Schwanger und bald arbeitlos

JuJu08JuJu08

382

bearbeitet 7. 09. 2020, 09:11 in Schwangerschaft
Hallo!

ich habe gerade eben erst erfahren das ich schwanger bin (Woche 5).
jetzt ist es so das ich mit meinem Arbeitgeber bereits Anfang des Jahres vereinbart habe das wir Ende Juli das Dienstverhältnis einvernehmlich auslösen. Ich ziehe nämlich zu meinem Freund.

Das heißt ich bin dann arbeitslos - jetzt weiß ich nicht wie es mit dem Arbeitslosengeld bzw. Karrenz aussieht. es ist leider unmöglich irgendjemand bei der Arbeiterkammer oder AMS zu erreichen.

Vielleicht hat jemand von euch so eine ähnliche Situation erlebt und kann mir ihre Erfahrung mitteilen!

Ich mache mir im Moment wirklich Sorgen da ich nicht weiß wie es in Österreich als arbeitslose Schwangere läuft.
Das macht mir wirklich Kopfzerbrechen :-(

Danke im Voraus für eure Antworten!

Kommentare

  • Ich hab mich damals auch schwanger arbeitslos gemeldet, aber nur knapp über 1 Monat oder so, um Wochengeld zu bekommen, denn bis dahin hatte ich ein Stipendium (während des Studiums)...war grundsätzlich kein Thema, musste auch nur einmal hin und keine Kurse oder so machen...
    JuJu08
  • Du kriegst Arbeitslosengeld und Wochengeld (180% vom ALG) und kannst nachher das Pauschale KBG nehmen. Und sie werden dich wohl so ziemlich in Ruhe lassen vom AMS aus.
    JuJu08
  • Bin in derselben Situation, du bekommst ALG kommt drauf an wie lange du Anspruch hast wechselst du in die Notstandshilfe (Partnereinkommen wird nicht mehr mit berechnet) bitte vergiss nicht dass du den Antrag dann auch vor auslaufen deines ALG stellen musst. Danach wechselst du in die Wochengeldhilfe von der Krankenkasse (Mutterschutz) 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt (bei Kaiserschnitt 12 Wochen). Einfach bei der GKK melden die benötigen meistens den Leistungsbezug (Mitteilung über den Leistungsanspruch von ALG od. Notstand) und vom Arzt die Bestätigung dass dein Mutterschutz beginnt.

    Dem AMS mitteilen dass du schwanger bist! Gestrichen wird dir nichts, solange du dich an die Betreuungsvereinbarung haltest. Muki Pass oder Bestätigung vom Arzt reicht aus. Verschweigst du Ihnen das du schwanger bist könnte es Folgen haben. Du bist nämlich verpflichtet Ihnen alles mitzuteilen sprich Hochzeit Schwanger etc.

    Ich bewerbe mich trotzdem weiterhin selber obwohl ich keine Stellen zugeschickt bekomme vom AMS.

    Du kannst dir übers FinanzOnline ein eAms Konto erstellen. und kannst von zuhause aus deinen Antrag auf ALG stellen.

