Elternteilzeit & gleichzeitig KBG-Konto?!

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Und zwar überlege ich meine Karenz vorzeitig zu beenden und bei meinem Arbeitgeber bei dem ich in Karenz bin in Elternteilzeit zu gehen. Da ich dann nicht so viel verdienen würde, würde ich unter der Zuverdienstgrenze für das KBG bleiben und daher müsste ich es prinzipiell weiterbeziehen können oder? Die Karenz beim Arbeitgeber und das KBG müssen sich ja nicht decken - liest man ja auch auf der AK-Seite und der von der ÖGK... Oder habe ich einen Denkfehler und das funktioniert so gar nicht?

Wäre super wenn sich da jemand bisschen auskennt und mir helfen kann 😊

Kommentare

  • Dany9002Dany9002

    484

    bearbeitet 28. 06. 2020, 23:36
    Ich weiß nur das der andere Elternteil dann nicht in Karenz oder Eltern TZ sein darf. Hoffe es kann dir jemand etwas mehr weiterhelfen.
    Zuverdienstgrenze max. 16.200€
  • @Dany9002 2 beide Eltern in ETZ geht schon. Nur in Karenz fürs gleiche Kind darf der andere nicht sein.

    @nnnadine auf vorzeitig Karenz beenden hat man leider keinen Rechtsanspruch, da muss dein AG zustimmen. KBG und ETZ gleichzeitig sollte meiner Meinung nach gehen wenn du unter der Zuverdienstgrenze bleibst. Hast du das Konto? Da steht neuerdings anscheinend deine individuelle Zuverdienstgrenze im Schreiben deiner Krankenkasse. Aber sicherheitshalber bei der AK anrufen ist immer eine gute Idee. Grad bei der Zuverdienstgrenze haben sich schon so viele verrechnet.
  • Danke euch! Das hilft mir schon sehr.

    @itchify für die Zuverdienstgrenze hab ich einen Brief damals von der Krankenkasse bekommen, sind bei mir die 16.200 😊
  • bearbeitet 29. 06. 2020, 22:29
    Hallo.
    Vielleicht helfen dir folgende Infos.
    Ich habe während der Karenz geringfügig gearbeitet (selber AG) Und habe weiterhin Kbg erhalten (einkommendabhängiges). In 2020 beträgt die geringfügige Grenze 460,xxEur fürs einkommensabhängige KBG.
    Soweit ich weiß muss man den Betrag über dieser Grenze wieder zurückzahlen, d.h. das KGB wird dann um die Differenz (Verdienst - 460,xx) gekürzt. Infos stehen online.
  • monkeyking schrieb: »
    Hallo.
    Vielleicht helfen dir folgende Infos.
    Ich habe während der Karenz geringfügig gearbeitet (selber AG) Und habe weiterhin Kbg erhalten (einkommendabhängiges). In 2020 beträgt die geringfügige Grenze 460,xxEur fürs einkommensabhängige KBG.
    Soweit ich weiß muss man den Betrag über dieser Grenze wieder zurückzahlen, d.h. das KGB wird dann um die Differenz (Verdienst - 460,xx) gekürzt. Infos stehen online.

    Danke für die Infos!
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