Höhe von 9,61 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2021). Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) erhalten grundsätzlich das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der zuletzt bezogenen Leistung. Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld haben nur dann Anspruch auf Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon anlässlich der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn des Mutterschutzes ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gegeben ist. Die Höhe des Wochengeldes entspricht generell der Höhe des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes. Beziehen Sie neben dem Wochengeld ein zusätzliches Einkommen, kann dies zu einem Ruhen des Wochengeldes in der Höhe des erzielten Einkommens führen."

    auf https://www.oesterreich.gv.at findet man alle Informationen ganz unabhängig von speziellen Institutionen wie einer Versicherung, sondern die allgemeinen Regelungen in Ö. :)
  • @Selina1234 ja es gibt aber trotzdem viele die keines bekommen (Studentinnen, Mindestsicherungsbezieherinnen, Frauen in Karenz nach dem KBG Bezug)
  • hafmeyjahafmeyja

    3,026

    bearbeitet 5. 05. 2021, 14:20
    Selina1234 schrieb: »


    Was du zitierst ist die ÖGK, diese Informationen sind zwar korrekt aber nicht vollständig, denn es sind die Voraussetzungen unter denen du ein Wochengeld von der ÖGK erhälst. Selbstversicherte erhalten durchaus ebenso Wochengeld, in welchem Umfang ist eine andere Sache. Auch Selbststständige erhalten Wochengeld, nur eben auch anders und von einer anderen Versicherung.

    Hier eine super Erklärung:
    "Für unselbstständig erwerbstätige Frauen richtet sich die Höhe des Wochengeldes nach dem Nettobezug der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Hinzu kommt auch ein Zuschlag für Sonderzahlungen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Freie Dienstnehmerinnen erhalten ein einkommensabhängiges Wochengeld. Bei geringfügig beschäftigte Selbstversicherte (nur bei Selbstversicherung nach § 19a ASVG) erhalten einen Fixbetrag in Höhe von 9,61 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2021). Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) erhalten grundsätzlich das Wochengeld in der Höhe von 180 Prozent der zuletzt bezogenen Leistung. Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld haben nur dann Anspruch auf Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon anlässlich der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn des Mutterschutzes ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gegeben ist. Die Höhe des Wochengeldes entspricht generell der Höhe des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes. Beziehen Sie neben dem Wochengeld ein zusätzliches Einkommen, kann dies zu einem Ruhen des Wochengeldes in der Höhe des erzielten Einkommens führen."

    auf https://www.oesterreich.gv.at findet man alle Informationen ganz unabhängig von speziellen Institutionen wie einer Versicherung, sondern die allgemeinen Regelungen in Ö. :)

    Auf oesterreich.gv.at steht definitiv, dass es Fälle gibt, in denen man kein Wochengeld erhält, nämlich jene die in dieser Aufzählung nicht enthalten sind:


    hnpcj0epz4iv.jpg
    hnbkbul4ncp1.jpg

    Wenn man bei den verlinkten Gesetzen (insb ASVG) nachliest, dann ist es auch hilfreich.

    Mit "bei der zuständigen Stelle informieren" meinte ich natürlich die jeweils zuständige Krankenkasse, bzw kann man sich von der AK beraten lassen.
  • Hierzu in Ergänzung noch Paragraph 162 Abs 5 ASVG (heutige Fassung):

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