    Alles liebe dir und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

    LG
    JuJu08Viktoria2707
  • Ahja „Karenz“ hast du nicht also keine arbeitsrechtliche Freistellung. Du kannst nach der Geburt deines Kindes das KBG Konto nehmen kommt drauf an wie lange du zuhause bleiben willst passt sich der Betrag an die Dauer an. Glaube sind ca 430 - 450 euro weiß es nicht genau wenn du 2 Jahre nimmst. 170 euro Kinderbeihilfe gibt es auch dazu. Bitte achte dass du slle Muki Pass Untersuchungen durchführst (Rechtzeitig) die sind nämlich Voraussetzung für das Geld sonst wird dir ein gewisser Teil gestrichen.
    JuJu08
  • Super danke für eure Antworten!
    das heißt ich werde mich umgehend ummelden (ist ja dann ein anderes Bundesland) und dort schon mal dem AMS melden das ich ab Ende August arbeitslos sein werde sowie das ich schwanger bin.
    Jetzt bin ich eindeutig ein bisschen beruhtiger :)
  • Habt ihr schriftlich vereinbart, dass das Dienstverhältnis beendet wird oder habt ihr nur darüber gesprochen?
  • wir haben nur darüber gesprochen - es gibt nur ein vorläufiges Arbeitszeugnis wo drinnen steht das ich eben bis Ende August beschäftigt bin und das Arbeitsverhältnis in beidseitiger Einverständnis aufgelöst wurde. Das ist jedoch am 08.06 geschrieben worden - da war ich bereits schwanger und wusste es noch nicht.
    ich habe noch ein bisschen nachgelesen - das Enddatum einer einvernehmliche Auflösung wird bis zum Mutterschutz aufgeschoben glaube ich, ich müsste bis dorthin halt normal arbeiten. Jedoch kann dann natürlich der Arbeitsgeber verlangen das ich meiner Tätigkeit in der Firma nachgehe - was aufgrund des Umzugs ja nicht mehr möglich sein wird (ich habe keine Wohnung mehr ect.)
  • @JuJu08 Ich würde auf jeden Fall mit deinem AG reden. Vielleicht kannst du ja hauptsächlich im Home Office arbeiten? Und die paar Mal, wenn du vor Ort bist, bei FreundInnen schlafen oder so? Ich weiß nicht, wie weit weg du ziehst und wie realistisch (unregelmäßiges) Pendeln ist, aber vielleicht ist das ja eine Option.
    Vielleicht ist es auch möglich, dass dein Vertrag dann ein paar Tage über den Geburtstermin geht, dann hättest du nämlich auch Anspruch aufs einkommensabhängige KBG (du musst nur am Tag der Geburt noch beim AG beschäftigt sein). Dein AG muss ja die Mutterschutz-Zeit nicht zahlen, das bekommst du ja eh von der Krankenkasse, also sollte sich für den AG kein Nachteil ergeben.
    Eine Freundin war mal in einer ähnlichen Situation und konnte eine gute Lösung mit ihrem AG finden, sodass sie noch bis kurz nach dem Geburtstermin angestellt war und dann normal das eaKBG bekam.
    JuJu08
  • ich werde noch einmal mit ihm reden und außerdem bei der AK noch mal nachfragen weil ich glaube das eine einvernehmliche Auslösung ausgesetzt werden muss.
  • Ich war im Januar in der selben Situation. Bin in ein anderes Bundesland gezogen. Bekommst ganz normal Arbeitslosengeld, bin jetzt im Mutterschutz und bekomme nochmal 80% mehr Geld. Ich habe das halbe Jahr meine Ruhe gehabt und meine Beraterin hat mich extra erinnert nicht vergessen Mutterschutz zu melden und die Schwangerschaft zu genießen. Sicherlich kommt das aber auch auf den Berater und den Ort an. Ich bin ziemlich weit aufs Land gezogen.
  • @brommela85 - super danke für deine Antwort. das heißt du hast dich direkt am neuen Wohnort bei AMS gemeldet? und nach dem Mutterschutz kriegst du noch Arbeitslosengeld oder?
  • @JuJu08 ich denke nicht das du Arbeitslosengeld bekommen wirst, immerhin bist du für den Arbeitsmarkt dann ja auch nicht verfügbar. Du wirst Kinderbetreuungsgeld bekommen, so lange wie das Modell eben dauert und wirst dann arbeiten gehen müssen.

    JuJu08
  • MamaLamaMamaLama

    2,697

    bearbeitet 1. 07. 2020, 14:52
    Natürlich ist sie das. Schwanger ist ja nicht krank oder so. Es stellt nur kaum einer Schwangere ein, aber das ist nicht ihr Problem. ALG bekommt man, wenn man arbeitsfähig und arbeitswillig ist und die Kriterien wie 6 Monate Versicherungspflichtig angestellt (usw) ist.

    Wie lästig das AMS mit Bewerbungen und Terminen ist, obliegt dem Betreuer.

    Nach dem KBG muss sie eh schauen wie sie tut. Und ob der AG zustimmt, die Auflösung nach hinten zwecks eakbg zu schieben, ist auch mehr Goodwill, wenn sie nicht streiten will. 🤷🏼‍♀️
    JuJu08
  • @MamaLama - also laut AK wird das Ende des Arbeitsverhältnis bis zum Beginn des Mutterschutz automatisch verschoben (ohne das der AG zustimmen muss weil es sich ja um eine einvernehmliche Auslösung handelt). jedoch ist das Problem das ich ja ans andere Ende von Österreich ziehe und somit meine Arbeit nicht vor Ort verrichten kann - also werde ich mit meinem AG noch mal sprechen ob wir nicht eine Lösung auf Homeoffice Basis finden können.
    danke für deine Antwort
  • @MamaLama die frage war ob sie NACH dem Mutterschutz Arbeitslosengeld beziehen kann.
  • Ne da bezieht sie ja kbg. Sorry, hab mich auf die Eingangsfrage bezogen. @Savast
  • @juju08 nach dem Muschu bin ich die Zeit die ich auswähle nicht mehr arbeitslos gemeldet. Ich nehme zwei Jahre KBG, so habe ich das mit meinen Partner verabredet. Danach möchte ich auch nicht zum Ams zurück sondern mir währenddessen was suchen.
  • @brommela85 danke für deine Antwort!
  • Hallo, ich bin neu hier und hätte diesbezüglich ein Paar Fragen :)

    Juju08 wie ist es denn nun bei dir gelaufen, gibt es schon Neuigkeiten zwecks Arbeitslosengeld? :)

    Kurz zu mir: ich bin in der 10ssw und mein Arbeitgeber stellt sich dermaßen quer, mich in Zeiten von Covid19 freizustellen oder mir eine andere Arbeit zuzuteilen, wo ich nicht in der Kinderbetreuung tätig wäre (Absolut keine Schutzmaßnahmen für Schwangere). Von der AK gibt es auch nur die "Forderung" Schwangere in Zeiten von Corona besser zu schützen aber eben kein Gesetz. Mein Frauenarzt möchte mich natürlich "kerngesund" und wegen Angst vor Covid19 auch nicht freistellen, wodurch ich in einer echt verzwickten Lage bin (da mir keiner garantieren kann, dass meinem Kind durch Covid19 nichts passiert).
    Bei der AK habe ich mich schon informiert, mein Arbeitgeber lenkt nicht ein, er versteht die Angst nicht und er hat auch keine andere Tätigkeit für mich. Eine Möglichkeit wäre noch den Arbeitsinspektor ins Boot zu holen, wobei mir da die AK auch keine großen Hoffnungen gemacht hat, weil ich kann ja Maske aufsetzen und 1m Abstand halten (funktioniert sicher super alleine mit 25 Kindern..)

    Meine letzte Lösung wäre eben die einvernehmliche Kündigung (mein Arbeitgeber weiß bereits von der SS), ich arbeite dort seit 4 Jahren, also Anspruch habe ich grundsätzlich auf Arbeitslosengeld und es ginge sich auch aus, dass ich direkt in den MuSchu gehe.

    Aber ich glaube eben NICHT, WENN ich einvernehmlich in der SS kündige, dass ich Arbeitslosengeld bekomme, oder? Weil ich müsste dem AMS ja sagen, dass ich schwanger einv. gekündigt habe.. Kann mir da wer weiterhelfen?

    Danke im Voraus :)
  • @lisanova bei einer einvernehmlichen Auflösung hättest du schon Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du müsstest halt auch für den Arbeitsmarkt verfügbar sein, also bereit sein zu arbeiten wenn dich schwanger wer nimmt und das wäre dann wahrscheinlich die gleiche Branche...

    Kein ALG gibt's wenn du einseitig kündigst. Da wärst du dann ein paar Wochen beim ams gesperrt, ich weiß nicht wie lange.

    Ist natürlich sehr mühsam, unangenehm und anstrengend - aber mit ffp2 Maske arbeiten kommt für dich nicht in Frage?
  • @wölfin also bereit zu arbeiten bin ich ja, mich wird nur niemand schwanger in einer kinderbetreuungseinrichtung nehmen ;) mein plan wäre es halt die 5 monate (bzw. Wenn ich September noch arbeiten/im urlaub bin nur 4 monate) geringfügig arbeite, um mit dem ALG über die runden zu kommen und dann eben Mutterschutz. Würde sich alles super ausgehen nur habe ich eben die Info von der AK, dass man Schwanger nicht einvernehmlich kündigen darf, um dann ALG zu bekommen :/ wäre halt vorher schon gut zu wissen bevor ich kündige :D

    Ich darf leider nicht mit solchen Masken arbeiten. Ich dürfte lediglich mit einer "normalen" Maske arbeiten, selbst dann müsste ich jede stunde Pause machen, was ich aber bei 25 Kindern alleine nicht kann... ab gesehen davon ist die normale Maske dann eher ein schutz für die Kinder und nicht für mich :D
  • @lisanova es gibt keine einvernehmliche Kündigung nur eine einvernehmliche Auflösung.

