Einkommensabhängiges KBG beim 2. Kind

Liebes Forum!
Ich bekomme derzeit bis Anfang Februar 2021 das einkommensabhängige KBG. Ende April 2021 würde ich wieder Teilzeit zu arbeiten beginnen. Nun meine Frage, ich bin nirgends fündig geworden, wenn ich gleich zu Hause bleibe, würde dann das erneute einkommensabhängige KBG vom derzeitigen KBG berechnet oder könnte ich dann dieses Modell gar nicht wählen?

Mir geht es darum, dass ich derzeit den Höchstsatz von 66 Euro am Tag beziehe und mit einer zwischenzeitlichen Teilzzeittätigkeit würde ich ja dann schlechter bei der Berechnung aussteigen, als wenn ich gleich zu Hause bleibe und das KBG vom jetzigen Geld berechnet wird.

Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen?

Vielen Dank! Glg Ninifi

Kommentare

  • Nö du musst wieder arbeiten um erneut das eakbg beziehen zu können. Aber kann gut sein dass du trotz teilzeit noch besser aussteigst, als mit dem pauschalen Modell 👍
  • Es sei denn du bist vor auslaufen des jetzigen eakbg wieder im Mutterschutz, dann kriegst du wieder das selbe...
  • Fürs EaKBG musst du arbeiten gehen zwischen den Bezügen oder eben von einem Bezug in den nächsten Mutterschutz gehen.

    Ich hab jetzt auch Teilzeit gearbeitet, steige aber mit dem EaKBG trotzdem besser aus als mit der pauschalen Variante; auch wenn’s jetzt nicht so viel um ist.
  • @Baux87 weißt du wie viel man mindestens verdienen muss um besser auszusteigen?
  • @maja_elena ab 1500 netto lohnt sich das eakbg
  • @Maja_Elena ca 1400 netto
  • @Maja_Elena falls dein Mann auch kbg beziehen möchte ev auch schon bei weniger. Ihr müsst beide das gleiche Modell wählen!
  • Baux87 schrieb: »
    Fürs EaKBG musst du arbeiten gehen zwischen den Bezügen oder eben von einem Bezug in den nächsten Mutterschutz gehen.

    Ich hab jetzt auch Teilzeit gearbeitet, steige aber mit dem EaKBG trotzdem besser aus als mit der pauschalen Variante; auch wenn’s jetzt nicht so viel um ist.


    Weißt du zufällig wie lange man arbeiten gehen muss ??
    Ich hör so viele unterschiedliche Meinungen. Manche sagen 6 Monate, manche sagen 3 Monate
  • 182 Tage sind es ohne Unterbrechung.
    Karina_Ballerina
  • fürs erneuerte Einkommensabhängige 6 monate 😘
    Karina_Ballerina
  • @Karina_Ballerina genau wie von Auryn geschrieben 6 Monate
    Karina_Ballerina
  • Elternkarenz und Mutterschutz zählen aber zu den 182 Tagen soweit ich weiß. Wichtig ist nur dass man nicht Arbeitslosengeld, Weiterbildungsgeld, Krankengeld etc bezogen hat.
    3 Monate werden zur Berechnung fürs Wochengeld und dann eaKBG genommen.
  • 3 Monate , bitte lest genau 😅.

    Es verwechseln leider so viele - sagt der nette Ak Mitarbeiter 🙃.

    Auch ich habe es verwechselt !!

    182 Tage ( 6 Monate) müssen im angestellten Verhältnissen vor dem Mutterschutz gearbeitet haben - dann hat man Anspruch auf das GAKG.
    Das ist das eine .

    Das zweite :
    3 Monate rechnet die GEsundheitskassa zurück um dann die wochengeld „Höhe“ zu errechnen .

    Das heißt 3 Monate musst du gearbeitet haben bevor du in Mutterschutz gehst um das Gehalts Abhängige zu bekommen ansonsten .. musst du das andere nehmen .
    Karina_Ballerina
  • @Precious_baby:) ich weiß nicht was du meinst, es stimmt beides. Die 3 vollen Monate zählen zur Berechnung (also bei Mutterschutzstart z. B. am 29. April zählen Januar - März), aber du musst trotzdem die 6 Monate in einem Angestelltenverhältnis (oder selbstständig) gewesen sein. Also als Studentin, Arbeitslose etc reichen nicht nur 3 Monate. Beim 2. Kind kommt es also drauf an wie groß der Abstand ist und was man dazwischen gemacht hat (2,5J daheim und dann 3 Monate arbeiten geht nicht, Bildungskarenz geht nicht, 1 Jahr EaKBG+1 Jahr unbezahlte Karenz+3 volle Monate arbeiten geht)
  • Ich habe vor dem MuSchu 2 Monate gearbeitet und davor EaKbG bekommen. Ich hatte erneut Anspruch...
  • @itchify

    Dein Beispiel mit Bildungskarenz geht aber nicht, weil man ja in dem Zeitraum kein Weiterbildungsgeld beziehen darf.

    Wenn ich 2,5 Jahre daheim bin also 2 Jahre gesetzlich und ein halbes Jahr unbezahlter Urlaub ist das Angestelltenverhältnis aufrecht und wenn ich danach wieder 3 Monate arbeite müsste auch das EaKBG gehen...
  • @sunshine93 nein ich glaube genau hier zählen dann diese 182 Tage in denen du tatsächlich erwerbstätig gewesen sein musst (bis 2 Jahre ist OK weil es ja die gesetzliche Elternkarenz ist).
  • @itchify Ja stimmt macht Sinn, aber Bildungskarenz davor zählt nicht
  • @sunshine93 Genau das hat @itchify doch geschrieben, dass Bildungskarenz NICHT geht, arbeitsrechtliche Karenz bis zum 2. Geburtstag schon.
  • @itchify @Dodolein

    Schande über mein Haupt, ich hab mich tatsächlich verlesen, sorry!! Stimmt eh wie dus geschrieben hast
  • Also wenn man direkt nach dem Ende des einkommensabhängingen KBGeldes Arbeiten geht - hat man sofort wieder Anspruch - da das Kinderbetreuungsgeld wie eine Anstellung gilt. Auszahlen würde es sich wenn man jedoch mind 3 Monate dann arbeitet (insofern Vollzeit) dann bekommt man wieder dasselbe wie beim ersten Kind. Das Wochengeld wird eben von den letzten drei Monaten gerechnet und dann 80% vom Wochengeld.
    Bei mir ist es nämlich genau so und hab mehrmals mit der AK und der ÖGK telefoniert und geschrieben.
    Ich hab im Oktober wieder angefangen zu arbeiten (in Vollzeit - mein Partner ist zwei Monate in Karenz). Ich werde in Frühkarenz geschickt aufgrund der Zwillingsschwangerschaft ab Jänner und bekomme gleich viel wie beim ersten Kind (auch wenn es zwei sind...).
    littlelo
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum