Frage zur Arbeitnehmerveranlagung!
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Hallo 👋🏼,
ich hoffe mir kann jemand helfen, ich möchte eine Arbeitnehmerveranlagung machen, 2020 habe ich folgendes gemacht:
-bis 10/20 Weiterbildungsgeld bezogen
-danach Arbeitslosengeld und seit Dezember geringfügige Beschäftigung
Lohnt sich dann überhaupt ein Antrag & wie viele auszahlende Stellen muss ich dann angeben, 1 oder 2 (zählt das AMS dazu)?
Vielen Dank und LG
ich hoffe mir kann jemand helfen, ich möchte eine Arbeitnehmerveranlagung machen, 2020 habe ich folgendes gemacht:
-bis 10/20 Weiterbildungsgeld bezogen
-danach Arbeitslosengeld und seit Dezember geringfügige Beschäftigung
Lohnt sich dann überhaupt ein Antrag & wie viele auszahlende Stellen muss ich dann angeben, 1 oder 2 (zählt das AMS dazu)?
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Kommentare
1,563
Weiterbildungsgeld und Arbeitslosengeld zahlt nicht als auszahlende Stelle, also eine 1 für den geringfügigen Job.
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