    Ich würde definitiv nicht meinen Job hergeben sondern versuchen eine andere Lösung zu finden, zB teilweise mit Krankenstand überbrücken etc...
  • @lisanova ich find die Idee jetzt auch nicht so prickelnd, den Job aufzugeben. Ich würde es noch über das arbeitsinspektorat versuchen und vielleicht ergibt sich ja noch irgendwas bezüglich vorzeitigem Mutterschutz. Deswegen kündigen zu müssen kann's ja auch irgendwie nicht sein.
  • @wölfin das Arbeitsinspektorat verbietet FFP2/3 Masken für Schwangere, und gibt vor, dass auch der MNS nicht länger als eine Stunde getragen werden darf
    lisanovawölfin
  • Naja also ich hänge jetzt nicht so sehr an meinem job :D und nach der karenz möchte ich sowieso nicht mehr hin. Außerdem wer weiß wie sich das mit Corona entwickelt.. dann wäre ich schon lieber zuhause/ bei einer geschützeren, geringfügigen Arbeit mit meinem Ungeborenen als dem Risikio in diesem Job ausgesetzt zu sein. Grundsätzlich hätte ich also nichts dagegen einvernehmlich aufzulösen und 4 monate arbeitslos zu sein... dachte nur, es hat vielleicht jemand Erfahrung damit, mit dem AMS als Schwangere und unter einvernehmlicher Auflösung :)
  • @sunshine93 4 monate mit krankenstand zu überbrücken wird schwierig.. und außerdem fände ich das fast unfair meinem Chef aber vor allem meinen Kolleginnen gegenüber, weil sie nicht immer eine Vertretung bekommen würden (ich weiß wie das ist, wenn wer von uns Krank ist, einfach die Hölle).
    Da fände ich eine einvernehmliche Lösung fairer für alle..
  • Wie sieht es nach der karenz aus wenn man vorher arbeitslos war ? Ich wurde gekündigt, bin in der kündigungsfrist schwanger geworden habe dann meinen resturlaub aufbrauchen müssen und war dann ca 1,5 Monate beim ams gemeldet bin dann in den Mutterschutz und dann eben in karenz.. diese endet im dez 2020.. kann ich dann wieder normal zum ams wie lange habe ich dann anspruch ?
  • @lisanova mal abgesehen von Corona, ist es nicht so dass Schwangere gar nicht mehr mit kleinen Kindern arbeiten dürfen wegen Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten die von Kleinkindern übertragen werden können? 🤔 Meine Ärztin hat mir jedenfalls sowas gesagt bzw. mich gleich gefragt ob ich eh nicht in so einem Bereich arbeite..? Oder arbeitest du mit älteren Kindern?
  • @dadamaus soweit ich weiß wird das Arbeitslosengeld nur unterbrochen und aufgehoben während dem mutterschutz. Danach hättest du noch anspruch, eben auf den Rest. Wie das mit anschließender Karenz ist, weiß ich nicht aber ich schätze genauso. Aber du kannst ja einfach beim AMS nachfragen.

    @kate123 ja bei Kinder unter 3 Jahren wird man sofort freigestellt, bei kindern von 3-6 wird man durch Corona freigestellt bzw. Woanders eingesetzt und bei Kindern ab 6 jahren kann man ja locker 1m mindestabstand einhalten, also kein Problem für Schwangere in Coronazeiten ;):D
  • @lisanova ah ich versteh und deine sind über der Altersgrenze, das ist dann echt blöd ja! Wenn einvernehmlich aufgelöst wird bekommst du glaub ich 1 Monat kein Arbeitslosengeld und dann hast normal Anspruch, aber frag lieber noch mal nach bei der AK.
  • @lisanova einkommensabhängiges KBG fällt dann flach falls das ein Thema ist. Und evtl Elternteilzeitanspruch, aber das ist wohl nicht wichtig wenn du dort eh nicht mehr arbeiten willst nach der Karenz.
  • @ParamedicGirl OK, das wusste ich nicht. Macht aber e Sinn...

