Wochengeld bei Krankenstand

Hallo Mädls,

Hab mal eine Frage: Wie schaut das mit der Berechnung des Wochengelds aus, wenn man in dem Berechnungszeitraum im Krankenstand ist und nur das halbe Krankengeld bekommt?

Bin nämlich seit der 8.SSW im Krankenstand. Werde es auch bis zum Mutterschutz bleiben, da ich in der Pflege angestellt bin und mein Dienstgeber mich nicht freistellen kann.

Danke für eure Antworten :-)

Kommentare

  • Komm zwar aus einem anderen Bereich und bin aktuell nicht im Krankenstand, bin in der 6. Woche schwanger und befinde mich auch in einem Beschäftigungsverbot allerdings wäre das ja kein Grund für einen Krankenstand.... normalerweise so blöd es auch ist muss dich der Arbeitgeber normal weiterzahlen wenn du in ein Beschäftigungsverbot reinfällst
    mommy2b
  • @Mommy2Be soweit ich weiß, sollte er dich nicht freistellen wollen & dein Arbeitsbereich in der Schwangerschaft nicht ausführbar sein (ist aber im Pflegebereich fraglich, was du genau machst), dann muss er dir einen anderen Arbeitsbereich schaffen (z.B. Büro)
    mommy2b
  • @Mommy2Be wenn du so lange im krankenstand bist, dass du nicht mehr dein Gehalt vom AG sondern Krankengeld von der Krankenkasse (ich glaub das ist anfangs so hoch wie dein Gehalt und wird dann weniger) bekommst, wirkt sich das schon aufs wochengeld aus. Und ea kbg kannst du nach einer gewissen Anzahl an krankenstandatagen auch nicht mehr beantragen, pauschales kbg schon.

    Wenn du im krankenstand bist aber gar nicht krank, kannst du und der Arzt der dich krank geschrieben hat auch Probleme mit der Krankenkasse bekommen, da würde ich aufpassen.
    Schon klar, dass das so für deinen AG die angenehmere Lösung ist, aber eigentlich müsste er dir eine Arbeit anbieten, die den Mutterschutz Bestimmungen entspricht, zb Büro, und wenn er das nicht kann oder will, dann kann er dich freistellen, muss aber trotzdem dein Gehalt weiter bezahlen, bis du in Mutterschutz kommst.

    Vorzeitigen Mutterschutz /Beschäftigungsverbot gibt's nur aus medizinischen Gründen, siehe https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsverbot.html

    Die Tätigkeiten, die du in der schwangerschaft lt Mutterschutzgesetz nicht machen darfst, findest du hier https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Personengruppen/Werdende_und_stillende_Muetter/Kommentiertes_MSchG.html#heading___3_Beschaeftigungsverbote_fuer_werdende_M_tter unter §4. In dem Fall muss sich aber dein AG, ev in Absprache mit dem arbeitsinspektorat, was überlegen oder dich eben freistellen und weiter bezahlen und darf nicht verlangen, dass du in krankenstand gehst.
    mommy2b
  • wusal86wusal86

    1,463

    bearbeitet 24. 08. 2020, 19:55
    @Mommy2Be bei meinem Mann sind die Arbeitskolleginnen immer gleich in Frühkarenz (auch Pflege)
    Dein Arbeitgeber muss dir eine andere Aufgabe sonst derweil zuweisen.
    I glaub nicht dass der Chefarzt dich dann Krankgeschrieben lässt wenn du nicht krank bist
    mommy2b
  • @all:
    Also ich bin schon im Krankenstand wegen Hyperemesis Gravidarum, aber ich würde da trotzdem gerne arbeiten gehen, einfach weil das vom Geld her besser wär :/
    Also topfit bin ich nicht - nur um das klar zu schreiben ^^

    Habe jetzt mit meinem AG ausgemacht, dass ich vor dem Beschäftigungsverbot meinen Resturlaub (28 Tage) noch nehmen werde. Das sollte sich dann auch beim Wochengeld auswirken.

    Danke für eure Antworten! :-)
  • @all habe gerade bei der AK angerufen: wenn man in dem Berechnungszeitraum im Krankenstand oder Kurzarbeit ist und somit nicht das volle Entgeld erhält, dann wird der Zeitraum davor zur Berechnung herangezogen (sprich wo kein Krankenstand war) :-)
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