KBG vorzeitig beenden

Hallo!
Kennt sich jemand mit der vorzeitigen Beendigung des KBG aus?

Kurz zur Erklärung:
Mein kleiner wird im September 1 Jahr alt und ich habe die längste Variante (28 Monate?) KBG genommen. Ich möchte es eventuell früher beenden, da ich ein super Angebot erhalten habe.

Wie lange im Voraus muss ich den Bezug beenden?
Was passiert mit dem restlichen Geld am Konto? Wird mir das dann ausgezahlt?
Muss ich steuerlich irgendwas beachten?

Kommentare

  • Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
  • Hallo @sandra89! Ich hatte bei beiden damals gekürzt. Beim 1. weil ich wieder schwanger wurde und sich's so besser ausgezahlt hat. Beim 2. weil ich angefangen hab zu arbeiten. Also, du musst das bei der GKK melden, dann bekommst du den Rest der dir noch zustehen würd als einen Gesamtbetrag ausgezahlt. Bis wann du's melden musst, weiß ich nicht genau. Aber es geht auch relativ kurzfristig, soweit ich mich erinnern kann.
    perlmutti
  • Steuerlich musst du nur aufpassen, dass es ausgezahlt wird, bevor dich dein AG anmeldet bei der GKK sonst musst du zurückzahlen
    msliee
  • Vielen Dank
  • Du musst es 3 Monate bevor es endet ändern lassen ☺️ ich hab das gerade aktuell gemacht, also falls du noch Fragen hast, kannst dich gerne melden aber die Mädels haben dir eh schon alles gesagt, glaub ich
  • insecureinsecure

    4,796

    bearbeitet 20. 05. 2020, 18:42
    Ich hab vor ein paar Tagen mit der GKK telefoniert.
    Ich beziehe das einkommensabhängige KBG & mir wurde gesagt, dass ich pausieren kann (läuft deswegen auch nach dem Jahr aus), dass mein Mann es statt mir "antreten" könnte oder ich kann darauf verzichten. Bekommen würd ich keine Einmalzahlung vom Restwert.

    Ist das beim "Standart KBG" echt soviel anders? Und vorallem warum?
  • Das einkommensabhähngige KBG ist als Ersatz des Einkommens gedacht damit auch gutverdiendende Frauen zum Kinder kriegen animiert werden und daher viel höher als das Pauschale KBG. Daher kann man es sich nicht auszahlen lassen.
  • @Lllisi17 dankeschön 😊 das wusste ich nicht
  • mirna schrieb: »
    Steuerlich musst du nur aufpassen, dass es ausgezahlt wird, bevor dich dein AG anmeldet bei der GKK sonst musst du zurückzahlen

    Also wenn ich mit 30. September vorzeitig beende und ich ab 1. Oktober wieder beim Arbeitgeber anfange, bekomme ich den Rest? Oder muss ich es dann zurückzahlen, weil die Auszahlung erst am +/- 10. Oktober erfolgt?

    Sorry wenn ich so blöd frage o:)
  • @sandra89 Ja genau, da bekommst den Rest. Die Auszahlungsperiode zählt dann bis zum 30.09 😊
    sandra89
  • Dankeschön
  • @mirna sorry, dass ich mich so einbaue aber ich hätte eine Frage. Da du bei deinem 1. Kind vorzeitig das KBG beendet hast weil du schwanger wurdest und dann den Restbetrag bekommen hast - wie hat sich dann dein Wochengeld berechnet? Nach dem "neuen" Betrag sprich dem höheren oder dem Tagesbetrag den du ursprünglich gewählt hast?

    Wir wollen nämlich gerne noch kein Kind aber da ich die längste Variante mit 14,53,- täglich gewählt habe würde ich dann auch nur so wenig Wochengeld erhalten und das würde dann während dem Mutterschutz doch knapp werden.

    Danke schon mal für deine Antwort!
  • @nnnadine Kein Problem, ich kann dir da leider nicht helfen. Ich hab kein Wochengeld bekommen 😊
  • mirna schrieb: »
    @nnnadine Kein Problem, ich kann dir da leider nicht helfen. Ich hab kein Wochengeld bekommen 😊

    Danke trotzdem für die rasche Antwort! :)
  • Hallo,
    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    Ich möcht meine karenz vorzeitig beenden. Hab das pauschale Modell gewählt. Hab jetzt gelesen, dass man 3 Monate vorher die Bezugsdauer ändern muss. Kann aber sein, dass ich relativ kurzfristig wieder zu arbeiten beginne. Was mach ich am besten? Hab ich dann gar keinen Anspruch mehr auf das restliche Geld?
  • Karenz und kbg sind ja nicht zwingend miteinander verknüpft... Je nachdem wie viel du arbeitest, kannst das kbg weiter bekommen und trotzdem die karenz beenden. Da geht's meiner Meinung nach nur um die Zuverdienstgrenze.
  • @winnie ich würde wieder für mindestens 25 Stunden beginnen. Das ist auf jeden Fall über der Zuverdienstgrenze..bei AK und ÖGK sagens alle was anderes :D
  • Auweia, toll wenn die sich nicht einig sind 🙄In die Pauschale Variante hab ich mich nicht so rein gelesen weil ich die andere nehmen werde. Ich glauuube dass das restliche Geld im Topf durch die dann noch verbleibenden Tage dividiert wird, sodass du am Schluss etwas mehr kriegst. Aber da soll lieber jemand ran der sich besser auskennt als ich 🙈😊
  • https://www.babyforum.at/discussion/22438/vorzeitige-beendigung-von-kbg

    https://www.babyforum.at/discussion/22849/kbg-vorzeitig-beenden

    Ich kenn mich mit dem pauschalen kbg auch nicht so aus, aber lies mal hier nach oder frag die themenerstellerinnen, wie sie das inzwischen gelöst haben.
  • Halli Hallo!
    Kurz zur Information:
    Man muss nicht 3 Monate vorher vorzeitig beenden, es geht auch kurzfristig

    Liebe Grüße

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