    @lisanova Nachteil für dich ist die einvernehmliche Auflösung auf alle Fälle. Blöd, dass du da gerade in so einen grenzfall hineinfällst... Gäbe es eine Alternative Beschäftigung bei deinem AG und er will das nur nicht, oder hat er gar keine Möglichkeit? Auch wenn du nicht viel chance hast, probiers trotzdem mit dem arbeitsinspektorat. Wenn du so oder so dort weg willst, wäre es wahrscheinlich auch nicht so tragisch, wenn du dich damit beim Chef unbeliebt machst.
  • Ja genau, die Kinder sind genau 6 Jahre..

    einkommensabhängiges KBG kommt für mich nicht in Frage, verdiene zu wenig, dass es sich für 2,5 Jahre Karenz ausgehen würde :D

    Aber welche Nachteile hätte das genau für mich, die Einvernehmliche?
    Außer natürlich ich bekäme kein ALG aufgrund von der einvernehmlichen in der SS...
    Aber sollte das nicht stimmen, angenommen ich bekäme ganz normal ALG (ca. 660-750€ in meinem Fall) und gehe geringfügig dazuverdienen (8-10stunden, bis 460€) habe ich mehr geld, als wenn ich für 25 stunden weiter unter diesen Bedingungen arbeite :D Das bekäme ich dann 4 Monate lang, und dann bekomme ich 180% Wochengeld (MuSchu) vom ALG, also zb. 660x1,8= 1188€, immernoch mehr als ich jetzt bekomme und bekommen würde, wenn sich das Wochengeld aus meinem Lohn berechnen würde :D weniger Stress hätte auch auf alle Fälle in der SS :)
    Der einzige Knackpunkt wäre dann, ob mich Schwanger jemand geringfügig für 4 Monate Anstellt..

    Bleibt noch die Frage ob das alles so funktioniert wie ich mir das vorstelle, aber da muss ich wohl genauer bei der AK nachfragen (wobei mir das ur peinlich ist zwecks einvernehmlich Auflösen in der SS)
  • Und grundsätzlich sind wir ein großer Betrieb, es gäbe sicher die ein oder andere Tätigkeit für mich aber da ist die Frage, ob ich das wirklich will... wir haben nämlich nur ein Auto, ich arbeite im Ort wo wir wohnen, wenn sie mich versetzen muss ich 1 stunde öffentlich wohin fahren und das möchte ich Schwanger während Corona ehrlichgesagt auch nicht. Das arbeitsinspektorat wird sicher noch hinzugezogen, jedoch kann ich mir vorstellen, dass die ganze Prozedur sehr lange dauern wird... bis dahin kann mir halt keiner garantieren, dass mein Kind geschützt ist :/
  • saai schrieb: »

    Das weiß ich, aber das bringt mir leider nichts in meinem job...
  • @lisanova Es gilt ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Zytomegalie bei unter 3 Jährigen und aufgrund von Corona ist es bis 6 Jährige ausgeweitet sprich du wirst normal vom Arbeitgeber bezahlt darfst aber nicht arbeiten, fällst du da nicht rein in dieses BV?
  • Als erstes würde ich den Arbeitsinspektor holen. Du kannst ab einer bestimmten Woche ja sowieso nimmer nur stehen/sitzen etc. Du darfst dich immer ausruhen und z. b. hinlegen, das hat dein AG zu bezahlen, außer du legst dich in deiner regulären Pause hin.

    Ich würde niemals bei Uneinigkeit mit dem Chef einvernehmlich das Dienstverhältnis auflösen, schon gar nicht schwanger! Du weißt nicht wie es nach der Karenz ausschaut und verlierst deinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und dein Recht auf Elternteilzeit inkl Kündigungsschutz.

    Habt ihr einen Betriebsrat?
  • @lisanova wenn der Arbeitsinspektor feststellt dass dein Arbeitsplatz nicht schwangeren gerecht ist, dann bist du vom AG freizustellen, sofort. Bis dahin kannst du dich ja jrankschreiben lassen wenn es dir nicht gut geht damit.
  • jennyrr schrieb: »
    @lisanova Es gilt ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Zytomegalie bei unter 3 Jährigen und aufgrund von Corona ist es bis 6 Jährige ausgeweitet sprich du wirst normal vom Arbeitgeber bezahlt darfst aber nicht arbeiten, fällst du da nicht rein in dieses BV?

    Nein leider, ist bei kindergartenkindern so (3-6Jahre). Ich bin bei Volksschulkindern ab 6 Jahre also vmtl genau eine Grauzone :D
  • Dele schrieb: »
    @lisanova wenn der Arbeitsinspektor feststellt dass dein Arbeitsplatz nicht schwangeren gerecht ist, dann bist du vom AG freizustellen, sofort. Bis dahin kannst du dich ja jrankschreiben lassen wenn es dir nicht gut geht damit.

    Bin ich jetzt eh aber das wollte ich vermeiden :( das zieht sich alles so lange und macht mir schon so Bauchweh..
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum